Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Mit diesem Formular können Minijobber im Gewerbe

die Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei ihrem Arbeitgeber beantragen.

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Viele Minijobber haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich in dieser Beschäftigung von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Bislang galt: Wer sich von der Versicherungspflicht befreien ließ, konnte in diesem Minijob nicht wieder versicherungspflichtig werden. Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung zum 01.07.2026 können Minijobber nun aber eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag einmalig rückgängig machen. Neben dem Arbeitgeberanteil ist dann ein eigener Beitrag in Höhe von derzeit 3,6 Prozent vom Lohn zu zahlen. Der Antrag ist beim Arbeitgeber zu stellen und wirkt nur für die Zukunft. Bei mehreren Minijobs kann die Aufhebung der Befreiung nur einheitlich erfolgen, sie ist für die Dauer der Beschäftigung bindend. Was sind die Vorteile der Rentenversicherungspflicht? Wer sich für die Rentenversicherungspflicht entscheidet, erwirbt Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das bedeutet: Die Beschäftigungszeit wird in vollem Umfang für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten, den sogenannten Mindestversicherungszeiten für die verschiedenen Altersrenten, berücksichtigt. Darüber hinaus sind Pflichtbeitragszeiten auch Voraussetzung für Leistungen zur Rehabilitation, den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente und den Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung. Erfüllt sind außerdem die Zugangsvoraussetzungen für eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung wie die Riester-Rente. Darüber hinaus wird das Arbeitsentgelt in voller Höhe bei der Berechnung der Rente berücksichtigt. Zu guter Letzt zählen die Beitragszeiten im Minijob für einen möglichen Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag. Wie funktioniert die Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht? Gewerbliche Minijobber können sich über den Link Weitere Informationen den Antrag zur Aufhebung von der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht herunterladen. Den unterschriebenen Antrag reichen sie bei ihrem Arbeitgeber ein. Arbeitgeber müssen den Eingang des Antrags dokumentieren und die Änderung in den Entgeltunterlagen festhalten. Sie informieren die Minijob-Zentrale darüber durch die Meldung zur Sozialversicherung. Dafür müssen sie die Beschäftigung mit Meldegrund 32 abmelden und mit Meldegrund 12 sowie der Beitragsgruppe 1 in der Rentenversicherung wieder anmelden. Bei Minijobbern im Privathaushalt ist die Rückkehr zu Rentenversicherungspflicht ebenfalls ganz einfach. Hier kann die Aufhebung der Befreiung mit dem Änderungsscheck an die Minijob-Zentrale gemeldet werden. Dazu muss bei Ihre Haushaltshilfe möchte selbst Pflichtbeiträge zur RV zahlen die Option Ja angekreuzt werden. Ab wann gilt die Aufhebung der Befreiung? Die Meldung der Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht geht bei der Minijob-Zentrale ein. Die Minijob-Zentrale kann der Aufhebung dann innerhalb eines Monats widersprechen. Passiert dies nicht, ist die Aufhebung bewilligt. Ein Bescheid über die Aufhebung wird nicht versendet. Die Aufhebung der Befreiung wirkt ab dem Monat, der auf den Monat der Antragstellung folgt und gilt für die gesamte Dauer des Minijobs. Eine Rücknahme der Aufhebung ist nicht mehr möglich. Was ist bei Rentnern zu beachten? Für Rentner gilt eine Besonderheit. Hat ein Altersrentner die Regelaltersgrenze erreicht, endet die Rentenversicherungspflicht kraft Gesetzes. Das gilt sowohl für Minijobs als auch für normale Beschäftigungen. Der Rentner kann aber auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten und zahlt dann weiterhin seinen Arbeitnehmeranteil an den Beiträgen. So kann, auch nach Rentenbeginn, die Rente zukünftig erhöht werden. Auch ein Rentner, der sich zuvor von der Rentenversicherungspflicht im Minijob hat befreien lassen, kann diese Befreiung - einmalig - zurücknehmen und dann wieder rentensteigernde Beiträge zahlen.

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