Ratgeber zu Schülerjobs und Ferienjobs

Ratgeber zu Schülerjobs und Ferienjobs

Dieser Ratgeber informiert Sie ausführlich darüber, welche Vorgaben der Gesetzgeber

Kindern, Eltern und Arbeitgebern macht.

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Ratgeber zu Schülerjobs und Ferienjobs - Welche Arbeiten dürfen Schüler und Studenten nebenher ausführen? Geld ist im Kinder- und Jugendalter ein stark begrenztes Gut, sind die meisten doch auf das von den Eltern ausgezahlte Taschengeld angewiesen, um sich Süßigkeiten, die angesagtesten Klamotten oder neueste Elektronik leisten zu können. Im besten Fall gibt es noch Oma und Opa, die an Geburtstagen, zu Weihnachten oder bei guten Noten das Sparschein etwas praller machen. Nicht jeder hat jedoch das Glück von Verwandten und Angehörigen in finanzieller Hinsicht zu profitieren, andere wollen gar nicht von den Zuwendungen abhängig sein. Sie entscheiden sich dazu, selbst Geld zu verdienen und arbeiten zu gehen. Gerade, wenn die Kinder noch relativ jung sind, führt das bei Eltern mitunter zu Bedenken. Was ist mit der Schule? Sinken die Noten durch den Job nicht in Keller, da nicht mehr genügend Zeit zum Lernen verfügbar ist? Ab wann darf mein Kind überhaupt arbeiten? Und welche Tätigkeiten kommen überhaupt in Frage? Der vorliegende Ratgeber informiert Sie ausführlich darüber, welche Vorgaben der Gesetzgeber Kindern, Eltern und Arbeitgebern macht. Schließlich handelt es sich hier um besonders schützenswerte Gruppe, an die noch nicht die gleichen Anforderungen gestellt werden können, wie an erwachsene Arbeitnehmer. Darüber hinaus wird aufgeführt, welche Vor- und Nachteile es dabei gibt, Kinder und Jugendliche arbeiten zu lassen und welche Fragen unbedingt geklärt werden sollten, bevor ein Job neben Schule oder Studium aufgenommen wird. Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre! 1 Ab wann dürfen schulpflichtige Kinder arbeiten? Schon früh beginnen manche Kinder flügge zu werden und sich von der Einflussnahme ihrer Eltern zu lösen. Die Aufnahme eines kleinen Jobs neben der Schule ist dabei nur eine Möglichkeit auf dem Weg in die beginnende Selbstständigkeit. Doch was sagt der Gesetzgeber zu arbeitenden Kindern? Ist es in der Bundesrepublik überhaupt erlaubt, seine Kinder so früh auf den Arbeitsmarkt zu schicken und den damit verbundenen Mechanismen auszusetzen? 1.1 Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für 13- bis 14-jährige Beschäftigte? Ab wann Kinder in Deutschland beschäftigt werden dürfen, geht aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz hervor. Es besagt: Es ist grundsätzlich verboten, Kinder unter 15 Jahren zu beschäftigen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz erlaubt es jedoch Kindern ab 13 Jahren zu arbeiten, wenn: die Eltern oder Sorgeberechtigten ihre Zustimmung hierzu erteilen es sich um eine leichte Arbeit handelt, die von Kindern ausgeführt werden kann. Die anvisierte Tätigkeit darf die Kinder: weder in ihrer Entwicklung, noch gesundheitlich behindern muss ihnen die nötige Sicherheit gewährleisten darf sie nicht am Schulbesuch hindern (da Schulpflicht besteht) Der Gesetzgeber erlaubt es Kindern bis zum Alter von 15 Jahren nur für maximal zwei Stunden am Tag zu arbeiten. In der Landwirtschaft, im Speziellen in Familienbetrieben, gilt eine Ausnahmeregel, die besagt: Die Höchstarbeitszeit beträgt drei Stunden täglich. Ferner ist genau festgelegt, in welchem Zeitfenster diese Arbeitszeiten liegen dürfen. Wer Kinder in seinem Unternehmen beschäftigt, der darf dies nicht zwischen 18 Uhr abends und 8 Uhr morgens tun. Diese Zeit ist ihrer Erholung vorbehalten. Des Weiteren ist es ebenfalls untersagt, Kinder vor der ersten Schulstunde und während des Schulunterrichts zu beschäftigen. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Eltern darüber aufzuklären, welche Gefahren bei der Beschäftigung auftreten können und wie er die Sicherheit und den Erhalt der Gesundheit des Schülers gewährleisten will. Unter Umständen dürfen auch schon jüngere Kinder arbeiten, zum Beispiel im Theater oder als Model. Das ist u. a. nur erlaubt, wenn eine Ausnahme-genehmigung und ein ärztliches Gutachten vorliegen. zur Verfügung gestellt von arbeitsrechte.de 1 1.2 Was schreibt das Gesetz für 15- bis 18-jährige Schülerjobber vor? Arbeitswilligen ab 15 Jahren erlaubt der Gesetzgeber bereits länger zu arbeiten und zwar höchstens acht Stunden am Tag und vierzig Stunden in der Woche. Die Arbeitszeit muss zudem zwischen 6 Uhr früh und 20 Uhr abends liegen. Danach ist Schluss. Sonderregelungen sind auch hier wieder zu finden, wie folgende Beispiele zeigen: Wer in der Gastronomie oder auf dem Rummel arbeitet, darf bis 22 Uhr eingesetzt werden. Ist der Betrieb mehrschichtig organisiert, wird die Grenze um 23 Uhr gezogen. In der Landwirtschaft darf entweder ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr gearbeitet werden. Auch in Konditoreien und Bäckereien ist ein Schichtbeginn ab 5 Uhr erlaubt. Mindestens 17 jährige dürfen sogar schon ab 4 Uhr in der Früh hinter dem Tresen stehen. Achtung: Wird die maximale Anzahl an Arbeitsstunden an einem Werktag nicht erreicht, so ist es dem Arbeitgeber erlaubt, den Jugendlichen an einem anderen Tag dafür achteinhalb Stunden zu beschäftigen. In der Landwirtschaft täti

ge Jugendliche, die 16 Jahre oder älter sind, dürfen während der Erntezeit höchstens neun Stunden am Tag ackern. Des Weiteren darf aus Jugendschutzgründen in zwei aufeinander folgenden Wochen die 85-Stunden Grenze nicht geknackt werden. Untersagt ist auch die Beschäftigung an mehr als fünf Tagen in der Woche sowie am Wochenende. Sechstagewochen sind damit tabu. An Samstagen und Sonntagen dürfen Jugendliche ausnahmsweise arbeiten, wenn sie z.B. in der Gastronomie, der Pflege, Landwirtschaft oder in Familienhaushalten tätig sind. Hierfür ist ihnen ein freier Ausgleichstag in der Woche zu gewähren. Beachten müssen Arbeitnehmer, wenn sie junge Beschäftigte einstellen, welche Arbeiten sie ihnen konkret auftragen. Denn: Längst nicht alle fälligen Tätigkeiten dürfen von Jugendlichen erledigt werden. Verboten sind z.B.: Arbeiten in sehr heißer oder kalter Umgebung Tätigkeiten, die ein Risiko wegen starker Nässe in sich bergen Aufgaben, die sehr viel Kraft erfordern Arbeiten, die mit sehr lauten Geräuschen verbunden sind Tätigkeiten, bei denen mit Gefahrstoffen umgegangen werden muss 2 Welche Jobs kommen für Kinder und Jugendliche in Frage? Mit welcher Tätigkeit parallel zur Schule oder in den Ferien Geld verdient werden kann, ist nicht nur abhängig vom Alter, sondern auch von Angebot und Nachfrage. Insbesondere in den großen Sommerferien nutzen viele Schulpflichtige die freie Zeit, um sich ihr Taschengeld aufzubessern und Berufserfahrung zu sammeln. Und welche Arbeiten sind nun prädestiniert dafür, als Schülerjob ausgeführt zu werden? Die folgende Auflistung (Auszug) zeigt, wie vielfältig das Betätigungsfeld ist: Hunde ausführen Rasen mähen Eis verkaufen Zeitung/Zeitschriften austragen Regale einräumen Nachhilfe anbieten Proband in Online-Befragungen Komparse Model Schauspieler Kommissionierer Promotion Während die Nachbarschaftshilfe und das Babysitten in der Regel eher etwas für jüngere Schüler ist, bieten sich für Ältere und Studenten klassische Nebentätigkeiten als Kellner oder Animateur an. Obacht: Manche Stellenausschreibungen verlangen explizit schon Erfahrung in diesem Bereich, was die potenzielle Auswahl an Ferienjobs einschränken kann. Es schadet jedoch nie, sein Glück trotz nicht vorhandener Qualifikationen zu versuchen. 3 Wie viel dürfen Schüler verdienen? Kinder und Jugendliche haben in der Regel noch kein Gefühl dafür, wobei es sich um viel Geld handelt und wie lange sie arbeiten müssen, um sich bestimmte Dinge leisten zu können, ohne sich zu verschulden. Mit einem Schülerjob kann demnach der erste Schritt in Richtung Finanzkompetenz gegangen werden. Doch schreibt der Gesetzgeber vor, wie viel Geld parallel zur Schule verdient werden darf? 3.1 Gibt es eine Höchstgrenze? Einen fixen maximalen Betrag gibt es laut Gesetzgeber nicht. Aufpassen sollten Eltern beim im Arbeitsvertrag vereinbarten Stundenlohn trotzdem, ist von der Menge des monatlich hinzuverdienten Geldes doch abhängig, wie hoch die zu zahlende Steuerabgabe ausfällt. Viele Schüler arbeiten als geringfügig Beschäftigte und erhalten damit maximal 450 Euro im Monat. Hierfür müssen keine Steuerabzüge befürchtet werden. Das gilt ebenfalls für kurzfristige Arbeitsverhältnisse wie sie beispielsweise in den Ferien häufig vorkommen. Auch in diesem Fall sind die Sozialversicherungsbeiträge hinfällig. Hat Ihr Kind Anrecht auf den gesetzlichen Mindestlohn? Nein, im Mindestlohngesetz sind Schüler und Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind und keine Berufsausbildung haben, explizit vom Mindestlohn ausgenommen. 3.2 Was ist bei der Besteuerung von Ferienjobs zu beachten? Beschäftigte müssen in Deutschland bestimmte Abgaben von ihrem Bruttoverdienst abführen. Dazu zählen u. a.: Lohnsteuer Solidaritätszuschlag ggf. Kirchensteuer Beitrag zur Krankenversicherung Beitrag zur Rentenversicherung Beitrag zur Pflegeversicherung Arbeitslosenversicherung Schüler und Studenten, die eine geringfügige Beschäftigung ausüben (also auf das Jahr gerechnet pro Monat maximal 450 Euro verdienen), müssen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, gesetzlichen Kranken- sowie Pflegeversicherung zahlen. Die Rentenversicherungspflicht, die vom Bruttolohn anteilig 3,7 Prozent verschlingt, können Sie umgehen, indem Sie sich von der Zahlung befreien lassen. Als kurzfristige Beschäftigung werden Arbeitsverhältnisse bezeichnet, die auf 70 Tage oder drei Monate im Jahr befristet sind. Sie gelten ebenfalls als Minijobs. Der Arbeitgeb er meldet sie in der Regel beim Finanzamt an. Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses werden Sie do rt wieder abgemeldet. Ist das Kalenderjahr um, steht es Beschäftigten frei, eine Ei nkommensteuererklärung abzugeben, um sich zu hohe Steuerzahlungen zurückzuholen. Schüler und Studenten werden in der Regel in Steuerklasse 1 eingruppiert, sofern sie nicht verheiratet sind. Laut Gesetzgeber gilt hier ein Grundfreibetrag von 8652 Euro, das heißt: Bis zu einem Einkommen di

eser Höhe müssen keine Steuern abgeführt werden. Gerade Studenten nutzen die freie Zeit, um mehrere kurzfristige Beschäftigungen auszuüben. In diesem Fall müssen sie darauf achten, die 450-Euro-Grenze nicht zu überschreiten - und das bei den addierten Entgelten und nicht in jedem Job separat. Andernfalls wird von Ihrem Entgelt der Beitrag zur Kranken-, P flege- und Arbeitsversicherung abgezogen, wodurch sich der Nettobetrag verringert. Kann es Komplikationen mit dem Kindergeld geben? Beim Schülerjob ist das meist kein Problem. Studenten sollten jedoch aufpassen: Haben sie bereits eine Erstausbildung beendet und studieren weiter, darf parallel zum Studium nur maximal 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Halten sie sich hieran nicht, verlieren sie ihren Anspruch auf Kindergeld. Eine Ausnahme gilt in den Ferien: Hierfür muss jedoch im Jahresmittel die 20-Stunden-Grenze eingehalten werden. 3.3 Welche Informationen braucht der Arbeitgeber, um das Geld auszuhändigen? Schüler, die parallel zur Schule und in den Ferien arbeiten, sind dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber bestimmte Dinge mitzuteilen, damit dieser die Vergütung und etwaige Abgaben korrekt berechnen kann. Diese Daten nutzt er, um beim Finanzamt die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) herauszufinden. Wurde früher noch die Abgabe der Lohnsteuerkarte verlangt, erfolgt das Prozedere heute elektronisch. Die notwendigen Informationen bezieht der Arbeitgeber direkt vom Finanzamt. Alles, was Schüler dem Arbeitgeber deshalb auszuhändigen müssen, ist: das Geburtsdatum die Steueridentifikationsnummer (wenn im Jahr mehr als der Grundfreibetrag von 8652 Euro im Jahr verdient wird) die Auskunft, ob es sich um das erste Arbeitsverhältnis handelt oder nicht Darü ber hinaus müssen Schüler nachweisen, dass sie auch tatsächlich Schüler sind. Dies gelingt inde m eine Schulbesuchsbescheinigung vorgelegt wird und das möglichst noch bevor die Tätigkeit aufgenommen wird. 4 Das eigene Kind arbeiten lassen - Pro und Contra Kommt Ihr Kind mit dem Wunsch, gerne arbeiten zu wollen zu Ihnen oder denken Sie selbst darüber nach, Ihren Sprössling zur Erwerbsarbeit zu motivieren, gilt es, verschiedene Punkte gegeneinander abzuwägen. Schließlich gibt es zahlreiche Facetten zu berücksichtigen. Welche Punkte für die Aufnahme eines Schüler- oder Ferienjobs sprechen können und welche dagegen, führen wir im Folgenden auf. Pro Contra Ihr Kind wird selbstständiger der Schülerjob lässt die Schule in das Selbstbewusstsein steigt den Hintergrund rücken es erlernt Finanzkompetenz nicht mehr genug Zeit für erste Berufserfahrung wird Ausruhen und Entspannen gesammelt Ihr Kind gerät durch das erlangte ein Schülerjob kann zur Geld in einen Kaufrausch beruflichen Orientierung ehrenamtliche Arbeit mit beitragen gesellschaftlichem Mehrwert ist Kinder lernen mit ihrer Zeit zu zu bevorzugen haushalten die Tätigkeit überfordert Ihr Kind zur Verfügung gestellt von arbeitsrechte.de 5 4.1 Welche Fragen sollten Sie sich vor der Entscheidung für einen Schülerjob stellen? Bevor Sie über den Kopf Ihres Nachwuchses hinweg entscheiden, ob ein Schülerjob sinnvoll ist oder nicht, empfiehlt es sich, gemeinsam mit Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn die Beweggründe für den Job zu erörtern. Im Gespräch erfahren Sie, warum er oder sie gerne arbeiten gehen möchte und wie gründlich überlegt Ihr Kind zu diesem Entschluss gekommen ist. Folgende Checkliste gibt Ihnen für die anstehende Diskussion eine Leitlinie, an der Sie sich orientieren können. Checkliste - Schülerjob: ja oder nein? Warum willst Du arbeiten gehen? Was willst du erreichen? Welche Wünsche willst Du Dir mit dem zusätzlichen Geld erfüllen? Welche Tätigkeiten kommen für Dich in Frage? An wie vielen Tagen in der Woche willst Du arbeiten? Wann machst Du Deine Hausaufgaben? Was machen wir, wenn Deine Noten absacken? Ist ein Ferienjob womöglich die bessere Wahl? Bist Du bereit, einen Teil Deiner Freizeit zu verlieren? Was passiert mit Deinen nebenschulischen Aktivitäten wie Sport oder Mitgliedschaft im Verein? Möchtest Du das aufgeben? 4.2 Was tun, wenn sich der Arbeitgeber Ihres Kindes nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält? Wie bereits erläutert macht der Gesetzgeber genaue Vorgaben zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen. Doch längst nicht alle Arbeitgeber halten sich an diese. Wie können Sie reagieren, wenn Ihr Kind länger als erlaubt, arbeitet? Unternehmen, die gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen, begehen eine Ordnungswidrigkeit - mitunter gelten bestimmte Vergehen sogar als Straftat. Sie sind deshalb nicht auf die leichte Schulter zunehmen, auch weil hohe Geldbußen für etwaige Verstöße drohen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz wartet mit Beträgen von bis zu 15.000 Euro pro Ordnungswidrigkeit auf. Unter Umständen müssen Arbeitgeber sogar mit einer bis zu sechs monatigen Freiheitsstrafe rechnen. Bei drei verordneten Bußgeldern ist Schluss: In diesem Fall dürfen

Jugendliche nie wieder in diesem Unternehmen arbeiten. Überprüft wird die Einhaltung der Bestimmungen u. a. vom Gewerbeaufsichtsamt und dem Amt für Arbeitsschutz. An diese Stellen können Sie sich als Eltern wenden, wenn Sie auf Verstöße aufmerksam werden. 5 Ferienjobs für Studenten Das Studium ist heute an vielen Hochschulen eng getaktet, sind die Semesterzeiten doch relativ kurz, um die entsprechenden Leistungsnachweise zu erbringen. Neben Präsentationen, Hausarbeiten und Zwischenprüfungen fällt es daher manchem Studenten schwer, innerhalb des Semesters noch Zeit abzuknapsen, um sich etwas Geld dazuzuverdienen. Als günstiger erweisen sich daher die Semesterferien bzw. die vorlesungsfreie Zeit. In dieser kann wesentlich flexibler geplant werden und gegebenenfalls sogar durch Jobs im Ausland das eigene Konto aufgepolstert werden. Vom Animateur im Ferienressort, über Promoter bis hin zum Kellner: Die Möglichkeiten an Studentenjobs sind in der Regel groß. Wie viel Geld Sie als Student hierbei verdienen können, ist in der Regel abhängig: vom Arbeitgeber und seinem Angebot dem Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit davon, wie viele Menschen sich auf diesen Job bewerben wie fleißig Sie sind (manchmal werden Sie erfolgsabhängig vergütet) Und wie finden Sie nun einen Nebenjob? Haben Sie den Entschluss gefasst, in der freien Zeit einen Job auszuüben, dann stellt sich als erstes die Frage: Wo bekommen Sie die entsprechenden Angebote her? Sie können auf verschiedenen Wegen an Stellenausschreibungen für Ferienjobs kommen: über das schwarze Brett an der Uni: Hier werden nicht nur Praktika angeboten, sondern auch Nebenjobs Aushänge in Cafes, Kneipen, Supermärkten und Drogerien: Halten Sie die Augen offen, einige Unternehmen kommunizieren über Zettel und Plakate, dass sie Bedarf an Minijobbern haben Online-Jobbörsen: Den wohl größten Überblick über potenzielle Jobs in den Ferien erhalten Sie beim Besuch sogenannter Jobportale. Unternehmen aus den verschiedensten Bereichen suchen über solche Plattformen temporäre Unterstützung. Ein Blick in die häufig kostenlosen Datenbanken lohnt sich deshalb. Achtung: Bevor Sie auf die Suche nach einem Ferienjob gehen, überlegen Sie, welchen Anforderungen dieser genügen soll. Nicht immer ist das reine Geldverdienen die beste Wahl, können Sie beim späteren Einstieg in den Arbeitsmarkt mit bereits gesammelter Berufserfahrung Punkte sammeln. Das Nützliche mit dem Notwendigen zu verbinden, lohnt sich deshalb unter Umständen. 6 Was ist bei der Bewerbung für einen Schüler- oder Ferienjob zu beachten? Ist der perfekte Job gefunden, gilt es, sich beim künftigen Arbeitgeber vorzustellen. Während bei kleineren Tätigkeiten im Rahmen der Nachbarschaftshilfe in der Regel eine persönliche Anfrage ausreicht, um den Zuschlag zu bekommen, müssen sich Studenten häufig schriftlich bewerben. Das heißt: Es ist ein Bewerbungsanschreiben zu verfassen und ein Lebenslauf zu erstellen. Doch was macht eine gute Bewerbung aus? 6.1 Das Anschreiben Bewerbungsschreiben lesen viele Arbeitgeber erst nach dem Lebenslauf, da er ihnen in viel komprimierterer Form einen Eindruck vom Bewerber verschafft. Das Anschreiben dient der ausführlicheren Vorstellung. Sie haben hier die Chance, ihre Beweggründe und ihre Motivation auf maximal einer A4-Seite auszuführen. Das hört sich zunächst viel an, ist nach genauerer Betrachtung jedoch recht wenig Platz. Durch prägnante Formulierungen wird er optimal genutzt. zur Verfügung gestellt von arbeitsrechte.de 8 Das A und O jedes Anschreibens ist, dem Adressaten klar zu machen, weshalb gerade Sie der oder die Richtige für das Unternehmen bist. Dabei geht es darum, die konkret an den verschiedenen Stationen des beruflichen Lebens gesammelten Fähigkeiten und Fertigkeiten aufzuführen und mit den Erfordernissen des angestrebten Jobs zu verbinden. Ziel ist es, den eigenen Mehrwert zu verdeutlichen. Wie ein Anschreiben formal aufgebaut werden kann, geht aus der DIN 5008 hervor. Das Deutsche Institut für Normung (DIN) definiert in dieser, wie ein solches Dokument aufzubauen ist, darunter die notwendigen Informationen, maximalen Schriftgrößen und einzuhaltenden Abstände. Inhaltlich sollte ein Bewerbungsanschreiben folgende Dinge in der genannten Reihenfolge aufführen: Name und Zuname des Absenders seine Adresse Name und Zuname des Adressaten seine Adresse Datum Betreffzeile Begrüßungsformel Einleitung (inkl. Motivation genau diesen Job zu wollen) Hauptteil (inkl. Beschreibung der eigenen Kenntnisse und Fertigkeiten) Bezugnahme zum Unternehmen (inkl. was Du in der angestrebten Position erreichen willst) Ausklang (inkl. Bereitschaft zum persönlichen Gespräch) Verabschiedung gegebenenfalls Anlagenverzeichnis 6.2 Der Lebenslauf Eine Bewerbung ohne Lebenslauf? Undenkbar! Er ist das Herzstück Ihrer Vorstellung, weshalb Sie bei seiner Erstellung besonders achtsam vorgehen sollten. Das auch als Curriculum Vitae (CV) bekannte Dokument beschr

eibt kurz und knapp - gegebenenfalls auch tabellarisch - wer sich vorstellt, welche Fähigkeiten er oder sie besitzt und was bereits an Berufserfahrung gesammelt wurde. Diese Informationen dürfen in Deinem Lebenslauf auf gar keinen Fall fehlen: Vor- und Zuname Adresse Geburtsdatum Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer) schulischer Werdegang (Angabe des Schulnamens und Abschlusses, gegebenenfalls auch mit Abschlussnote) Berufserfahrung (Tätigkeiten, die du in der Vergangenheit ausgeübt hast, anführen solltest Du an dieser Stelle auch, bei welchem Unternehmen Du gearbeitet hast und was konkret dort deine Aufgaben waren) Sprachkenntnisse (inkl. Niveau bzw. Level) Interessen (was machst Du gern in deiner Freizeit, wofür schlägt dein Herz besonders) Wie der Lebenslauf gestaltet wird, bleibt jedem selbst überlassen. Das Wichtigste dabei ist, dass sich der Bewerber ansprechend präsentiert und es dem Adressaten leicht macht, die für ihn bedeutsamsten Informationen schnell herauszuziehen. Geachtet werden sollte auch auf die kleinen Dinge, wie eine seriöse E-Mail-Adresse. Schon solche Kleinigkeiten können den Ausschlag dafür geben, ob man einen Job bekommt oder nicht. Glossar zum Thema Schülerjobs und Ferienjobs ARBEITSZEIT Das Jugendarbeitsschutzgesetz definiert die Arbeitszeit als den Zeitraum, der zwischen dem Start und Ende der täglichen Arbeit liegt. Ruhepausen zählen nicht zur Arbeitszeit und müssen von ihr demnach abgezogen werden. Die Arbeitszeit pro Woche bemisst sich anhand der addierten täglichen Arbeitszeiten von Montag bis Freitag. BUßGELD Arbeitgeber sind gut damit beraten, die Vorgaben des Jugendarbeitsschutzes einzuhalten. Tun sie das nicht, begehen sie Ordnungswidrigkeiten, die mit bis zu 15.000 Euro Strafe geahndet werden. FERIENJOB Arbeitet ein Kind oder Jugendlicher ausschließlich in der schulfreien Zeit, handelt es sich um einen Ferienjob. Das Arbeitsverhältnis ist gekennzeichnet durch seine befristete und kurze Dauer. Ferienjobs können auch Studenten in der vorlesungsfreien Zeit eingehen. Erst mit dem 15. Geburtstag dürfen Jugendliche in Deutschland einen Ferienjob ausüben. Seine maximale Dauer ist je nach Alter auf maximal acht Wochen oder 50 Arbeitstage im Jahr begrenzt. Wegen ihrer Befristung ist keine Kündigung vonnöten. FREIZEIT Die Erholung nach der Arbeit wird vom Gesetzgeber hochgehalten, um die Gesundheit zu schonen. Bei Kindern und Jugendlichen gilt laut Jugendarbeitsschutzgesetz: Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 12 Stunden Freizeit liegen. Erst dann darf der junge Arbeitnehmer wieder arbeiten. JUGENDLICHER Der Gesetzgeber bezeichnet Personen, die zwischen 15 und 18 Jahren alt sind im Jugendarbeitsschutzgesetz als Jugendliche. In manchen Gesetzen gelten schon 14-jährige als jugendlich (u. a. 8. Buch Sozialgesetzbuch, Jugendschutzgesetz). Mit dem 18. Geburtstag sind sie volljährig und damit heranwachsend. JUGENDARBEITSSCHUTZGESETZ In diesem auch als JArbSchG benannten Gesetz ist festgehalten, unter welchen Bedingungen Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen. Es schreibt genau vor, was Arbeitgeber bei der Beschäftigung junger Arbeitnehmer hinsichtlich Arbeitszeit, Ruhepausen, Urlaub etc. beachten müssen. JUGENDSCHUTZGESETZ Das Jugendschutzgesetz beinhaltet Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit, darunter den Genuss von Alkohol und Zigaretten sowie dem Konsum von Telemedien und Spielen. JOBBÖRSE Einige Anbieter sammeln viele verschiedene Stellenangebote für Ferien- und Schülerjobs und präsentieren diese Interessierten auf ihrer Webseite. Solche auch als Jobportale bezeichnete Internetseiten enthalten häufig zudem auch noch Bewerbungstipps und allerlei weitere nützliche Informationen. Die Nutzung des Angebots ist je nach Anbieter entweder mit Kosten verbunden oder nicht. KIND Im Jugendarbeitsschutzgesetz ist von Kindern die Rede, wenn Personen gemeint sind, die ihren 15. Geburtstag noch nicht gefeiert haben. Das Jugendschutzgesetz benennt Personen unter 14 Jahren als Kinder. NEBENJOB Als Nebenjob gelten Tätigkeiten, die neben einer anderen Hauptbeschäftigung ausgeführt werden. Dabei kann es sich um einen Minijob oder eine geringfügige Beschäftigung in Form eines Ferienjobs handeln. PRAKTIKUM Ein Praktikum ist meist auf drei bis sechs Monate begrenzt und dient dazu, Berufserfahrung in einem bestimmten Bereich zu sammeln. Schüler und Jugendliche lernen hier auch, Sozialkompetenz zu entwickeln. Praktikanten werden nicht als Arbeitnehmer betrachtet und profitieren in der Regel nicht vom gesetzlichen Mindestlohn, wenn sie jünger als 18 Jahre sind. Darüber hinaus werden Praktika nur mit dem Mindestlohn vergütet, wenn sie länger als drei Monate dauern. RUHEPAUSEN Gemäß Arbeitsschutzgesetz müssen Kinder und Jugendliche bei einer Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden mindestens 30 Minuten Pause einlegen. Sind es mehr als sechs Stunden, bedarf es mindestens einer Unterbrechung von 60 Minuten

. Die Pause muss nach spätestens viereinhalb Stunden eingelegt werden und darf frühestens eine Stunde nach Arbeitsbeginn bzw. spätestens eine Stunde vor dem Ende der täglichen Arbeitszeit eingeschoben werden. SCHÜLERJOB Ob für Rasen mähen für den Nachbarn oder Babysitten für die Eltern eines Freundes: Schüler können bereits ab 13 Jahren kleinere Tätigkeiten neben der Schule ausführen und dafür Geld einstreichen. Hierbei sind die Vorgaben des Jugendarbeitsschutzes einzuhalten. STEUER Für Ferienjobs müssen meist keine Steuerabgaben geleistet werden. Auch bei regelmäßigen Schülerjobs gilt: Übersteigen die Einnahmen eine Grenze von durchschnittlich 450 Euro im Monat nicht, zieht der Fiskus ebenfalls nichts ab. In die Rentenversicherung muss nicht eingezahlt werden, wenn eine Befreiung erwirkt wird. TASCHENGELD Eltern überlassen ihren Sprösslingen in der Regel einen monatlichen Betrag an Geld, den sie zur ihrer freien Verfügung haben, um sich Wünsche zu erfüllen. Welcher Betrag in welchem Alter angemessen ist, darüber herrscht Uneinigkeit. Im Umgang mit dem Geld erlernen Kinder und Jugendliche, verantwortungsvoll mit den eigenen finanziellen Ressourcen umzugehen

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