Vorgezogener Ruhestand

Vorgezogener Ruhestand

Ziel dieser Broschüre ist es, einen Überblick zu geben

über Möglichkeiten des vorgezogenen Ruhestandes,

wie er auf betrieblicher Ebene heute geregelt wird.

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Vorgezogener Ruhestand. Altersteilzeit und Lebensarbeitszeitkonten. Betriebliche Regelungen zum vorgezogenen Ruhestand. Regelungen zur Altersteilzeit. Betriebswirtschaftliche Aspekte zur Altersteilzeit. Insolvenzschutz. Zeitwertkonten. Lebensarbeitszeitkonten. Den vorgezogenen Ruhestand mit Altersteilzeit und Lebensarbeitszeitkonten regeln. Ziel ist es, einen Überblick zu geben über Möglichkeiten des vorgezogenen Ruhestandes, wie er auf betrieblicher Ebene heute geregelt wird. Bis vor wenigen Jahren wurde häufig Altersteilzeit gewählt, meist im Blockmodell. Zwar gibt es den staatlichen Zuschuss hierfür seit 2009 nicht mehr, in Tarifverträgen und betrieblichen Vereinbarungen wird Altersteilzeit jedoch weiterhin vereinbart: mit finanzieller Beteiligung des Arbeitgebers, aber ohne staatliche Zuschüsse. Inzwischen rücken andere Instrumente wie z.B. Lebensarbeitszeitkonten stärker in den Vordergrund. Häufig werden Arbeitszeitkonten jedoch ausschließlich von den Beschäftigten ''gefüllt'' und finanziert. Neben diesen Aspekten widmen wir uns auch betriebswirtschaftlichen Aspekten, die für den Wirtschaftsausschuss bzw. den Aufsichtsrat von Interesse sind beim Thema Übergang in den Ruhestand. Schutz der Guthaben vor Insolvenz, Fragen der Finanzierung, Risiken und bilanzrelevante Themen werden erläutert. Die Regelung des Übergangs in den Ruhestand wird von den Betriebsparteien bzw. den Tarifvertragsparteien geregelt. Tarifverträge, wie sie von IG Metall, IG BCE und ver.di in den letzten Jahren abgeschlossen wurden, sind Vorgaben, die aufgrund des Tarifvorrangs § 77 BetrVG eine entscheidende Bedeutung haben. Sie bilden einen Rahmen und geben Betriebsräten Ansatzpunkte zum Einfordern von freiwilligen Regelungen, die ohne eine tarifvertragliche Grundlage nicht vorhanden wären. Tarifvertragliche Regelungen sind allerdings längst nicht in allen Branchen gleichermaßen vorhanden. Nicht nur die Rente, sondern auch die Gestaltung des Übergangs in den Ruhestand kostet Geld. Das gilt für einen vorgezogenen Ruhestand ebenso wie für die Reduzierung der Arbeitszeit kurz vor Renteneintritt oder die präventive langfristige alter(n)sgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen und -abläufen. Dass die erforderlichen Ressourcen nun von Arbeitgebern bereitgestellt oder von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern allein aufgebracht werden können, darf man bezweifeln. Nach Bedarf flexibel und finanziell abgesichert in Rente zu gehen ist ein Thema, dass vermutlich in den nächsten Jahren noch sehr viel stärker auf politischer Ebene diskutiert werden wird. In vielen Bereichen sind die Arbeitsbelastungen deutlich gewachsen: Arbeitsverdichtung, zunehmende psychische Fehlbelastungen, Schicht- und Nachtarbeit werden immer häufiger beklagt. Der Wunsch der Beschäftigten nach einem möglichst frühen Übergang in den Ruhestand und nach entlastenden Maßnahmen (in der letzten Phase des Arbeitslebens) ist aber nur mit entsprechenden finanziellen Mitteln realisierbar. Die Mittel selbst aufzubringen, kommt für viele betroffene Beschäftigte aufgrund zu geringer Einkommen nicht in Betracht. Damit entsteht beim Übergang in den Ruhestand eine Ungleichverteilung. Altersteilzeitregelungen bzw. Lebensarbeitszeitkonten stehen nur in denjenigen Branchen und Betrieben zur Wahl, in denen entsprechende Vereinbarungen bzw. Tarifverträge mit Öffnungsklauseln abgeschlossen wurden. Und nur in tarifvertraglichen Regelungen einzelner Branchen beteiligen sich Arbeitgeber an den Kosten. Die staatliche Beteiligung wird vermutlich nicht wachsen, gleichwohl werden arbeitnehmerfinanzierte Instrumente an Bedeutung gewinnen. Werden die Kosten des Übergangs in den Ruhestand durch die Beschäftigten getragen, erfordert dies eine lange Ansparphase. Hierfür kommen Lebensarbeitszeitkonten in Betracht, die in den Betrieben an Bedeutung gewinnen. Werden diese Lebensarbeitszeitkonten durch Zeit - z.B. durch Mehrarbeit und Urlaubstage - aufgebaut, ist damit in der Regel eine höhere Arbeitsbelastung in der Aufbauzeit verbunden. Werden Konten mittels Entgeltumwandlung aufgebaut, setzt das ein entsprechendes Einkommen voraus. Altersteilzeit ist ein eher teures Instrument, das für ausgewählte Notfälle und besondere Personengruppen sicherlich auch künftig bedeutend sein wird. Aber Altersteilzeit, besonders das Blockmodell, wird kein Zukunftsmodell sein. Man könnte an rückwirkende Dokumentationen zur individuellen Belastung durch die ausgeübte Tätigkeit denken, weil ein starres Renteneintrittsalter für alle nicht realistisch ist. Beispielsweise könnten differenzierte Rentenpunkte für besonders belastende Tätigkeiten, wie z.B. Schichtarbeit eingeführt werden. Fehlbelastungen frühzeitig festzustellen, ist ebenfalls eine Perspektive. Ein solches Vorgehen würde Belastungsanalysen für Arbeitnehmer und umfassende physische und psychische Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsplätze beinhalten. Mit etwas Fantasie könnten etablierte Verfahren wie z.B.

das Betriebliche Eingliederungsmanagement als Blaupause dienen, um Verfahren zur Bewältigung des demografischen Wandels in Betrieben und Verwaltungen unter Beteiligung aller relevanten Akteure zu entwickeln. Die Chancen auf eine günstige Übergangsregelung sind tendenziell abhängig von der Höhe des Einkommens. Wer nur ein kleines Einkommen erhält, ist nach wie vor durch sinkende Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung von Altersarmut bedroht. Man rät allgemein dazu, sich zur Vermeidung von Altersarmut eine zusätzliche private Altersvorsorge aufzubauen. Das ist jedoch unwahrscheinlich, wenn das Geld gerade zum Leben reicht. Abschläge durch ein vorgezogenes Altersruhegeld oder eine wegen Teilzeitarbeit geringere Rente werden gemildert, wenn zusätzlich noch eine Betriebsrente existiert. Aber: Unternehmen legen immer weniger Kapital für Betriebsrenten zurück. Die Chancen auf eine Entlastung im Alter und eine günstige Übergangsregelung sind ungleich verteilt. In der Tendenz haben Beschäftigte in Kleinbetrieben wegen meist fehlender kollektivrechtlicher Vereinbarungen geringere Möglichkeiten zur Gestaltung des Übergangs als Beschäftigte in Großbetrieben. Tarifvertragliche und betriebliche Regelungen sind in den Branchen sehr unterschiedlich verbreitet. Für viele Beschäftigte gibt es weder eine tarifvertragliche noch eine betriebliche Regelung. Im Koalitionsvertrag wurde jüngst beschlossen, dass Menschen, die 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, mit dem vollendeten 63. Lebensjahr ohne Abschläge in Rente gehen können. Das Zugangsalter wird sukzessive auf das 65. Lebensjahr angehoben. Die Ansprüche von Erwerbsgeminderten sollen verbessert werden. Geringverdiener sollen in ihrer Rente besser gestellt werden durch eine ''solidarische Lebensleistungsrente''. Für den flexiblen Übergang in die Rente sind das noch keine Lösungen

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