Flexible Beschäftigungsformen und aufsuchende Gesundheitsförderung

Flexible Beschäftigungsformen und aufsuchende Gesundheitsförderung

Wie kann und soll Gesundheitsförderung in der Praxis gestaltet werden,

um den Anforderungen hinsichtlich flexibler Beschäftigungsformen nachzukommen?

Eine mögliche Lösung könnte die sogenannte aufsuchende Gesundheitsförderung bieten.

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Wir befinden uns inmitten eines globalisierten Wettbewerbs und Wandels hin zu einer immer weiter spezialisierten Dienstleistungsgesellschaft. In dieser haben sich die Arbeitsmärkte und Grundstrukturen von Arbeit stark verändert. Globalisierung und internationale Zusammenarbeit, technologischer Fortschritt, Digitalisierung und Vernetzung, institutioneller, struktureller und demografischer Wandel haben zu einer Entgrenzung im Sinne einer ''Auflösung traditioneller räumlicher, zeitlicher oder organisatorischer Grenzen von Arbeit'' (Eichhorst und Tobsch, 2015, S. 47) geführt und die Arbeitswelt und den Arbeitsmarkt verändert (Gottschall und Voß, 2005). In der fachlichen und öffentlichen Diskussion ist hierbei von flexiblen Arbeitswelten, einer diesbezüglichen Flexibilisierung und Entgrenzung der Arbeit und insgesamt von einem Arbeiten 4.0 die Rede (Eichhorst und Tobsch, 2014, 2015). Mit Arbeiten 4.0 wird das gesamte Phänomen des Wandels der Arbeit bezüglich einer Veränderung von Arbeitsformen und Arbeitsverhältnissen bezeichnet. Innerbetriebliche Abläufe und Strukturen verändern sich dabei und eine ''Öffnung tradierter Grenzziehungen'' wird evident (Eichhorst und Tobsch, 2015, S. 47). Mit dem Betreten globaler Märkte steigt der Wettbewerbsdruck. Viele Unternehmen versuchen daher, um den Arbeitsablauf an die jeweiligen Gegebenheiten anzupassen, beispielsweise Betriebs- und Maschinenlaufzeiten maximal zu nutzen oder atypische Beschäftigungsformen und Beschäftigungsweisen einzusetzen. Gleichzeitig lassen sich ein gesellschaftlicher Wandel, soziale Umbrüche sowie Veränderungen von Lebensentwürfen und privaten Interessen- und Lebenslagen beobachten. Damit gehen veränderte Ansprüche an die Arbeitswelt und die eigene Tätigkeit einher (Vahle-Hinz und Plachta, 2014, Widuckel, de Molina, Ringlstetter und Frey, 2015). Der Begriff Arbeiten 4.0 knüpft an die aktuelle Diskussion über die vierte industrielle Revolution (Industrie 4.0) an, rückt aber die Arbeitsformen und Arbeitsverhältnisse ins Zentrum - nicht nur im industriellen Sektor, sondern in der gesamten Arbeitswelt. Arbeiten 1.0 bezeichnet die beginnende Industriegesellschaft vom Ende des 18. Jahrhunderts und die ersten Arbeiterorganisationen. Arbeiten 2.0 sind die beginnende Massenproduktion und die Anfänge des Wohlfahrtsstaats am Ende des 19. Jahrhunderts. Die Industrialisierung brachte damals neue soziale Probleme mit sich, der zunehmende Druck der organisierten Arbeiterschaft bildete eine wichtige Grundlage für die Einführung der ersten Sozialversicherungen im Deutschen Reich. Arbeiten 3.0 umfasst die Zeit der Konsolidierung des Sozialstaats und der Arbeitnehmerrechte auf Grundlage der sozialen Marktwirtschaft: Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandeln sozialpartnerschaftlich auf Augenhöhe miteinander. Die Notwendigkeit der Wahrnehmung gemeinsamer Interessen steht im Betrieb wie auch unter den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern insgesamt außer Frage. Später folgte die teilweise Rücknahme sozialer Rechte, auch angesichts des zunehmenden Wettbewerbsdrucks und der Öffnung nationaler Märkte. Arbeiten 4.0 wird vernetzter, digitaler und flexibler sein. Wie die zukünftige Arbeitswelt im Einzelnen aussehen wird, ist noch offen.

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