Kindergeld

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Dieses Merkblatt soll Ihnen einen Überblick über den wesentlichen Inhalt

der gesetzlichen Regelungen zum Kindergeld geben.

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Wer erhält Kindergeld? Was müssen Sie als Kindergeldberechtigter Ihrer Familienkasse mitteilen? Für welche Kinder kann man Kindergeld erhalten? Welche Voraussetzungen müssen über 18 Jahre alte Kinder zusätzlich erfüllen? Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden Kinder ohne Arbeitsplatz Kinder ohne Ausbildungsplatz Kinder in einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, im Bundesfreiwilligendienst oder in einem anderen geregelten Freiwilligendienst Wegfall des Kindergeldanspruchs bei abgeschlossener Erstausbildung und anspruchsschädlicher Erwerbstätigkeit Kinder mit Behinderung Wie hoch ist das Kindergeld? Was ist ein Zählkind? Wer erhält das Kindergeld, wenn mehrere Personen anspruchsberechtigt sind? Welche Leistungen schließen die Zahlung des Kindergeldes ganz oder teilweise aus? Wann beginnt und wann endet Ihr Anspruch auf Kindergeld? Was müssen Sie tun, um Kindergeld zu bekommen? Welche Nachweise müssen Sie vorlegen? Wie wird Ihnen das Kindergeld gezahlt? Auszahlung durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit Auszahlung an Angehörige des öffentlichen Dienstes Wann ist das Kindergeld an eine andere Person oder an eine Behörde auszuzahlen? Wann ist das Kindergeld auf meinem Konto geschützt? Wie erfahren Sie von der Entscheidung Ihrer Familienkasse? Wann müssen Sie Kindergeld zurückzahlen? Wann wird Ihr Kindergeldanspruch überprüft? Wie werden Ihre persönlichen Daten geschützt? Wo finden Sie die steuerliche Identifikationsnummer? Das Kindergeld wird zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt. Das Existenzminimum umfasst auch den Bedarf für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung des Kindes. Soweit das Kindergeld dafür nicht erforderlich ist, dient es der Förderung der Familie. Im laufenden Kalenderjahr erhalten Sie zunächst das Kindergeld monatlich gezahlt. Bei der Einkommensteuerveranlagung der Eltern prüft das Finanzamt nachträglich, ob der Anspruch auf Kindergeld die gebotene steuerliche Freistellung bewirkt. Ist dies nicht der Fall, werden die steuerlichen Freibeträge abgezogen und das zustehende Kindergeld mit der Steuerschuld verrechnet. Dies gilt auch dann, wenn kein Kindergeld beantragt wurde. Dieses Merkblatt soll Ihnen einen Überblick über den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelungen zum Kindergeld geben. Lesen Sie es bitte genau durch, damit Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen. Deutsche Staatsangehörige erhalten nach dem Einkommensteuer gesetz grundsätzlich Kindergeld, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. In Deutschland wohnende ausländische Staatsangehörige können Kindergeld erhalten, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis besitzen. Bestimmte andere Aufenthaltstitel können ebenfalls einen Anspruch auf Kindergeld auslösen. In Deutschland wohnende freizügigkeitsberechtigte Staats angehörige der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraumes, deren Rechtsstellung von dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern geregelt ist (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern) und Staatsangehörige der Schweiz können Kindergeld unabhängig davon erhalten, ob sie eine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis besitzen. Für im Ausland, insbesondere in der Europäischen Union, beschäftigte Arbeitnehmer gelten besondere Regelungen und Mitteilungspflichten (vgl. Nr. 2). Nähere Informationen hierzu können dem ''Merkblatt über Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen (Europäische Union, Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz)'' entnommen werden, das im Internet unter www.familienkasse.de heruntergeladen werden kann oder auf Wunsch durch die Familien kasse übersandt wird. Personen, die im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden, erhalten ebenfalls Kindergeld. Personen, die in einem anderen Staat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz leben und in Deutschland erwerbstätig sind, können Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz haben

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