Tipps für den Berufsstart

Tipps für den Berufsstart

Mit dem Berufsstart übernehmen Sie die volle Verantwortung für Ihr Leben.

Die Sozialversicherung lässt Sie damit nicht allein.

Die Sozialversicherung bildet ein eng gewebtes Netz, das Ihnen im Fall der Fälle Halt bietet.

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Berufsstarter und ihre Sozialversicherung Rentenschutz von Anfang an Das Sicherungspaket bei Unfall oder Krankheit Gut gesichert in die Zukunft Rentenversicherung: Begleiter durch dick und dünn Arbeitsförderung: Hoffen auf die neue Chance Krankenversicherung: Kostbares Gut Gesundheit Pflegeversicherung: Im Fall eines Falles Unfallversicherung: Wenn Arbeit krank macht Nur einen Schritt entfernt: Ihre Rentenversicherung Gut gesichert in die Zukunft Es gibt viel zu erleben: Im ersten Job sammeln Sie neue Eindrücke und erhalten das erste selbstverdiente Geld. Wenn Sie Ihre Gehaltsabrechnung lesen, werden Sie feststellen: Von Ihrem Geld wird einiges abgezogen. Wir erklären Ihnen, was Sie dafür bekommen. Mit dem Berufsstart übernehmen Sie die volle Verantwortung für Ihr Leben. Die Sozialversicherung lässt Sie damit nicht allein: Sie schützt Sie - und bei Bedarf auch Ihre Angehörigen - vor Risiken, die die finanziellen Möglichkeiten eines Einzelnen überfordern würden. Dies ist per Gesetz geregelt. Deshalb heißt es auch gesetzliche Sozialversicherung. Als Mitglied der Sozialversicherung zahlen Sie Beiträge. Ihr Arbeitgeber sorgt dafür, dass dieses Geld rechtzeitig und an die richtige Stelle gezahlt wird. Im Allgemeinen teilen Sie sich die Beiträge mit Ihrem Arbeitgeber. Wenn Ihre monatliche Ausbildungsvergütung 325 Euro oder weniger beträgt, übernimmt der Arbeitgeber nicht nur die Hälfte, sondern den vollen Sozialversicherungsbeitrag. Eins greift ins andere Die Sozialversicherung bildet ein eng gewobenes Netz, das Ihnen im Fall der Fälle Halt bietet. Wer beispielweise einen Unfall hat, kann sich darauf verlassen, dass die Behandlung im Krankenhaus von der Krankenversicherung bezahlt wird. Für eine anschließende Rehabilitation sorgt bei Bedarf die Rentenversicherung. Wer danach noch nicht arbeiten kann, bekommt Krankengeld oder - bei Jobverlust - Arbeitslosengeld von der Arbeitsagentur. Wenn die Erwerbsfähigkeit gemindert ist, kommen Hilfen am Arbeitsplatz bis hin zur Umschulung in Betracht oder sogar eine Erwerbsminderungsrente. Wer wegen einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist, für den ist die Pflegeversicherung zur Stelle. Und im Todesfall sind die Angehörigen durch Witwen-, Witwer- und Waisenrenten geschützt. Eine Hinterbliebenenrente zahlen wir an Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder, nicht aber an Eltern. Um die Anmeldung bei der Sozialversicherung kümmert sich Ihr Arbeitgeber. Er sorgt auch dafür, dass Sie einen Sozialversicherungsausweis erhalten. Sprechen Sie ihn an. Für Ihr Gehalt brauchen Sie ein Girokonto. Außerdem müssen Sie sich als Berufsstarter für eine Krankenkasse entscheiden. Der Sozialversicherungsausweis wird als DIN-A4-Blatt verschickt. Versichert bei der Deutschen Rentenversicherung sind prinzipiell alle Arbeitnehmer und Auszubildenden - also auch Sie. Dazu kommen selbständige Handwerker und weitere Selbständige. Auf freiwilliger Basis können sich beispielsweise auch Hausfrauen versichern. Auch sogenannte Minijobber mit bis zu 450 Euro Monatsverdienst sind Vollmitglied in der Rentenversicherung. Auszubildende sind unabhängig vom Verdienst versichert. Der Preis für das Schutzpaket der Deutschen Rentenversicherung liegt derzeit bei 18,7 Prozent des Bruttoverdienstes. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Beitrag jeweils zur Hälfte. Pflichtversicherte Selbständige und freiwillig Versicherte müssen ihren Beitrag allein aufbringen. Beim freiwilligen Wehrdienst zahlt der Staat die Beiträge, für Pflegepersonen die Pflegekasse. Beträgt der monatliche Bruttolohn bei Auszubildenden nicht mehr als 325 Euro oder leistet der Versicherte ein freiwilliges soziales beziehungsweise ökologisches Jahr oder engagiert er sich beim Bundesfreiwilligendienst, dann übernimmt der Arbeitgeber den Beitrag in voller Höhe. Für ihre Versicherten richtet die Deutsche Rentenversicherung ein Konto ein. Hier werden alle wichtigen Daten gespeichert - von den Ausbildungszeiten bis zu den Arbeitsverdiensten. Auch Schul-, Krankheits- oder Arbeitslosigkeitszeiten werden hier dokumentiert, weil sie für die spätere Rente mitzählen. Ein Grundsatz in der Rentenversicherung lautet: Je mehr und je länger Sie Beiträge einzahlen, desto höher fällt auch Ihre spätere Rente aus. Dieser Anspruch ist durch unsere Verfassung geschützt, so dass niemand befürchten muss, dass seine Beiträge irgendwann einmal wertlos werden. Wie viel Rente Sie erwarten können, erfahren Sie aus der Renteninformation. Die Deutsche Rentenversicherung schickt sie jedem Versicherten ab 27 Jahren (mit mindestens fünf Beitragsjahren) jährlich ins Haus. Bei Arbeitsunfällen sind Sie vom ersten Arbeitstag an geschützt. Nach einem Jahr gilt der Schutz auch für Freizeitunfälle. Sie können eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, wenn Sie durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit nicht mehr in der Lage sind, drei Stunden täglich zu arbeiten. Grundsätzlich genügt hier schon e

in einziger Beitrag zur Rentenversicherung, wenn Sie zum Zeitpunkt des Unfalls oder der Erkrankung versicherungspflichtig sind. Ihre Erwerbsminderung innerhalb von sechs Jahren nach dem Ende Ihrer Schulzeit eintritt und Sie innerhalb der zurückliegenden zwei Jahre mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge gezahlt haben. Die Erwerbsminderungsrente, die Sie dann erwarten können, richtet sich nicht nur nach Ihren wenigen bisher eingezahlten Beiträgen. Vielmehr wird so gerechnet, als hätten Sie bis zu Ihrem 62. Geburtstag Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt. Sollte dies allein nicht ausreichen, können Sie auch sogenannte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch nehmen. Sie reichen von speziellen Arbeitsmitteln über behindertengerechte Umbauten am Arbeitsplatz bis hin zu einer kompletten Umschulung auf einen neuen Beruf. Eine Rehabilitation von der Rentenversicherung schließt die ärztliche Behandlung, die notwendige Unterkunft mit Verpflegung und anderes mehr ein. Außerdem erhalten Sie - nach dem Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber - ein Übergangsgeld. Wer eine Rehabilitation in Anspruch nehmen möchte, wendet sich am besten zuerst an den Hausarzt. Die Experten in den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung helfen danach beim Ausfüllen der Antragsformulare und erklären alles Weitere. Wer gar keine Beschäftigung mehr ausüben kann, der kann mit einer Rente wegen Erwerbsminderung rechnen. Sie wird als Ersatz für den bisherigen Lohn gezahlt. Bei tödlichen Unfällen sind auch die Angehörigen abgesichert: Witwen, Witwer, eingetragene Lebenspartner oder Waisen des verstorbenen Versicherten erhalten dann eine Hinterbliebenenrente. Kinder zählen für die Rente Auch die Erziehung von Kindern zählt für die Rente mit. Die ersten drei Jahre nach der Geburt gelten als Kindererziehungszeit. Sie erhalten dafür genauso viel Rente wie jemand, der den Durchschnittsverdienst aller Versicherten erzielt hat. Und das ganz ohne eigene Beiträge. Die Rentenversicherung bietet auch Rehabilitation für Kinder von Versicherten an. Darüber hinaus zählt die Zeit bis zum zehnten Lebensjahr Ihres Kindes als sogenannte Berücksichtigungszeit. Sie wirkt sich ebenfalls günstig auf den Rentenanspruch aus. Wer während dieser Jahre eine Beschäftigung ausübt und mehrere Kinder erzieht, erhält eine zusätzliche Gutschrift auf dem Rentenkonto. Das gilt nicht nur für Mütter, sondern alternativ auch für Väter, wenn sie die Kinder erziehen. Alles in allem: Für Ihre Beiträge bekommen Sie von der Rentenversicherung ein Schutzpaket, auf das Sie sich verlassen können. Und wenn Sie Fragen haben: Eine der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung ist auch ganz in Ihrer Nähe. Hier gibt es auch Tipps zur ergänzenden Altersvorsorge

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