Handy, Smartphone, Blackberry und Tablet

Handy, Smartphone, Blackberry und Tablet

Handy, Smartphone, Tablet und Blackberry sind längst selbstverständliche Arbeitsmittel.

Aber halten Vereinbarungen, die sich ehemals mit Telefonanlagen

und IT-Technik beschäftigten damit Schritt?

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Mobile Endgeräte Handy, Smartphone, Blackberry und Tablet Immer mehr Beschäftigte arbeiten unterwegs: im Verkehrsmittel, im Hotel, vorübergehend im Ausland, als Techniker, Monteure, Handlungsreisende, beim Kunden und nicht zuletzt zu Hause. Ziel dieser Auswertung ist es, Vereinbarungen zu betrachten, die sich mit der notwendigen Hardware für diese Art der Arbeitsorganisation befassen. Wir haben insgesamt 41 Vereinbarungen herausgefiltert, die Regelungen zum Umgang mit dem Diensthandy, dem Smartphone, Notebooks und neuerdings Tablets beinhalten. Dabei geht es um Einsatzmöglichkeiten, Arbeitszeitfragen, Datenschutzaspekte, um die Möglichkeiten zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle, Haftungsfragen, Qualifizierungen für Beschäftigte etc. Mobile Geräte erleichtern die Kommunikation und beschleunigen zugleich Arbeitsprozesse. Wie gelingt es, dass Beschäftigte sich vor wachsender Entgrenzung schützen können? Welche Regelungen sind gut, um individuellen Freiraum zu erhalten, aber (Selbst)Ausbeutung zu begegnen. Kann Leistungs- und Verhaltenskontrolle ausgeschlossen werden? Diese Fragen werden uns weiter beschäftigen. Die vorliegende Auswertung gibt erste Anregungen zur Bearbeitung der Fragen. Elektronische Datenverarbeitung GPS Ortungssystem Global Positioning System Informationstechnik, Oberbegriff für elektronische Systeme MDA Mobiler Digitaler Assistent (mobiler Computer) MDM Mobile Device Managment-Systeme MMS Multimedia Messaging Service, ermöglicht z.B. den Versand von Fotos Netiquette Zusammensetzung aus Netz und Etikette: Verhaltensregeln im Internet PDA Personal Digital Assistent (vgl. MDA) PR Personalrat SIM-Karte engl. subscriber identily module, Chipkarte für den Empfang von Gesprächen und Daten in mobilen Endgeräten SMS Short Message Service: schriftliche Kurznachrichten per Telefon oder Internetdienste TK-Anlagen Telekommunikationsanlagen TKG Telekommunikationsgesetz Voice over IP Telefonverbindungen über das Internet VPN Virtual Private Network, Verbindung zwischen zwei Netzen oder gesicherter Fernzugriff auf Unternehmensnetz Whats App Internetdienst für Kurznachrichten und Versendung anderer Informationen web 2.0 Internet (2.0 steht für 2. Generation) In den letzten Jahren hat sich die Welt der Telekommunikation in den Unternehmen umfassend geändert. Smartphone, Tablet und Blackberry gehören längst zu selbstverständlichen Arbeitsmitteln für viele Beschäftigte. Pocket-PC, Handhelds oder Palms sind schon fast wieder in Vergessenheit geraten. Die Telefonie mit dem Festnetzgerät stellt beinahe eine Ausnahme dar. Die Betriebsvereinbarungen zu den herkömmlichen TK-Anlagen genügen aktuellen Ansprüchen nicht mehr. In dieser Kurzauswertung wird ermittelt, ob die Betriebsvereinbarungen, die sich ehemals nur mit Telefonanlagen und IT-Technik beschäftigten, Schritt gehalten haben. Es liegen 41 Betriebs- und Dienstvereinbarungen sowie Richtlinien vor, die Regelungen zu diesem Themenbereich enthalten. Die neuen Geräte zur mobilen Kommunikation beinhalten sehr unterschiedliche Möglichkeiten, aber auch Risiken hinsichtlich ihrer Nutzung. Ein schlichtes Handy eignete sich noch vor wenigen Jahren fast ausschließlich zum Telefonieren. Es konnte keine E-Mails empfangen, nicht im Internet surfen und war auch nicht per GPS ortbar. Ein Smartphone verfügt über all diese und weitere Funktionen. Das früh erkannte Risiko der ''ständigen Erreichbarkeit'' mittels Handy ist um das Risiko des ''ständigen Präsentseins'' für berufliche Aufgaben gewachsen. Erste Betriebsvereinbarungen einiger Unternehmen enthalten klare restriktive Vorgaben: Berufliche E-Mails werden nach einer bestimmten Tageszeit nicht mehr zugestellt, der Internetzugang für berufliche Zwecke ist zeitlich eingeschränkt. Der Zugang zu sozialen Internetnetzwerken (Social Media) ist ebenfalls mit den Geräten eröffnet. Er erfordert eigene Regelungen zum Gebrauch und zum Schutz der Beschäftigten. Dazu kommen die Regelungen zum Datenschutz, zu Gesundheitsfragen, zur Arbeitszeit im Sinne von Bereitschaftszeiten bzw. Vollanrechnung sowie zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle. Am Ende der vorliegenden Auswertung findet sich eine Beschreibung der Kontroll- und Beteiligungsmöglichkeiten für Betriebs- und Personalräte, damit diese bei der betrieblichen Gestaltung der neuen Medien nicht außen vor stehen

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