Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen

Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen

Den Antrag auf Anerkennung Ihres Berufsabschlusses können Sie bereits vom Ausland aus stellen.

Wie das Verfahren abläuft und was Sie vor Ihrem Umzug nach Deutschland

noch beachten müssen, erfahren Sie in diesem Flyer.

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Sie planen, nach Deutschland zu ziehen? Sie wollen in Deutschland arbeiten? Sind Sie EU-Bürger, Staatsangehöriger der EWR-Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island oder der Schweiz, können Sie aufgrund Ihrer Freizügigkeitsberechtigung mit einem gültigen Pass oder Personalausweis visumfrei nach Deutschland einreisen. Nur Staatsangehörige der Schweiz erhalten nach der Einreise von der örtlichen Ausländerbehörde noch eine Aufenthaltserlaubnis zum Nachweis ihrer Aufenthaltsberechtigung. Für die Aufnahme einer Beschäftigung sind keine weiteren Formalitäten zu erfüllen (soweit solche nicht aufgrund der spezifischen beruflichen Tätigkeit, z.B. für die Zulassung als Arzt, erforderlich sind). Sie einen Hochschulabschluss und haben noch keinen Arbeitsplatz in Deutschland gefunden, können Sie auch ein Visum mit einer Gültigkeit von sechs Monaten zur Arbeitssuche beantragen. Einzelheiten zum Visumverfahren, den zu erfüllenden Voraussetzungen für die Visumerteilung und den Kontaktdaten der zuständigen deutschen Auslandsvertretung erfahren Sie unter www.diplo.de. der Einreise müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf des Visums bei der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort die Erteilung eines entsprechenden Aufenthaltstitels beantragen, der die Beschäftigung ausdrücklich erlaubt. Im Allgemeinen wird der Aufenthaltstitel zunächst als befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt, jedoch können Hochschulabsolventen unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Blaue Karte EU oder eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Als Staatsangehöriger von Australien, Israel, Japan, Kanada, Bitte beachten Sie, dass die Zuwanderung zur Beschäftigung der Republik Korea, von Neuseeland oder den Vereinigten Staaten von Amerika können Sie visumfrei nach Deutschland einreisen, auch wenn Sie einen längerfristigen Aufenthalt beabsichtigen und hier arbeiten möchten. Den für die Ausübung einer Beschäftigung erforderlichen Aufenthaltstitel müssen Sie dann innerhalb der ersten drei Monate nach Ihrer Einreise - und vor der Arbeitsaufnahme - bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde beantragen. für Fachkräfte in Ausbildungsberufen (also Berufen ohne akademischen Abschluss), die ihre Ausbildung in Staaten außerhalb der EU absolviert haben, nur dann möglich ist, wenn ihr Beruf von der Bundesagentur für Arbeit in einer Positivliste (www.zav.de/positivliste) aufgeführt ist oder wenn sie in einem Verfahren zur Arbeitsaufnahme nach Deutschland vermittelt werden, das auf einer Vermittlungsabsprache der Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitsverwaltung ihres Herkunftslandes beruht. Weitere Voraussetzung ist, dass die für die berufliche Anerkennung zuständige Stelle die Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Berufsqualifikation mit der entsprechenden deutschen Ausbildung festgestellt hat (siehe Antrag auf Anerkennung aus dem Ausland stellen). Besitzen Sie eine andere Staatsangehörigkeit als die zuvor genannten, müssen Sie vor Ihrer Einreise nach Deutschland bei einer deutschen Auslandsvertretung ein Visum beantragen. In der Begründung des Visumantrages müssen Sie die beabsichtigte Beschäftigung als Zweck Ihrer Reise und Ihres Aufenthaltes in Deutschland angeben. Weitere Informationen zu Einreise, Aufenthalt und ArbeitsGrundsätzlich ist es erforderlich, dass Sie bereits mit einem Arbeitgeber in Deutschland einen Arbeitsvertrag abgeschlossen oder zumindest dessen feste Arbeitsplatzzusage haben. marktzugang finden Sie auf folgenden Internetseiten: www.bamf.de/Aufenthalt-in-Deutschland www.bamf.de/Arbeiten-in-Deutschland Wie finde ich einen Arbeitsplatz? Wo kann ich mich informieren? Auf folgenden Seiten können Sie nach Stellenangeboten in Deutschland suchen: Alle wichtigen Informationen rund um die Anerkennung ausländischer Abschlüsse finden Sie online in mehreren Sprachen unter www.anerkennung-in-deutschland.de. Telefonisch erhalten Sie Auskunft auf Deutsch oder Englisch von der Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland: und 49 (0)30 1815-1111. Die Hotline-Mitarbeiter beraten Sie auch gerne zu den Themen Einreise und Aufenthalt, Deutschlernen und Arbeitssuche. www.jobboerse.arbeitsagentur.de www.make-it-in-germany.com Viele Unternehmen veröffentlichen ihre Jobangebote auch in anderen Online-Stellenbörsen. Anerkennung Ihres Berufsabschlusses Ein Schritt auf Ihrem Weg zum Arbeiten in Deutschland Hilfreich bei der Jobsuche können auch Netzwerke wie Xing sein. Weitere Informationen zum Arbeiten in Deutschland bietet die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) unter www.zav.de/arbeiten-in-deutschland. Kann ich meine Familie mitnehmen? Sind Ihr Ehepartner und Ihre Kinder Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz können Sie grundsätzlich ohne Einschränkungen in Deutschland leben und arbeiten. Familienangehörige aus anderen Staaten brauchen grundsätzlich ein Visum zur Einreise. Fragen dazu können Sie an die deutschen Auslandsvertretungen richten oder - wenn Sie schon in Deutschland sind - an

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