Nutzen von Praktika

Nutzen von Praktika

Praktikum ist nicht gleich Praktikum.

Praktika sind Bestandteil der Schnittstelle zwischen Bildung und Beruf.

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Ein Praktikum in der Schulzeit, im Rahmen eines Studiums oder auch vor Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit ist ein wesentliches Instrument für die Berufsfindung und Berufsbildung in Deutschland. In Praktika sollen junge Menschen berufsorientierende und berufsqualifizierende Erfahrungen sammeln, die im betrieblichen oder administrativen Zusammenhang die theoretische Ausbildung wirklichkeitsnah ergänzen, und sie sollen sich in Berufen, Branchen und Unternehmen besser und zukunftsgerichtet orientieren können. Häufig schafft ein Praktikum eine nachhaltige Verbindung zu dem Praktikumsbetrieb bzw. der Praktikumseinrichtung als potentieller Arbeitgeber. Praktika dienen somit auch der effizienten Gewinnung leistungsfähigen Nachwuchses. Für ein sinnvolles Praktikum investieren beide Seiten Engagement, Ressourcen und Zeit - und beide Seiten profitieren davon nachhaltig. Praktikum ist nicht gleich Praktikum. Praktika sind Bestandteil der Schnittstelle zwischen Bildung und Beruf, sie kommen in verschiedenen Ausbildungsstadien und Formen vor und unter diversen Etiketten und Namen. Daher besteht gar nicht selten Unsicherheit über die Rahmenbedingungen und konkreten vertraglichen Wirkungen, über die jeweils durchaus unterschiedlichen Rechte und Pflichten sowohl der Praktikant/inn/en als auch der Anbieter der Praktika. Hinzu kommt eine teilweise äußerliche Ähnlichkeit des Praktikums mit normalen Arbeitsverhältnissen, die nach der Zielrichtung guter Praktika auch nie ganz zu vermeiden ist: Beim Praktikum steht der berufsqualifizierende und berufsorientierende Anteil im Vordergrund, das Praktikum ist ein Lernverhältnis besonderer und flexibler Art. Praktika entfalten oft ihren eigentlichen Wert erst in einer zunehmenden Integration des Praktikanten oder der Praktikantin in betriebliche oder administrative Arbeitsabläufe und somit in die alltägliche Praxis. Sie umfassen auch Tätigkeiten, die in Betrieb oder Verwaltung wirtschaftlich verwendungsfähig sein und einen eigenen Wert haben können. Zudem trifft man die in Praktika vertretenen Personengruppen sämtlich auch in regulären Arbeitsverhältnissen an, etwa Schüler/innen in Ferienjobs oder Studierende als Werkstudenten oder bei einem Zuverdienst neben dem Studium oder Berufsanfänger nach der Prüfung in einem befristeten oder in einem Probearbeitsverhältnis. So kann manches Missverständnis entstehen. Dieser Leitfaden richtet sich an die jungen Menschen mit Interesse an qualifizierten Praxiserfahrungen und an die Unternehmen und Einrichtungen, die genau diese vermitteln wollen, vielleicht aber bisher noch nicht intensiv engagiert sind. Dieser Leitfaden legt Wert auf die begriffliche und rechtliche Unterscheidung der verschiedenen Arten von Praktika. So ist zur besseren Transparenz der vertraglichen Vereinbarungen, damit auch zur Verlässlichkeit für beide Seiten die schriftliche Fixierung in einem Praktikumsvertrag hilfreich. Unverbindliche Muster, die gerade den eher selten mit Praktika befassten kleineren Betrieben als Empfehlung und Unterstützung dienen sollen, sind als Anhang beigefügt. Diese Muster können und sollen je nach Bedarf im Einzelfall angepasst werden, s. Anhang 2 und 3. Auf einige häufig gestellte Fragen (FAQ) geht der Leitfaden für einen schnellen Überblick nochmals gesondert ein, etwa auf die Differenzierung Praktikum / Arbeitsverhältnis, auf Vergütung, auf Arbeitszeiten, auf Versicherungsfragen, auf die Einordnung von Praktika nach Betriebsverfassungsrecht und auf die Form von Praktikumsverträgen, Praktika: Zweck und Ziel, übergreifende Regeln. Zweck und Ziel. Pflichtpraktika und freiwillige Praktika. Übergreifende Regeln: Arbeitsschutz und Arbeitszeiten. Pflichtpraktika. Pflichtpraktika in der Schule. Pflichtpraktika von Berufsfachschülern und Berufsfachschülerinnen in vollzeitschulischer Berufsausbildung. Pflichtpraktika im Studium. Rechte und Pflichten bei Pflichtpraktika. Freiwillige Praktika. Praktika von Schülern und Schülerinnen. Praktika von Studierenden. Praktika nach Abschluss eines Hochschul-, Fachhochschul- oder Fachschulstudiums, Volontariate. Rechte und Pflichten von Praktikanten und Praktikantinnen im freiwilligen Praktikum. Anhang 2: Vertragsmuster Pflichtpraktikum. Anhang 3: Vertragsmuster freiwilliges Praktikum. Praktika sollen jungen Menschen - insbesondere Schüler und Schülerinnen, Studierenden und Absolventen einer Ausbildung - praktische Kenntnisse und Erfahrungen sowie die damit verbundenen Anwendungskompetenzen vermitteln, und zwar dort, wo die Arbeit anfällt, wo reale Ergebnisse sichtbar werden und in betrieblicher oder behördlicher Zusammenarbeit entstehen. Praktika haben Qualifizierungsund Orientierungsfunktion: Passe ich in eine bestimmte Branche oder gar zu einem konkreten Team? Ist Produktion, Administration oder vielleicht Forschung ''mein Ding''? Zu einem Praktikum gehören grundsätzlich eine persönliche Betreuung und Anleitung und ein grundsätzlich festgelegter Praktikumsablauf

, etwa in Gestalt eines geführten Weges durch verschiedene Funktionen, Arbeitsbereiche und Prozessschritte, je nach Struktur des jeweiligen Anbieters des Praktikums. Von Praktika abzugrenzen sind etwa die mehrjährigen Berufsausbildungsverhältnisse, die mit einer Kammerprüfung zu einem anerkannten Ausbildungsberuf hinführen, also die ''Lehre'' im klassischen Sinn - mögen auch einige Vorschriften der Berufsausbildung entsprechend für das Praktikum gelten. Ebenso von Praktika zu unterscheiden sind die Beschäftigungsverhältnisse von Schüler/inne/n, Studierenden oder Absolventen eines Studiums, bei denen die Arbeitsleistung und nicht die weitere Qualifikation im Vordergrund steht - diese richten sich vollständig nach dem allgemeinen Arbeitsrecht einschließlich des jeweiligen Tarifrechts. Hinweis: Dabei wird nicht nach der Bezeichnung oder vertraglichen Umschreibung, sondern nach dem tatsächlichen Gewicht der zum Betriebsergebnis beitragenden Arbeitsleistung unterschieden. Pflichtpraktika und freiwillige Praktika Nach den Rechtswirkungen sind zwei Formen von Praktika genau zu unterscheiden -Pflichtpraktika und freiwillige Praktika. Es ergeben sich dabei durchaus unterschiedliche Rechte und Pflichten für die Praktikant/inn/en und die Anbieter der Praktika. Pflichtpraktika sind durch Schul- oder Hochschulrecht, z.B. in Landesschulgesetzen oder in der jeweiligen Ausbildungs- oder Studienordnung zur Ergänzung der theoretischen Ausbildung vorgeschrieben. Das Praktikum ist zumeist vollständig in den Ausbildungsgang integriert, etwa als Praxissemester oder als Vorpraktikum vor dem eigentlichen Studienbeginn oder auch während der Semesterferien. Freiwillige Praktika werden meist in den Schul- oder Semesterferien, aber auch vor, während oder nach Abschluss eines Studiums absolviert, in der Regel, um beispielsweise vor, neben oder nach der Ausbildung bereits vorhandene theoretische Kenntnisse um praktische Kompetenzen zu erweitern. Freiwillige Praktika ergänzen häufig auch ein bereits absolviertes Pflichtpraktikum oder sie treten - seltener - an die Stelle eines in der Studienordnung nicht vorgesehenen Praktikums. Wegen der unterschiedlichen Rechtswirkungen ist es aber wichtig, die Fallgestaltungen sorgfältig zu unterscheiden

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