Berufssprachkurse gemäß § 45a AufenthG

Berufssprachkurse gemäß § 45a AufenthG

Die Berufssprachkurse gemäß § 45a AufenthG sind ein Sprachlernangebot für Menschen mit Migrationshintergrund,

die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern wollen.

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Im Rahmen der Berufssprachkurse wird Sie die Sprachschule umfassend darüber informieren, welche Betreuungsmöglichkeiten es für Ihre Kinder vor Ort gibt. Nur wenn Sie nachweisen können, dass es bei Ihnen keine örtliche Kinderbetreuung gibt, kann die Sprachschule eine eigene Betreuung anbieten. Fahrtkosten werden Ihnen erstattet, wenn Sie mehr als drei Kilometer (kürzester Fußweg) vom Kursort entfernt wohnen und Empfänger von Leistungen nach SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungen oder Berufsausbildungsbeihilfe nach § 56 SGB II sind. Wie können Sie sich anmelden? Die Sprachschulen beraten Sie gerne hierzu. Was kostet die Teilnahme am Berufssprachkurs? Die Teilnahme an den Modulen der Berufssprachkurse ist für Sie kostenfrei. Nur wenn Sie bereits arbeiten und keine zusätzlichen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit erhalten, müssen Sie für die Teilnahme einen Beitrag leisten. Dieser beläuft sich auf 50 Prozent des Kostensatzes, den die Sprachschule pro Teilnehmer und Unterrichtseinheit erhält. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann durch Ihren Arbeitgeber erfolgen. Der Kostenbeitrag wird zur Hälfte erstattet, wenn Sie innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt der Teilnahmeberechtigung die Zertifikatsprüfung bestanden haben. Wenn Sie sich für die Teilnahme an den Berufssprachkursen interessieren, sprechen Sie Ihre Vermittlerin bzw. Ihren Vermittler in der Arbeitsagentur, dem Jobcenter oder der Optionskommune an. Hier erfahren Sie, welche Sprachschulen die Berufssprachkurse anbieten. Ihre Vermittlerin bzw. Ihr Vermittler berechtigt Sie dann zur Teilnahme an einem zu Ihnen passenden Modul. Die Jobcenter können auch zur Teilnahme verpflichten. Verpflichtete Personen haben dann Vorrang bei der Belegung der Kursplätze. Wenn Sie bereits arbeiten, sich in der Ausbildung befinden oder ein Berufsanerkennungsverfahren durchlaufen, können Sie sich direkt an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wenden. Schicken Sie hierfür eine E-Mail an die Stelle, die für Ihr Bundesland zuständig ist: Berufssprachkurse Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Referat Berufsbezogene Sprachförderung, ESF-Verwaltungsstelle Gibt es in den Kursen Kinderbetreuung? Was lernen Sie in den Kursen? Was sind die Berufssprachkurse? Wer kann teilnehmen? Die Berufssprachkurse gem. § 45 a AufenthG1 sind ein Sprachlernangebot für Menschen mit Migrationshintergrund, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern wollen. Die Berufssprachkurse richten sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Hierzu gehören Zugewanderte (einschließlich Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Ländern mit hoher Schutzquote), EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund2, die Die Kurse können in ganz Deutschland besucht werden und bestehen aus: Basismodulen (je 300 Unterrichtseinheiten) Spezialmodulen (300 bis 600 Unterrichtseinheiten) Ein Vollzeitkurs, der aus einem Modul besteht, dauert in der Regel drei Monate. ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf benötigen Nach einem Berufssprachkurs haben Sie Ihr bereits gutes oder sehr gutes Deutsch noch weiter verbessert. Ihr Wortschatz rund um das Thema Arbeit ist größer, und Sie können sicherer in der Arbeitswelt kommunizieren. Sie sind vertraut mit allen wichtigen Begriffen rund um den Beruf, in dem Sie arbeiten möchten. Darüber hinaus haben Sie Ihr Grundwissen im Bereich Arbeit und Beruf erweitert und die Besonderheiten der Arbeitswelt in Deutschland kennengelernt. Somit sind Sie gut auf das Berufsleben vorbereitet, können leichter eine neue Arbeit finden oder Ihren bisherigen Beruf besser ausüben. Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) enthält die gesetzlichen Grundlagen über die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Aufenthaltsbeendigung von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland. Außerdem regelt es Maßnahmen zur Integrationsförderung. EU-Bürgerinnen und -Bürger und deren Familienangehörige sind nicht vom AufenthG betroffen. Basismodule Spezialmodule Die Basismodule sind die Grundelemente der Berufssprachkurse. Mit ihnen erreichen Sie das nächsthöhere Sprachniveau. Die Spezialmodule vertiefen fachspezifisches Wissen und sind im Besonderen ausgerichtet auf: Es gibt drei Basismodule: in der Ausbildung sind oder eine Ausbildungsstelle suchen B1 auf B2 arbeitsuchend gemeldet sind und/oder Arbeitslosengeld B2 auf C1 bekommen eine Arbeit haben und deren Deutschkenntnisse nicht aus reichen, um den Arbeitsalltag zu meistern Welches Ziel haben die Berufssprachkurse? Je nach Ihren Sprachkenntnissen und Bedürfnissen können Sie in den Berufssprachkursen Basismodule oder Spezialmodule absolvieren. Die Module schließen in der Regel mit einer Prüfung ab. Wenn Sie die Prüfung bestehen, erhalten Sie ein Zertifikat, das Ihnen das Erreichen eines neuen Sprachniveaus (B2, C1, C2) bestätigt. Das Zertifikat benötigen Sie, um in bestimmten Berufen arbeiten zu können. Auch hilft es Ihnen bei der Arbei

tssuche oder auf Ihrem weiteren beruflichen Weg, weil Sie hiermit Ihre Deutschkenntnisse nachweisen können. Die Basismodule vermitteln Deutschkenntnisse, die Sie generell in der Berufswelt benötigen. Sie lernen das Vokabular, die Redewendungen und die Grammatik, die Sie brauchen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen, Kundinnen und Kunden sowie Vorgesetzten zu verständigen. Darüber hinaus helfen Ihnen die Basismodule berufliche E-Mails und Briefe zu verfassen oder schriftliche Texte wie Bedienungsanleitungen zu verstehen. Viele dieser Kenntnisse werden für Sie auch im Privatleben nützlich sein. Die Basismodule erweitern zudem Ihr Wissen zum Beispiel über Vorstellungsgespräche oder Arbeitsverträge und bereiten Sie so optimal auf den Berufseinstieg vor. Welche Voraussetzungen müssen Sie sonst noch erfüllen? Für die Teilnahme an den Berufssprachkursen müssen Sie den Integrationskurs abgeschlossen haben oder mindestens das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) erreicht haben. C1 auf C2 (ab Ende 2017) Personen, die sich im Berufsanerkennungsverfahren befinden Personen, die in einem bestimmten Berufsfeld tätig sein wollen und fachspezifische Deutschkenntnisse benötigen, zum Beispiel in der Pflege, als Lehrer, im technischen oder im kaufmännischen Bereich Daneben gibt es noch Spezialmodule für Teilnehmende, die im Integrationskurs das Niveau B1 nicht erreicht haben. Mit diesen Modulen erwerben sie Sprachkenntnisse auf dem Niveau A2 oder B1. Wichtig: Die Spezialmodule befinden sich derzeit in Planung und werden im Laufe des Jahres 2017 angeboten. Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit Alle Basis- und Spezialmodule können durch Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit ergänzt werden, die der Berufsvorbereitung dienen. So können Sie Ihren berufsbezogenen Spracherwerb praxisnah und flexibel gestalten und sich schnell im Berufsleben zurechtfinden. Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die selbst nach Deutschland eingewandert sind oder bei denen mindestens ein Elternteil bzw. die Großeltern nach Deutschland eingewandert sind

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