Übersicht zur Anhebung der Altersgrenzen

Übersicht zur Anhebung der Altersgrenzen

Ab Jahrgang 1947..

Publikation zeigen

Anhebung der Altersgrenzen ab Jahrgang 1947 Besonderer Vertrauensschutz und damit keine Änderung der Altersgrenzen gegenüber geltendem Recht besteht bei bestimmten Vereinbarungen über Altersteilzeitarbeit, die vor dem Stichtag (1. Januar 2007) abgeschlossen wurden und weiter bestehendem Vertrauensschutz aus früheren Anhebungen. Geburtsjahrgang Regelaltersrente abschlagsfrei Altersrente (AR) für besonders langjährig Versicherte abschlagsfrei AR für langjährig Versicherte abschlagsfrei AR für schwerbehinderte Menschen abschlagsfrei AR wegen Arbeitslosigkeit / Altersteilzeitarbeit abschlagsfrei Beide Altersrenten entfallen nach geltendem Recht ab Jahrgang 1952

Info an Freunde und Bekannte

Gefällt Ihnen diese Publikation? Möchten Sie Freunde und Bekannte über diese Publikation informieren?

Bitte empfehlen bzw. teilen Sie diese Seite bei Facebook, Twitter, LinkedIn und/oder XING.

Für einen entsprechenden Hinweis auf dem elektronischen Weg nutzen Sie bitte die Weiterempfehlung per E-Mail.

Weitere Publikationen zeigen

Info zum ServiceImpressumAGBDatenschutzRechtshinweiseJobadu.de in den sozialen NetzwerkenServiceportal für Arbeitgeber