Lohnsteuer 2023 (Ratgeber für Lohnsteuerzahler)

Lohnsteuer 2023 (Ratgeber für Lohnsteuerzahler)

Im Ratgeber für Lohnsteuerzahler sind alle wichtigen Informationen und Regelungen

zum Lohnsteuerabzug zusammengefasst.

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Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler. Allgemeines zur Lohnsteuer. Wie funktioniert das ELStAM-Verfahren? Wer ist für die ELStAM zuständig? Steuerklassen Steuerklassenwahl bei Ehegatten/Lebenspartnern Was ist besser: IV/IV oder III/V oder das Faktorverfahren? Steuerklassenwahl bei Ehegatten/Lebenspartnern für das Kalenderjahr 2023 Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern Können Sie durch Freibeträge Steuern sparen? Was fällt unter die 600-Euro-Antragsgrenze? Werbungskosten Sonderausgaben Außergewöhnliche Belastungen Unterhalten Sie bedürftige Angehörige? Freibetrag für den Sonderbedarf bei Berufsausbildung Haben Sie eine Hilfe im Haushalt oder liegt Heim- oder Pflegeunterbringung vor? Pflege-Pauschbetrag Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Sonderfällen Freibetragskürzungen Wie berechnet man die Antragsgrenze? Diese Beträge können ohne Rücksicht auf die Antragsgrenze von 600 Euro eingetragen werden: Freibetrag bei Steuerklasse VI Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene Erhöhungsbetrag beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Freibeträge für Kinder in Sonderfällen Haushaltsnahe Beschäftigungen/Dienstleistungen/Handwerkerleistungen Wie stellt man den Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag 2023? Aufteilung eines Freibetrags auf mehrere Dienstverhältnisse Berücksichtigung von Kindern Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene Ungünstigere Lohnsteuerabzugsmerkmale Ihr zuständiges Finanzamt? Steuerliche Behandlung der geringfügigen Beschäftigung Antragsveranlagung Pflichtveranlagung Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer - also keine Steuer eigener Art. Sie wird bei jeder Lohnzahlung vom steuerpflichtigen Arbeitslohn durch den Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Steuerpflichtiger Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis oder einem früheren Dienstverhältnis zufließen. Zu den Einnahmen zählen nicht nur Barvergütungen, sondern auch Sachbezüge (z.B. Kost und Logis) und andere geldwerte Vorteile (z.B. die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs). Für die Steuerpflicht ist unerheblich, ob es sich um einmalige oder laufende Einnahmen handelt und ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht. Die Lohnsteuer soll möglichst einfach erhoben werden. Eine Reihe von Frei- und Pauschbeträgen werden bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen: der Grundfreibetrag, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten in den Steuerklassen I bis V, der Versorgungsfreibetrag bei Versorgungsbezügen, der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag sowie der Werbungskosten-Pauschbetrag bei Versorgungsbezügen in den Steuerklassen I bis V, der Sonderausgaben-Pauschbetrag, die Vorsorgepauschale in allen Steuerklassen, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für ein Kind (wenn bereits im Vorjahr die Steuerklasse II berücksichtigt worden ist) sowie der Altersentlastungsbetrag bei Rentnern und Pensionären, die noch Arbeitslohn aus einem aktiven Dienstverhältnis beziehen. Antragsgrenze für Freibeträge. Antragsveranlagung. Aufteilung von Freibeträgen. Außergewöhnliche Belastung. Behinderte Menschen. Berufskleidung. Ehegatten/Lebenspartner, beide Arbeitnehmer. Einkommensteuerveranlagung. Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Entfernungspauschale. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Erhöhungsbetrag beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Ermäßigungsantrag. Faktorverfahren. Freibeträge. Freibetrag für den Sonderbedarf bei Berufsausbildung. Geburtsurkunde. Geringfügige Beschäftigung. Haushaltshilfe. Haushaltsnahe Beschäftigungen/Dienstleistungen/Handwerkerleistungen. Hinterbliebene. Hinzurechnungsbetrag. Identifikationsnummer, siehe Steueridentifikationsnummer. Kinderbetreuungskosten. Kindergeld. Kinderfreibetrag. Kirchensteuer. Krankheitskosten. Lebensbescheinigung, siehe Geburtsurkunde. Lohnsteuerabzugsmerkmale, siehe Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Mehrere Dienstverhältnisse. Pauschbetrag für behinderte Menschen. Pflege-Pauschbetrag. Sonderausgaben. Steueridentifikationsnummer. Steuerklassen. Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern. Unterhaltsleistungen. Verpflichtung zur Änderung der ELStAM. Vorsorgeaufwendungen. Vorsorgepauschale. Werbungskosten. Zuständige Gemeinde. Zuständiges Finanzamt.

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