Finanzielle Hilfe für das Bewerbungsfoto

Finanzielle Hilfe für das Bewerbungsfoto

Die Kosten für Bewerbungsfotos können von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen werden.

Dies ist Teil des sogenannten Vermittlungsbudgets (§ 44 SGB III).

Hier finden Sie eine Textvorlage für Ihre Beantragung der Kostenübernahme.

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Die Kosten für Bewerbungsfotos können von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen werden. Dies ist Teil des sogenannten Vermittlungsbudgets (§ 44 SGB III). Aber beachten Sie, dass es sich um eine Ermessensleistung handelt, auf die Sie keinen Rechtsanspruch haben. Ihr Sachbearbeiter bzw. Ihre Sachbearbeiterin entscheiden, ob die Kosten in Ihrem Fall bewilligt werden. Die Zusage für die Kostenübernahme muss zwingend vor dem Fototermin eingeholt werden. Nachträglich eingereichte Rechnungen werden in der Regel nicht erstattet. Nutzen Sie das Formular Vermittlungsbudget beantragen im eService der Bundesagentur für Arbeit und schreiben Sie den nachfolgenden Text vor dem Fotografenbesuch an Ihre zuständige Vermittlungsfachkraft. Die Behörde prüft, ob die Kosten angemessen sind. In § 44 SGB III steht nichts von festen Beträgen, daher entscheidet das Amt im Einzelfall über die Höhe. Orientieren Sie sich an üblichen Preisen in Ihrer Region und übertreiben Sie es nicht. Ein seriöses Bewerbungsfoto beim Fotografen kostet je nach Ort vielleicht zwischen 30 und 100 Euro. Extrem teure Fotoshootings mit Visagist für mehrere hundert Euro würden vermutlich nicht als angemessen gelten!

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