Manteltarifvertrag (regelt Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses, Arbeitszeitkonto, Mitgliedervorteil für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften) Entgeltrahmentarifvertrag (regelt Eingruppierung) Entgelttarifvertrag (regelt Löhne) Mindestlohntarifvertrag (regelt die Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), die das unterste zulässige Stundenentgelt in der Branche festlegt) Zusätzlich gibt es noch eine Verfahrensvereinbarung zum Anspruch auf einen Mitgliedervorteil, in der geregelt ist, wann der Anspruch auf den Mitgliedervorteil besteht und was bei der Beantragung zu beachten ist.