Behinderte Menschen im Beruf

Behinderte Menschen im Beruf

Leistungen an Arbeitgeber, Leistungen an Schwerbehinderte,

Finanzielle Förderung, Beratung und Information, Sonstige Angebote.

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Behinderte Menschen im Beruf Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) Leistungen an Arbeitgeber Finanzielle Förderung Sonstige Angebote an schwerbehinderte Menschen Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung Zuschuss zur monatlichen Ausbildungsvergütung oder der vergleichbaren Vergütung für das letzte Ausbildungsjahr (inkl. des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag), in Ausnahmefällen bis zur Höhe der Ausbildungsvergütung für das letzte Ausbildungsjahr. Arbeitgeber mit weniger als 20 Beschäftigten (§ 71 Abs. 1 SGB IX) einen besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen (§ 72 Abs. 1 SGB IX) zur Berufsausbildung einstellen, der das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Integrationsamt § 102 Abs. 3 Nr. 2b SGB IX i.V.m. § 26a SchwbAV Förderhöhe bei behinderten Menschen bis zu 60 Prozent bei schwerbehinderten Menschen bis zu 80 Prozent Förderdauer für die Dauer der betrieblichen Aus- oder Weiterbildung Eingliederungszuschuss im Anschluss an eine abgeschlossene Aus- oder Weiterbildung Zuschuss zum Arbeitsentgelt Förderhöhe bis zu 70 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts (inkl. des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag) Förderdauer 12 Monate Zuschüsse zu den Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener Abschluss- bzw. Eintragungsgebühren Prüfungsgebühren für das Ablegen der Zwischenund Abschlussprüfung Betreuungsgebühr für Auszubildende Kosten für außerbetriebliche Ausbildungsabschnitte Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener Die Kosten sind von den Leistungen der Agentur für Arbeit abzugrenzen, die sich auf Zuschüsse zu den Personalkosten des Auszubildenden beschränken (§ 73 SGB III). Förderhöhe richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles Förderdauer richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles Zuschuss für Probebeschäftigung Kostenübernahme Förderdauer bis zu 3 Monate

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