Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?

Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?

Betroffene machen häufig die Erfahrung, dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz nicht ernst genug genommen wird.

Dabei gibt es viele Möglichkeiten, solche Vorfälle zu verhindern und so auch das Betriebsklima zu verbessern.

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Was ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz? Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Alle Berufstätigen haben das Recht auf ein sicheres Arbeitsumfeld. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet jede Form der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz und verpflichtet jeden Arbeitgeber, vorzubeugen und einzugreifen, wenn es zu Übergriffen kommt. Betroffene machen allerdings häufig die Erfahrung, dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz nicht ernst genug genommen wird. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, solche Vorfälle zu verhindern und so auch das Betriebsklima zu verbessern. Nicht alle Arbeitgeber kennen ihre Schutzpflichten, viele Beschäftigte wissen zu wenig über ihre Rechte. Dieser Leitfaden informiert Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsräte über ihre Rechte und ihre Pflichten. Dabei ist eines klar: Ein einvernehmlicher Flirt war und ist gestattet. Männer und Frauen merken jedoch genau, wann eine Grenze überschritten ist. Eine Annäherung, die offensichtlich nicht erwidert wird, gehört dazu. Das ist schlicht eine Frage des Respekts. Viele Betroffene sprechen nicht über sexuelle Belästigung - häufig, weil sie sich keine Hilfe erhoffen, oft auch aus Scham. Dieser Leitfaden soll Sie dabei unterstützen, sexuelle Belästigung nicht als unvermeidbares Übel hinzunehmen. Sexuelle Belästigung kommt in Betrieben in Deutschland immer wieder vor. Das kann schwere Folgen für die Betroffenen haben und dem Unternehmen nachhaltig schaden. Problematisch sind die Ergebnisse einer Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2015: Die Hälfte der befragten Beschäftigten gab an, am Arbeitsplatz eine nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verbotene sexuelle Belästigung selbst erlebt zu haben. Aber: Mehr als 80 Prozent der Befragten wussten nicht, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, ihre Beschäftigten aktiv vor sexueller Belästigung zu schützen. ntsprechend wenige Präventions- und SchutzE maßnahmen sind bekannt. Jede zweite Person hat angegeben, überhaupt keine Maßnahmen zu kennen, die im eigenen Unternehmen gegen sexuelle Belästigung ergriffen wurden. Insgesamt fehlt es an Informationen über Maßnahmen zur Durchsetzung eines aktiven Schutzes vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) spricht von sexueller Belästigung, wenn ''( ) ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.'' § 3 Abs. 4 AGG Bei einer sexuellen Belästigung handelt es sich also um eine unerwünschte Verhaltensweise, die sexualisiert und geschlechtsbezogen ist.1 Das können vor allem sexuelle Anspielungen oder unangemessene körperliche Berührungen sein. Die Unerwünschtheit besteht aber auch dann, wenn eine Person unter Druck gesetzt wurde, eine sexuelle Handlung zu erdulden oder zu erwidern. Eine sexuelle Belästigung geht mit einer Würdeverletzung der belästigten Person einher. Das heißt, das Verhalten beleidigt, erniedrigt oder beschämt die andere Person. Es geht dabei nicht darum, ob die Würdeverletzung beabsichtigt ist, sondern um die Auswirkung auf die belästigte Person. Sexuelle Belästigung ist also nicht ausschließlich sexuelle Gewalt, sondern bezieht sich auf alle Formen solcher Belästigungen. Das AGG verbietet sexuelle Belästigung insbesondere in beruflichen Zusammenhängen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 - 4 AGG). Das Gesetz gibt Beschäftigten Rechte, um sich gegen sexuelle Belästigung zur Wehr zu setzen. Gleichzeitig bestimmt das AGG eine deutliche Schutzpflicht für Arbeitgeber. In den meisten Fällen sind Frauen von sexueller Belästigung betroffen. Das Gesetz verbietet sexuelle Belästigung aber grundsätzlich und schützt somit auch Männer, Trans -Personen2 und inter geschlechtliche Menschen sowie alle anderen AGG-Merkmale. Sexuelle Belästigung ist durch Würdeverletzung und Unerwünschtheit bestimmt. Jede sexuelle Belästigung ist am Arbeitsplatz verboten, egal ob die verursachende Person die Belästigung beabsichtigt hat und die Belästigung erkennbar abgelehnt wurde. Formen sexueller Belästigung Das Gesetz nennt einige Beispiele sexueller Belästigung wie etwa Bemerkungen sexuellen Inhalts oder Aufforderungen zu sexuellen Handlungen. Es gibt noch einige weitere Formen. Bei sexueller sexuell anzügliche Bemerkungen und Witze aufdringliche und beleidigende Kommentare über die Kleidung, das Aussehen oder das Privatleben sexuell zweideutige Kommentare Fragen mit sexuellem Inhalt, z.B. zum Privatleben oder zur Intimsphäre Aufforderungen zu intimen oder se

xuellen Handlungen, sexualisierte oder unangemessene Einladungen zu einer Verabredung aufdringliches oder einschüchterndes Starren oder anzügliche Blicke Hinterherpfeifen unerwünschte E-Mails, SMS, Fotos oder Videos mit sexuellem Bezug unangemessene und aufdringliche Annäherungsversuche in sozialen Netzwerken Aufhängen oder Verbreiten pornografischen Materials unsittliches Entblößen jede unerwünschte Berührung (Tätscheln, Streicheln, Kneifen, Umarmen, Küssen), auch wenn die Berührung scheinbar zufällig geschieht wiederholte körperliche Annäherung, wiederholtes Herandrängeln, wiederholt die übliche körperliche Distanz (ca. eine Armlänge) nicht wahren körperliche Gewalt sowie jede Form sexualisierter Übergriffe bis hin zu Vergewaltigung Flirt oder sexuelle Belästigung? Wo ist die Grenze? Im Alltagsverständnis wird sexuelle Belästigung oft mit physischer Gewalt gleichgesetzt. Sexuell übergriffiges und belästigendes Verhalten beginnt aber viel früher, auch wenn viele Formen sexueller Belästigung im Alltag nicht strafbar sind. Vor allem verbale und non-verbale Belästigungen werden immer wieder verharmlost. Den Betroffe nen wird unterstellt, dass sie überempfindlich auf einen Witz oder Flirtversuch reagieren. Ein Flirt zum Beispiel hat nichts mit sexueller Belästigung zu tun. Er ist auch am Arbeitsplatz nicht verboten. Aber: Flirts entstehen in beiderseitigem Einverständnis. Übergriffiges Verhalten geschieht ohne das Einverständnis der anderen Person. Das Verhalten ist damit grenzüberschreitend. Vor allem dann, wenn die betroffene Person Ablehnung signalisiert oder durch das Verhalten gedemütigt oder beschämt wird. Außerdem handelt es sich um eine sexuelle Belästigung, wenn z.B. einer Beschäftigten berufliche Nachteile angedroht werden, falls sie sexuelle Handlungen verweigert. Oder wenn beispielsweise einem Mitarbeiter berufliche Vorteile dafür versprochen werden, dass er sich auf sexuelle Handlungen einlässt

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