ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus

ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus

Mit dem ElterngeldPlus erhalten Familien mehr Spielraum:

Für Kinder, die beide Elternteile als enge Bezugspersonen erleben.

Für Mütter, die ihre gute Ausbildung im Beruf nutzen.

Und für Väter, die mehr Zeit für ihre Kinder finden.

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Elterngeld Die neue Generation Vereinbarkeit ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus Das ElterngeldPlus ist ein Schritt auf dem Weg in eine neue Familienzeit. Vor allem Eltern, die nach der Geburt des Kindes Teilzeit arbeiten möchten, erhalten künftig länger Elterngeld und können ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen. Alleinerziehende werden davon ebenso profitieren wie Mütter und Väter in anderen Familienformen. In vielen jungen Familien wollen heute beide Partner für die Familie da sein und arbeiten. Das ElterngeldPlus ist eine neue Leistung für die Generation Vereinbarkeit. Die Verbindung von Elterngeld und Teilzeitarbeit wird erleichtert. Eltern werden in ihrem Wunsch unterstützt, früh in eine partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf hineinzufinden. Das ElterngeldPlus macht Eltern Mut, ihre Vorstellung von Familienleben und Partnerschaftlichkeit umzusetzen. Mit dem ElterngeldPlus erhalten Familien mehr Spielraum: Für Kinder, die beide Elternteile als enge Bezugspersonen erleben. Für Mütter, die ihre gute Ausbildung im Beruf nutzen. Und für Väter, die mehr Zeit für ihre Kinder finden. In guter Balance: Zeit fürs Kind und Chancen im Job Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate Das ElterngeldPlus macht es Müttern und Vätern leichter, Elterngeld und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Denn Eltern (auch ohne Teilzeiteinkommen) können die Be-zugszeit des Elterngeldes verlängern: Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Dabei ersetzt das ElterngeldPlus, wie das bisherige Elterngeld auch, das wegfallende Einkommen zu 65 bis 100 Prozent. Die Höhe des ElterngeldPlus liegt dabei bei höchstens der Hälfte des monatlichen Elterngeldbetrags, das Eltern ohne Teilzeiteinkommen zustünde. So haben Mütter und Väter auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus mehr Spielraum, um die Bedürfnisse des Kindes mit den Anforderungen im Beruf zu verbinden. Ein mehrfaches Plus für Kinder, Eltern und den Job. ElterngeldPlus für Selbstständige Auch für Selbstständige, die oftmals früh wieder in den Beruf zurückkehren möchten oder nachlaufende Einnahmen haben, ist das ElterngeldPlus attraktiv. Sie können bis zu 30 Wochenstunden erwerbstätig sein, etwa um den Kontakt zu den Kunden zu halten, und länger Elterngeld beziehen. Gemeinsam Familie sein: Kindererziehung und Beruf partnerschaftlich aufteilen Die neue Generation Vereinbarkeit möchte gemeinsam für ihre Kinder da sein. Entscheiden sich Mütter und Väter, zeitgleich als Elternpaar in Teilzeit zu gehen - für vier aufeinanderfolgende Monate parallel und zwischen 25 und 30 Wochenstunden -, erhalten sie jeweils für diese Zeit vier zusätzliche EltergeldPlus-Monate. Damit bleiben Familien während einer Teilzeittätigkeit länger finanziell abgesichert und finden leichter in eine partnerschaftliche Aufgabenteilung hinein. Unterstützung für getrennt lebende und alleinerziehende Eltern Auch nach der Trennung können beide Eltern von den Vorteilen des ElterngeldPlus profitieren. In der Kombination von beidem - Teilzeitarbeit und ElterngeldPlus - können beide Eltern ihre Kinder emotional und finanziell gut unterstützen und erhalten damit auch nach der Trennung die Chance, gemeinsam Eltern zu bleiben. Gehen getrennt erziehende Mütter und Väter gemeinsam in Teilzeit, können sie wie Paare den Partnerschaftsbonus von jeweils vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten erhalten. Alleinerziehende Mütter und Väter, die die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag erfüllen und bei denen das Kind hauptsächlich lebt, können den Partnerschaftsbonus für sich alleine nutzen und die Zahl der EltergeldPlus-Monate so deutlich erhöhen. Die durch das ElterngeldPlus geschaffene Flexibilität verschafft damit auch getrennt erziehenden Eltern die Möglichkeit, Familie und Berufsleben besser unter einen Hut zu kriegen. Elterngeldstelle mit der Postleitzahlensuche auf elterngeld-plus.de Sie können zwischen Elterngeld und ElterngeldPlus wählen oder beides kombinieren. Das ElterngeldPlus wird wie das Elterngeld nach der Geburt des Kindes beantragt, in schriftlicher Form und bei Ihrer Elterngeldstelle. Eine rückwirkende Zahlung des Elterngeldes ist höchstens für drei Monate vor dem Monat möglich, in dem der Antrag bei Ihrer Elterngeldstelle eingegangen ist. Daher empfiehlt es sich, den Antrag innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes bei der Elterngeldstelle einzureichen. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der jeweilige Antrag kann bis zum Ende des Elterngeldbezuges geändert werden, jedoch nur für noch nicht ausgezahlte Monatsbeträge. Monate, in denen bereits ElterngeldPlus bezogen wurde, können nachträglich in Elterngeldmonate umgewandelt werden. Gut zu wissen! Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Er beginnt frühestens eine Woche vor Beginn der jeweiligen Anmeldefrist für die Elternzeit. Die Elternzeit mus

s beim Arbeitgeber bis zum dritten Geburtstag des Kindes sieben Wochen vor Antritt angemeldet werden, danach beträgt die Anmeldefrist 13 Wochen. Möchten Eltern innerhalb der Elternzeit Teilzeit arbeiten, gilt die Zustimmung des Arbeitgebers als erteilt, wenn der Antrag nicht innerhalb einer bestimmten Frist abgelehnt wird. Gelebte Partnerschaftlichkeit - drei Beispiele Elterngeld und ElterngeldPlus lassen sich kombinieren. Arbeiten Mutter und Vater für vier aufeinanderfolgende Monate gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhält jeder von ihnen einen Partnerschaftsbonus in Form von vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten. Beispiel 1: Mögliche Kombinationen von Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus Elterngeld ElterngeldPlus und Teilzeit Mutter Partnerschaftsbonus Elterngeld Mögliche Kombinationen von ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus ElterngeldPlus rechnet sich! Für Eltern, die Elterngeld beziehen und nebenbei in Teilzeit arbeiten möchten, kann sich das ElterngeldPlus besonders lohnen. Diese Eltern können nun ElterngeldPlus in maximal halber Höhe des bisherigen Elterngeldes erhalten, aber doppelt so lange. Beispiel 1: Mittleres Einkommen (zum Beispiel Einzelhandelskaufmann) Einkommen vor der Geburt des Kindes: 1.400 Euro/Monat Voller Elterngeldanspruch: 910 Euro/Monat ( 65% von 1.400 Euro) Summe Elterngeld für max. 12 Monate: 10.920 Euro ( 12 x 910 Euro) TEILZEIT 40% ElterngeldPlus Elterngeld Elterngeldrechner jetzt online auf: elterngeld-plus.de Auf einen Blick: Familien besser unterstützt Elterngeld In den ersten 14 Monaten nach der Geburt eines Kindes, wenn alles noch neu und jeder Tag anders ist, können sich Eltern ihrem Kind widmen und erhalten 65 bis 100 Prozent ihres Gehaltes vor der Geburt. Dabei stehen monatlich mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro zur Verfügung. Müttern und Vätern stehen zwölf Monatsbeträge zur Verfügung, die sie untereinander aufteilen können. Wenn beide Eltern das Elterngeld nutzen und ihnen Erwerbseinkommen wegfällt, wird für zwei zusätzliche Monate (Partnermonate) Elterngeld gezahlt. Möchte nur ein Elternteil das Elterngeld in Anspruch nehmen, wird mindestens für zwei und höchstens für zwölf Monate gezahlt. Eine Teilzeittätigkeit mit bis zu 30 Wochenstunden ist auch mit dem Elterngeld möglich. ElterngeldPlus Das ElterngeldPlus richtet sich vor allem an Eltern, die früher in den Beruf zurückkehren möchten. Es berechnet sich wie das Elterngeld, beträgt aber maximal die Hälfte des Elterngeldbetrags, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde. Dafür wird für den doppelten Zeitraum gezahlt: ein Elterngeldmonat zwei ElterngeldPlus-Monate. Damit profitieren Eltern vom ElterngeldPlus auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus und gewinnen mehr Zeit für sich und ihr Kind. Partnerschaftsbonus Eine partnerschaftliche Aufteilung von Familie und Beruf wird mit vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten pro Elternteil unterstützt, wenn beide Eltern in vier aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten. In gleicher Weise werden auch Alleinerziehende gefördert: Arbeiten sie in vier aufeinanderfolgenden Monaten in Teilzeit zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie ebenfalls vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate

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