Versichert bei der VBG

Versichert bei der VBG

Für den Versicherungsschutz ist es ohne Bedeutung, ob es sich um Voll- oder Teilzeitbeschäftigte,

Aushilfskräfte, kurzfristig und geringfügig Beschäftigte, Minijobber und Minijobberinnen

oder Ein-Euro-Jobber und Ein-Euro-Jobberinnen handelt.

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Pflichtversicherung für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Welche Aufgaben hat die VBG? Für welche Unternehmen ist die VBG zuständig? Wer ist bei der VBG pflichtversichert? Versicherungsschutz bei Tätigkeiten im Ausland. Welche Leistungen erhalten Versicherte nach Eintritt eines Versicherungsfalls? Informationen zum Gefahrtarif. Die Aufgabe der VBG ist es, Sie, als Unternehmerin oder Unternehmer, von Ihrer zivilrechtlichen Haftung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gegenüber Ihren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zu befreien. Sie sind auf diese Weise vor Schadensersatzansprüchen der versicherten Personen geschützt. Vor diesem Hintergrund ist es die Verpflichtung der VBG, mit allen geeigneten Mitteln Unfälle bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen, nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten mit allen geeigneten Mitteln die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation der Versicherten zu gewährleisten, die betroffenen Versicherten sowie ihre Angehörigen und Hinterbliebenen durch Geldleistungen finanziell abzusichern und zu entschädigen (Verletztengeld, Verletztenrente). Bei der VBG sind Unternehmen aus über 100 Branchen versichert. Dazu gehören Banken, Versicherungen, Verwaltungen, freie Berufe und besondere Unternehmen, Unternehmen der keramischen und Glas-Industrie sowie Unternehmen der Straßenbahnen, U-Bahnen und Eisenbahnen. Zu den Mitgliedsunternehmen gehören Dienstleister wie zum Beispiel Unternehmen der Zeitarbeit, Unternehmen der Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwickler und Softwareentwicklerinnen, Callcenter, Veranstalter und Veranstalterinnen, Rechtsanwälte und Rechtsantwältinnen, Notare und Notarinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüferinnen, Steuerberater und Steuerberaterinnen, Leasingunternehmen und Werbeunternehmen. Zu den ''besonderen Unternehmen'' zählen so unterschiedliche Unternehmensarten wie Sportvereine, Zoos und Detektivbüros, aber auch Künstler und Künstlerinnen sowie kulturelle Einrichtungen wie Theater und Museen. Weiterhin ist die VBG für Unternehmen zuständig, in denen keramische Erzeugnisse, Porzellan oder Glas hergestellt werden und für Straßen-, Stadt-, Hoch- und Untergrund-, Berg-, Seil- und Eisenbahnen. Zu den bei der VBG pflichtversicherten Personen gehören alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Unternehmen, für die die Zuständigkeit gegeben ist. Für den Versicherungsschutz ist es ohne Bedeutung, ob es sich um Voll- oder Teilzeitbeschäftigte, Aushilfskräfte, kurzfristig und geringfügig Beschäftigte, Minijobber und Minijobberinnen oder Ein-Euro-Jobber und Ein-Euro-Jobberinnen handelt. Ebenso ist die Höhe des Verdienstes nicht entscheidend. Die VBG bietet einen umfassenden Versicherungsschutz gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie von Berufskrankheiten. Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Ausübung ihrer Arbeit oder auf Dienstreisen erleiden. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit dem Unternehmen und nicht privaten Zwecken dient. Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem direkten Weg von Zuhause oder wieder zurück ereignen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Umwege die notwendig werden, um Kinder vor Arbeitsantritt unterzubringen, bei Fahrgemeinschaften, bei Umleitungen, weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg zügiger erreicht werden kann. Berufskrankheiten sind Krankheiten, die Versicherte infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden. Diese anerkannten Erkrankungen sind in einer Liste der Bundesregierung durch Rechtsverordnung bezeichnet

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