Import und Export

Import und Export

Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Unternehmen überhaupt für den Im- und Export gerüstet ist.

Publikation zeigen

GründerZeiten 12 Import und Export Import und Export Gerade für kleine und mittlere Unternehmen wird das Auslandsgeschäft immer wichtiger. Dabei geht es sowohl darum, spezielle oder günstigere Waren aus dem Ausland einzuführen, als auch darum, neue Absatzmärkte für die eigenen Angebote zu erschließen. Chancen auf vielen Auslandsmärkten Viele kleine und mittlere Unternehmen zögern dennoch mit dem Schritt in die weite Welt. Sie bezweifeln, dass ihre Produkte oder Dienstleistungen auf ausländischen Märkten eine Chance hätten, auch wenn diese Angebote auf dem einheimischen Markt reichlich Absatz finden. Die Realität sieht meist ganz anders aus: Die weltweiten Handelsströme eröffnen Chancen für Produkte und Dienstleistungen (fast) jeder Art auf (fast) allen Märkten. Geschäftspartner für Import und Export sind dabei heute nicht nur in den mittlerweile 28 EU-Mitgliedstaaten zu finden, sondern weit darüber hinaus auch weltweit. Auch wenn sie sich bei Import und Export gute Chancen ausrechnen, verzichten viele kleine und mittlere Unternehmen auf das Auslandsgeschäft. Begründung: Sie halten den Aufwand für Vorbereitung und Abwicklung für zu groß. Aber: Die vielfältigen Informationen, Hilfen und Helfer erleichtern den Weg ins Auslandsgeschäft beträchtlich. Damit werden Import- und Export-Geschäfte für Unternehmen jeder Größe machbar. Überstürzen Sie dennoch nichts. Prüfen Sie beim Import zunächst, ob Ihr Unternehmen dafür fit genug ist. Dabei geht es vor allem darum, inwieweit Sie und Ihre Mitarbeiter die erforderlichen Kenntnisse und Qualifikationen mitbringen. Beim Export genügt es nicht, ein Produkt um jeden Preis und ''mit Gewalt'' in einen bestimmten ausländischen Markt zwingen zu wollen. Klären Sie vor allem, auf welchen ausländischen Markt Ihr Produkt passt. Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Unternehmen überhaupt für den Import gerüstet ist. Wichtige Fragen dabei: Verfügen die Mitarbeiter im Einkauf über die nötigen Sprachkenntnisse? Sind die Gepflogenheiten (Zahlungswege, traditionelle Liefer- und Versicherungskonditionen, kulturelle Besonderheiten) des Lieferlandes bekannt? Sind Kenntnisse zur Einfuhrabwicklung (Zollabwicklung, Einfuhrgenehmigungspflichten) vorhanden? Wenn Sie einen oder auch mehrere Beschaffungsmärkte ausgewählt haben, müssen Sie dort geeignete Geschäftspartner finden. Dies stellt für viele Unternehmen häufig das größte Problem dar. Organisierte Kontaktbörsen, Inserate in Fachpublikationen, Aushänge auf Messen, die Auswertung von Messekatalogen, Branchenbüchern usw. sind gangbare Wege, an Kontaktadressen zu kommen. Informationen gibt es bei der Industrie- und Handelskammer vor Ort, der Germany Trade und Invest und vor allem bei der zuständigen Auslandshandelskammer, die von der einfachen Adressrecherche bis hin zur Gesprächsbegleitung mit potenziellen Lieferanten vielerlei Dienstleistungen anbietet. Wie bei jedem Geschäft gibt es nicht nur Chancen. Es gibt auch Risiken (Rechtsunsicherheit, höhere Finanzierungskosten, längere Transportwege, hoher administrativer Aufwand), die zumindest teilweise durch eine gründliche Vorbereitung und Planung verringert werden können. Eine Möglichkeit ist, einen Importhändler im Inland einzuschalten. Damit wird der Import für das importierende Unternehmen zu einem reinen Inlandsgeschäft. Wenn für Sie feststeht, welche Waren Sie einführen wollen, müssen Sie mögliche Beschaffungsmärkte identifizieren. Die Kriterien hierfür dürften in erster Linie Qualität, Preis und Lieferzuverlässigkeit sein. Aber auch die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spielen ebenso wie die Ausfuhrvorschriften eine Rolle. Import aus EU-Mitgliedstaaten Keine Zölle: Der Warenverkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten ist für Gemeinschaftswaren zollfrei, da die Zollgrenzen innerhalb der EU weggefallen sind. Bei Gemeinschaftswaren handelt es sich um Waren, die entweder in der EU hergestellt worden sind oder bei der Einfuhr aus Drittländern schon verzollt und versteuert wurden. Nationale Vorschriften: Es gibt allerdings in den einzelnen Mitgliedstaaten nationale Rechtsvorschriften wie z.B. unterschiedliche Richtlinien für die Etikettierung, die Sie beim Import beachten müssen. Letzteres trifft z.B. vor allem für Agrarerzeugnisse, Lebensmittel und pharmazeutische Erzeugnisse zu. Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer): Derzeit gibt es in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich hohe Mehrwertsteuersätze. Daher gilt für die Mehrwertsteuer derzeit eine Übergangslösung: So werden Lieferungen von Unternehmen an Unternehmen im Käuferland besteuert (Erwerbsbesteuerung). Um sich als Unternehmen auszuweisen, wird auf den Rechnungen sowohl die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Lieferanten als auch des Beziehers angegeben. Privatpersonen bezahlen in der Regel die Mehrwertsteuer im Verkäuferland. Sonderregelungen gelten für den Versandhandel mit Privatpersonen, für die es je nach Land Li

eferschwellen gibt, oder für den Erwerb eines neuen Fahrzeugs. Die USt-IdNr. erteilt das Bundeszentralamt für Steuern: www.bzst.bund.de

Info an Freunde und Bekannte

Gefällt Ihnen diese Publikation? Möchten Sie Freunde und Bekannte über diese Publikation informieren?

Bitte empfehlen bzw. teilen Sie diese Seite bei Facebook, Twitter, LinkedIn und/oder XING.

Für einen entsprechenden Hinweis auf dem elektronischen Weg nutzen Sie bitte die Weiterempfehlung per E-Mail.

Weitere Publikationen zeigen

Info zum ServiceImpressumAGBDatenschutzRechtshinweiseJobadu.de in den sozialen NetzwerkenServiceportal für Arbeitgeber