Patentanwaltsfachangestellter*

Patentanwaltsfachangestellte erledigen Organisations-, Büro- und Verwaltungsarbeiten für Patentanwälte und Patentanwältinnen.

Sie nehmen Anrufe entgegen, vereinbaren Termine mit Mandanten, bereiten Schriftsätze sowie Anträge

für Patent-, Marken- oder Gebrauchsmusteranmeldungen vor und wirken

bei der Auswertung neu angemeldeter gewerblicher Schutzrechte, Veröffentlichungen und Eintragungen mit.

Ferner unterstützen sie Patentanwälte/-anwältinnen dabei, Schutzrechtsanmeldungen einzureichen

und die damit verbundenen Gebühren zu berechnen und einzuzahlen.

Außerdem organisieren sie die Wiedervorlage der Patentakten,

damit keine Fristen für Anmeldungen, Verlängerungen und Gebührennachzahlungen versäumt werden.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer ist für jeden Ausbildungsberuf in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt (Regelausbildungszeit).

Beim Ausbildungsberuf ''Patentanwaltsfachangestellter*'' beträgt sie 3 Jahre.

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen.

Arbeitsbedingungen, Arbeitssituation

Patentanwaltsfachangestellte arbeiten viel im Sitzen am Computer, wo sie z.B. Anträge

für die Anmeldung von Schutzrechten vorbereiten.

Vorwiegend sind sie in Büroräumen tätig und arbeiten Hand in Hand mit Patentanwälten/Patentanwältinnen.

Routinegeschäftsfälle bearbeiten sie eigenständig,

richten sich dabei aber nach Vorgaben des Patentanwaltes bzw. der Patentanwältin.

In größeren Kanzleien arbeiten sie im Team mit Kollegen und Kolleginnen und spezialisieren sich z.B. auf Anträge

für die Anmeldung von Schutzrechten oder die Gebührenabrechnung. In kleineren Kanzleien sind sie als Allroundkräfte tätig.

Für das Koordinieren von Mandantenterminen und die Organisation der Büroabläufe benötigen sie Organisationstalent.

Sorgfältig überwachen sie Fristen und Termine. Persönliche Daten und Unterlagen behandeln sie vertraulich.

Flexibel stellen sie sich auf die wechselnden Aufgaben ein,

die z.B. bei der Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten zu erledigen sind.

Beim Verfassen von Schriftstücken setzen sie ihre gute schriftliche Ausdrucksfähigkeit ein.

Mandanten behandeln sie zuvorkommend und berücksichtigen z.B. besondere Terminwünsche.

Im Kontakt mit den Mandanten ist eine gute mündliche Ausdrucksfähigkeit hilfreich.

Im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr nutzen sie ihre guten Englisch- und weitere Fremdsprachenkenntnisse.

Gewünschte schulische Vorkenntnisse

Deutsch gehört zum Handwerkszeug von angehenden Patentanwaltsfachangestellten.

Um Schriftstücke und Verträge zu bearbeiten, sind gute Grammatikkenntnisse und eine fehlerfreie Rechtschreibung unabdingbar.

Für die Berechnung von Gebühren und das Abwickeln oder Vorbereiten der Buchführung

sind die Grundrechenarten sowie Prozentrechnen wichtig.

Um Mandanten über den Sachstand von Rechtsangelegenheiten informieren zu können,

sind Kenntnisse in der Rechtslehre hilfreich.

Da Patentanwaltsfachangestellte oft Kontakt mit internationalen Mandanten haben,

sind Englisch- und Französischkenntnisse für die Auszubildenden vorteilhaft.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen.

Nicht tarifgebundene Betriebe müssen eine angemessene Ausbildungsvergütung gewähren.

Eine Übersicht der tariflichen Ausbildungsvergütungen

für nahezu alle quantitativ bedeutenden Ausbildungsberufe bietet die Datenbank Ausbildungsvergütungen.

Perspektiven nach der Ausbildung

Nach ihrer Ausbildung arbeiten Patentanwaltsfachangestellte in Patentanwaltskanzleien

sowie in Patentabteilungen von größeren Unternehmen.

Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern.

Das Themenspektrum reicht dabei von Finanz- und Rechnungswesen bis hin zu Büro und Sekretariat.

Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen.

Naheliegend ist es, die Prüfung als Rechtsfachwirt/in abzulegen.

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise

einen Bachelorabschluss im Studienfach Wirtschaftsrecht erwerben.

Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einem Sekretariatsservice.

Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf

Ausführliche Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie in der Berufsinfo der Datenbank BERUFENET.

Der Ausbildungsberuf ist im Berufsfeld Wirtschaft, Verwaltung einsortiert.

Freie Ausbildungsplätze

Aktuelle Ausbildungsplatzangebote finden Sie in den Jobbörsen der Unternehmen,

die sich Ihnen mit einem Firmenprofil präsentieren und/oder im entsprechenden Portalbereich bei Jobadu.de.

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