Unfallversicherungsschutz von Pflegepersonen

Unfallversicherungsschutz von Pflegepersonen

Diese Broschüre gibt einen kurzen Überblick

über den Unfallversicherungsschutz für Pflegende.

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Wir alle können uns über eine gestiegene Lebenserwartung freuen. Dies bedeutet gewonnene Jahre, die für persönliche Interessen, für die Familie oder auch ein ehrenamtliches Engagement genutzt werden können. Zugleich bedeutet dies aber auch, dass der Anteil Älterer zunehmen wird, die Hilfe benötigen. Nicht immer ist es möglich, dass alte Menschen sich vollständig selbst versorgen. Mancher braucht Unterstützung. Diese Unterstützung leisten vornehmlich Angehörige, die die häusliche Pflege übernehmen. Dazu gehören auch die Eltern, die sich um ein pflegebedürftiges Kind kümmern, oder Eheleute, die der hilfebedürftigen Partnerin oder dem hilfebedürftigen Partner ein Leben in der vertrauten Umgebung ermöglichen. Schon jetzt sind es rund 2 Millionen pflegebedürftige Menschen, die zu Hause versorgt werden. Im Jahr 2030 werden es voraussichtlich 2,4 Millionen sein. Das Thema Pflege gewinnt daher künftig weiter an Bedeutung. Leider können sich auch bei der Pflege Unfälle ereignen. Umso wichtiger ist es, dass wir die pflegenden Angehörigen und Freunde nicht allein lassen. Der Gesetzgeber hat dem Rechnung getragen und schon bei Einführung der Pflegeversicherung gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für Pflegende begründet. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz erfolgte eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung. Kern der Reform ist, dass nun die Selbständigkeit das Maß für die Pflegebedürftigkeit des Menschen ist. Diese Broschüre gibt einen kurzen Überblick über den Unfallversicherungsschutz für Pflegende und greift dabei Änderungen auf, die sich durch die Reform für den Unfallversicherungsschutz ergeben. Sie will Sie zugleich ermuntern, die präventiven Angebote der Unfallkassen zu nutzen. Denn manche Belastung lässt sich durch Vorsorgemaßnahmen verringern. Ist eine Anmeldung erforderlich? Welche Tätigkeiten sind versichert? Wann liegt ein Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung vor? Was ist nach einem Unfall oder bei Verdacht auf Vorliegen einer Berufskrankheit zu beachten? Welche Leistungen bietet die gesetzliche Unfallversicherung? Welche weiteren Personengruppen sind im Bereich Pflege versichert? Pflegebedürftige wünschen sich in aller Regel, in ihrer vertrauten Umgebung bleiben zu können. Dies setzt voraus, dass Hilfen im nahen Umfeld zur Verfügung stehen. Dies können Angehörige, aber auch Freunde oder Nachbarn sein. Das Gesetz nennt diese Helfer Pflegepersonen. Den Pflegebedürftigen eröffnen sie die Möglichkeit, weiter am vertrauten Familienleben teilnehmen zu können. Die Pflegepersonen leisten dadurch einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Lebensfreude der Pflegebedürftigen und des sozialen Miteinanders. Es handelt sich damit um eine Aufgabe, die ein hohes Maß an selbstlosem Einsatz voraussetzt und die für die Gemeinschaft wie für den Einzelnen von überragender Bedeutung ist. Aber bei der Pflegetätigkeit lassen sich - ebenso wie in der professionellen Pflege - Unfallrisiken nicht gänzlich vermeiden. Dies kann ein Sturz der Pflegeperson bei Hilfestellungen für den Pflegebedürftigen im Bad sein, ebenso aber auch ein Autounfall bei der Fahrt zur Wohnung des Pflegebedürftigen. Auch kann es bei bestimmten Erkrankungen des Pflegebedürftigen in seltenen Fällen geschehen, dass sich die Pflegeperson bei ihrer Tätigkeit infiziert. Wichtig ist daher, dass die Pflegeperson sich auf den Schutz der Solidargemeinschaft verlassen kann. Sie muss alle erforderlichen Hilfen erhalten, die sie jetzt braucht. Diesen Schutz bietet die gesetzliche Unfallversicherung. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz ist geregelt im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (§ 2 Abs. 1 Nr. 17 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch)

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