Checkliste Job-Sharing

Checkliste Job-Sharing

Wurden bereits Arbeitsstellen im Unternehmen definiert,

die zur Besetzung in einer Form des Job-Sharings geeignet sind.

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Einführung von Job-Sharing Diese Checkliste gehört zu einer Reihe von Checklisten zum Thema Arbeitszeit. Sie ist einzuordnen in Teil V: Begleitende Checklisten für die Einführung von Veränderungen der Arbeitszeitgestaltung im Unternehmen. Formen und Besonderheiten von Job-Sharing Aus welchen Gründen wird in Ihrem Unternehmen über die Einführung von JobSharing nachgedacht oder warum wurde Job-Sharing bereits beschlossen? Aus ökonomischen Überlegungen: Die Stelle soll weiterhin als eine Stelle definiert sein, erfordert jedoch ein überaus großes Maß an unterschiedlichen Kenntnissen. Daher bietet es sich an, sie mir zwei oder mehr Personen in Teilzeit zu besetzen, die sehr eng zusammenarbeiten und, sich absprechen und Entscheidungen gemeinsam treffen und verantworten. Diese Form des Job-Sharings mit einem Arbeitsvertrag für die Personen, die diese Stelle besetzen, wird auch als Job-Pairing bezeichnet. Notwendigkeit oder Wunsch nach Entkoppelung der Arbeitszeit von der Betriebszeit. Mehr Produktivität dadurch, dass z.B. die Arbeit einer Stelle auf zwei Teilzeitarbeitskräfte aufgeteilt wird. Mehr Leistung und mehr Wissen dadurch, dass zwei oder mehr Arbeitnehmer die Arbeit von einer Stelle bewältigen. Chance für den Arbeitnehmer, auf das Wissen und die Arbeitsleistung mehrerer Arbeitnehmer zurückgreifen zu können. Das Unternehmen möchte den Arbeitnehmern mehr Chancen zum Work-LifeBalance bieten. Wie soll die Arbeit einer Stelle durch Job-Sharing aufgeteilt werden? Job-Splitting: die Arbeitnehmer arbeiten zu verschiedenen Zeiten jeweils mit den gleichen Aufgaben unabhängig voneinander und ohne Koordinierung. Jeder Arbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag, in der Regel für eine Halbtagsstelle. Job-Splitting: es können auch z.B. drei Arbeitsplätze mit vier oder fünf Arbeitnehmern besetzt werden, die sich zeitlich abwechseln. Job-Pairing: die Arbeit eines Arbeitsplatzes wird inhaltlich unter zwei Arbeitnehmern aufgeteilt, die sich gegenseitig absprechen und gemeinsam Verantwortung für die Erfüllung der Aufgaben tragen. Wie soll nach welchen Kriterien soll die Arbeit inhaltlich aufgeteilt werden? Split-Level-Sharing: die Arbeit einer Stelle wird funktional unter zwei Arbeitnehmern aufgeteilt, die sich die Arbeitsinhalte aufteilen. Wie soll nach welchen Kriterien soll die Arbeit funktional aufgeteilt werden? Wer soll letztendlich für Entscheidungen verantwortlich zeichnen? Job-Splitting: Jeder Arbeitnehmer erhält einen eigenen Teilzeitvertrag. Ein Vertrag kann unabhängig von den jeweils anderen Job-Sharing Arbeitnehmern gekündigt werden. Job-Pairing: beide (oder mehr) Arbeitnehmer, die zusammen eine (oder mehrere) Stelle besetzen, erhalten auch zusammen einen Arbeitsvertrag, der nur gemeinsam gekündigt werden kann. Sollen die im Job-Sharing arbeitenden Arbeitnehmer zur gegenseitigen Vertretung im Krankheitsfall verpflichtet sein? Sollen die im Job-Sharing arbeitenden Arbeitnehmer zur gegenseitigen Vertretung im Urlaub verpflichtet sein? Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gemäß Betriebsverfassungsgesetz § 87 (1) Nr. 2, sofern es um die Festlegung von Anfang und Ende der Arbeitszeit geht. Nutzung von Erfahrungen anderer Unternehmen bei der Einführung von Job-Sharing Kennen Sie vergleichbare Unternehmen, in denen Job-Sharing bereits erfolgreich eingeführt wurde? Haben Sie hinreichend geprüft, ob Job-Sharing wirklich das geeignete Instrument zur Erreichung des angestrebten Soll-Zustands ist? Soll eine Arbeitsgruppe für die Planung und Begleitung der Einführung von Job-Sharing eingerichtet werden? Welche Ziele sollen durch Job-Sharing erreicht werden? Soll eine das neue Arbeitszeitmodell während einer Testphase ausprobiert werden? Sollen durch Job-Sharing andere Regelungen ersetzt oder ergänzt werden? Für wen soll die Möglichkeit von Job-Sharing eingeführt werden

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