Förderangebote richtig nutzen

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Wenn Sie einen geflüchteten Menschen in Ihrem Betrieb beschäftigen oder ausbilden möchten,

können Sie finanzielle Hilfen der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen.

Hier finden Sie Tipps für die erfolgreiche Beantragung.

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Wenn Sie einen geflüchteten Menschen in Ihrem Betrieb beschäftigen oder ausbilden möchten, können Sie finanzielle Hilfen der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen. Hier die Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung im Überblick. Förderung im Bereich Beschäftigung Wie kann ich bei der Feststellung beruflicher Kompetenzen unterstützt werden? Mit der Maßnahme bei einem Arbeitgeber zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAG) können Unternehmen vorhandene berufsfachliche Kenntnisse eines geflüchteten Menschen feststellen oder solche vermitteln lassen. Das Programm ist auf einen Zeitraum von sechs Wochen begrenzt und muss vorab bei der Agentur für Arbeit bzw. im Jobcenter beantragt werden. Anfallende Kosten (z.B. Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten, bewilligte Sprach- oder Fachkurse) können von der Agentur für Arbeit bzw. vom Jobcenter übernommen werden. Welche Unterstützung gibt es, wenn ich einen geflüchteten Menschen beschäftigen will? Beim Eingliederungszuschuss (EGZ) handelt es sich um einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Arbeitnehmer/innen, der auch für Geflüchtete beantragt werden kann. Förderhöhe und -dauer werden individuell festgelegt. Der EGZ muss vor der Beschäftigungsaufnahme bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter beantragt werden. Möglichkeiten der Förderung für den Bereich Ausbildung Hochmotivierte Menschen an die richtige Stelle bringen: Das klappt mit einer Ausbildung von geflüchteten Menschen. Folgende Maßnahmen unterstützen Sie auf dem Weg dorthin: Zugang zu Fördermöglichkeiten und Hilfestellungen Fördermöglichkeiten für Angestellte Fördermöglichkeiten für Azubis Zur neuen Maßnahme AsA Flex haben wir hier den Informationsflyer der Bundesagentur der Arbeit

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