Gleitzone

Gleitzonenrechner / Midijobrechner 2024

Thema Midijob ﹣ Rechner

Prüfen Sie mit dem Gleitzonenrechner bzw. Midijobrechner, ob Ihre Beschäftigung in der Gleitzone liegt, und wie sich die Beitragsreduzierung bei der Sozialversicherung auswirken. Ab 2024 liegt die Gleitzone bzw. der Übergangsbereich zwischen 538 Euro und 2.000 Euro.

Das Wichtigste in Kürze

  • Haben Sie einen Midijob (in der Gleitzone) dann reduzieren sich Ihre Beiträge der Sozialversicherung.
  • Ab 2024 liegt die Gleitzone zwischen 538 Euro und 2.000 Euro.
  • Nutzen Sie unseren obigen Rechner zur komfortablen Berechnung der reduzierten Beiträge im Midijob.

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Information für Krankenkassen

Sofern Sie als Krankenkasse den Rechner auf Ihrer Internet-Seite verwenden möchten, kann das Eingabefeld für den Zusatzbeitragssatz ausgeblendet werden und ein kassenindividueller Satz von Ihnen hinterlegt werden. Ebenso können individuelle Beitragssätze für die Umlagen U1 und U2 hinterlegt und angezeigt werden. Als Krankenkasse informieren Sie sich gerne auf der speziellen Info-Seite.

Änderungen beim Midijob ab 2024

Anpassung Übergangsbereich

Ab 2024 ändern sich die Verdienstgrenzen für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijobs) und Midijobs im Übergangsbereich bis 2.000 Euro aufgrund der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,41 Euro. Mittlerweile wird die Grenze für Minijobs dynamisch berechnet, basierend auf einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden zum gesetzlichen Mindestlohn. Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt mit der Mindestlohnerhöhung von 520 Euro auf 538 Euro. Der Übergangsbereich beginnt somit ab 2024 bei 538,01 Euro, während die obere Verdienstgrenze unverändert bei 2.000 Euro bleibt.

Neuer Berechnungsfaktor für Midijob-Beiträge

Ab 2024 gilt auch ein geänderter Berechnungsfaktor "F" für die Beitragsberechnung im Übergangsbereich. Dieser ergibt sich aus den Beitragssätzen zur Sozialversicherung, die sich aufgrund einer Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,1 Punkte auf 1,7 Prozent geändert haben. Ab 2024 beträgt der Berechnungsfaktor somit rechnerisch 0,6846.

Änderung der Beiträge zur Pflegeversicherung bereits seit Juli 2023

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt seit dem 1. Juli 2023 generell 3,40 Prozent statt zuvor 3,05 Prozent. Kinderlose zahlen nun einen Aufschlag von 0,60 Prozent, statt zuvor 0,35 Prozent. Familien mit mehreren Kindern werden mit einem reduzierten Beitrag belohnt. Der Beitrag ab dem zweiten Kind wird um 0,25 Prozent pro Kind gesenkt. Die Entlastung ist auf maximal 1 Prozent begrenzt. Ab dem fünften Kind bleibt es also bei einer Entlastung in Höhe eines Abschlags von insgesamt bis zu 1 Prozent.

Sämtliche Änderungen werden selbstverständlich vom Midijobrechner entsprechend berücksichtigt.

Was versteht man unter der Gleitzone?

Für den Niedriglohnbereich gibt es seit 2003 eine sogenannte Gleitzonenregelung. Demnach sind Beschäftigungen mit einem Monatsbrutto, das an die versicherungs­freie 538-Euro-Grenze für Minijobs angrenzt, zwar versicherungs­pflichtig, der Arbeitnehmer hat aber nur einen reduzierten Beitragsanteil am Sozial­versicherungs­beitrag zu zahlen. Die Arbeitgeberanteil ist hingegen höher. Ziel der Gleitzone bzw. des Übergangsbereichs ist die Beseitigung der sogenannten Niedriglohnschwelle. Diese würde in Beschäftigungs­verhältnissen bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze zu einem plötzlichen Anstieg der Beitragsbelastung auf den vollen Sozial­versicherungs­beitrag von rund 20 Prozent führen.

Ein Beschäftigungs­verhältnis in der Gleitzone (inzwischen heißt die Gleitzone offiziell Übergangsbereich) liegt vor, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt 538,01 Euro bis 2.000 Euro (vor 2024 zuletzt 520,01 bis 2.000 Euro) monatlich beträgt und die Grenze von 2.000 Euro regelmäßig nicht überschreitet.

Ab wann liegt das Monatsbrutto in der Gleitzone?

Bei der Prüfung der Frage, ob der Arbeitslohn in der Gleitzone liegt, ist vom regelmäßigen Arbeitsentgelt auszugehen. Zu Beginn der Beschäftigung und erneut bei jeder dauerhaften Veränderung (z.B. bei Erhöhung oder Reduzierung des Arbeitsentgelts) muss beurteilt werden, ob die Gleitzonengrenzen regelmäßig im Monat oder nur gelegentlich unter- oder überschritten werden. Dabei müssen auch Einmalzahlungen, wie z.B. Weihnachtsgeld berücksichtigt werden. Grundsätzlich sind solche Einmalzahlungen durch 12 zu teilen und dem monatlichen Brutto hinzuzurechnen. Beträgt die Dauer der Beschäftigung aber z.B. nur 6 Monate, sind Einmalzahlungen entsprechend durch 6 zu teilen und wiederum dem monatlichen Brutto hinzuzurechnen. Berücksichtigen Sie die Verteilung solcher Einmalzahlungen bei der Eingabe im Gleitzonenrechner bitte selbst.

Beispiel bei einer mindestens zwölfmonatigen Beschäftigung
Monatliches Arbeitsentgelt 700 Euro
Einmalzahlung im Dezember 600 Euro
Regelmäßiges monatliches Entgelt ((700 × 12 + 600) / 12) 750 Euro
Das regelmäßige Arbeitsentgelt beträgt voraussichtlich 750 Euro und liegt damit in der Gleitzone.
Beispiel bei einer sechsmonatigen Beschäftigung
Monatliches Arbeitsentgelt 1.800,00 Euro
Einmalzahlung im Dezember 1.800,00 Euro
Regelmäßiges monatliches Entgelt ((1.800 × 6 + 1.800) / 6) 2.100 Euro
Das regelmäßige Arbeitsentgelt beträgt voraussichtlich 2.100 Euro und liegt damit nicht in der Gleitzone, deren Obergrenze 2024 bei 2.000 Euro liegt.

Was ist das Gleitzonenentgelt?

Für die Berechnung der reduzierten Sozial­versicherungs­beiträge der Arbeitnehmer in Midijobs wird anstelle des Monatsbruttos eine geringere Bemessungsgrenze, das sogenannte Gleitzonenentgelt ermittelt. Mit Hilfe einer Formel wird dieses Gleitzonenentgelt bestimmt, welches unterhalb des Monatsbruttos liegt. Dann wird der Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung (also von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen) anhand der allgemeinen Beitragssätze prozentual von diesem Gleitzonenentgelt berechnet.

Bis einschließlich September 2022 galt: Zog man vom Gesamtbeitrag den sich weiterhin am gesamten Monatsbrutto orientierenden Beitragsanteil des Arbeitgebers ab, so erhielt man den letztlich niedrigeren Arbeitnehmeranteil. Die Beitragssätze des Arbeitgebers orientierten sich weiterhin am Monatsbrutto.

Sei 1. Oktober 2022 sind die Midijobgrenzen gestiegen und auch das Berechnungsverfahren wurde geändert: Über eine zusätzliche Formel wird ein gesondertes Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer bestimmt. Dieses ist nochmals niedriger als das allgemeine Gleitzonenentgelt, welches zuvor bereits zur Berechnung des Gesamtbeitrags diente. Die Beiträge des Arbeitnehmers werden fortan anhand des Gleitzonenentgelts für Arbeitnehmer berechnet. Der Arbeitgeberbeitrag ist dann die Differenz des vom allgemeinen Gleitzonenentgelt berechneten Gesamtbeitrags abzüglich des Arbeitnehmerbeitrags.

Eingabehilfen zum Midijobrechner

Sobald das regelmäßige monatliches Arbeitsentgelt die Grenze für Minijobs, also 538 Euro bzw. 520 Euro zuletzt vor 2024 übersteigt, werden auch für den Arbeitnehmer Beiträge zur Sozialversicherung fällig. Bei Midijobs, also bei Beschäftigungen mit Arbeitsentgelten in der Gleitzone (offiziell Übergangsbereich) von 538,01 bis 2.000 Euro für 2024 (zuvor zuletzt zwischen 520,01 und 2.000 Euro) werden die Sozialabgaben von ansonsten rund 20 Prozent abgemildert (Stand 2024). Dies dient dazu, den Wechsel von einem versicherungs­freien Minijob zu einer versicherungs­pflichtigen Beschäftigung attraktiver zu machen. Eine spezielle Formel sorgt dafür, dass eine relativ starke Reduzierung der Beiträge im unteren Gleitzonenbereich bzw. Übergangsbereich erfolgt, während sich die Beiträge im oberen Bereich den allgemeinen Beitragssätzen zunehmend anpassen.

Kalenderjahr

Midijobrechner Kalenderjahr Wählen Sie bitte den Zeitraum aus, für den die Berechnung durchgeführt werden soll. 2024 liegt die Gleitzone bzw. der Übergangsbereich zwischen 538 Euro und 2.000 Euro. 2023 lag sie zwischen 520 Euro und 2.000 Euro. Von Oktober bis Dezember 2022 lag die Gleitzone zwischen 520 Euro und 1.600 Euro. Für die vorherigen Zeiträume lag sie zwischen 450 Euro und 1.300 Euro. Diese Anpassungen erfolgten u.a. im Rahmen der ab Oktober 2022 und ab Januar 2024 vollzogenen Mindestlohnerhöhung. Die daran gekoppelte Erhöhung der Minijob-Grenze von 450 auf 520 Euro (2022) bzw. ab 2024 auf 538 Euro hatte damit auch die Erhöhung der Grenzen für die Gleitzone zur Folge.

Monatsbrutto aus Hauptjob

Midijobrechner Monatsbrutto Geben Sie bitte das durchschnittliche Monatsbrutto Ihrer Hauptbeschäftigung in Euro an. Falls Sie mehrere Arbeitslöhne erzielen, geben Sie hier bitte nur den Bruttolohn Ihrer ersten Beschäftigung ein. Sollten Sie Einmalzahlungen, wie z.B. Weihnachtsgeld erhalten, so sind diese durch 12 zu teilen und dem monatlichen Brutto hinzuzurechnen. Beträgt die Dauer Ihrer Beschäftigung z.B. nur 6 Monate, sind Einmalzahlungen entsprechend durch 6 zu teilen und dem monatlichen Brutto hinzuzurechnen. Die besonderen Regelungen zur Gleitzone finden Anwendung, wenn das Monatsbrutto aus der Beschäftigung bzw. bei mehreren Beschäftigungs­verhält­nissen die insgesamt erzielten Arbeitslöhne in der Gleitzone

  • 2024 von 538,01 € bis 2.000 €
  • 2023 von 520,01 € bis 2.000 €
  • 10/2022 bis 12/2022 von 520,01 € bis 1.600 €
  • Zuvor von 450,01 € bis 1.300 €

liegt. Für den Beschäftigten erfolgt dann eine besondere Beitragsberechnung zur Sozialversicherung, die zu einer abgemilderten Beitragsbelastung führt.

Weitere Jobs

Midijobrechner Weitere Jobs

Wählen Sie bitte aus, ob Sie Arbeitslöhne aus weiteren Beschäftigungen beziehen.

Teilmonat

Midijobrechner Teilmonat Wählen Sie bitte aus, ob Sie für einen Teilmonat oder einen vollen Kalendermonat Arbeitslohn erzielen. Gründe für einen Teilmonat sind z.B. der Ablauf der Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit oder bei Beginn bzw. Ende der Beschäftigung im Laufe eines Kalendermonats.

Beschäftigungsort in Sachsen

Midijobrechner Sachsen Diese Angabe dient der Berechnung Ihres Beitrags zur Pflegeversicherung. In Sachsen arbeitende Arbeitnehmer müssen einen um 0,5 Prozenztpunkte höheren Beitrag zur Pflegeversicherung tragen, als in den übrigen Ländern. Der Arbeitgeber zahlt in Sachsen entsprechend 0,5 Prozentpunkte weniger. Dies ist ein Ausgleich dafür, dass nur in Sachsen der Buß- und Bettag ein zusätzlicher gesetzlicher Feiertag ist.

Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung

Midijobrechner Zusatzbeitrag

Bitte geben Sie den von Ihrer Krankenkasse erhobenen Zusatzbeitrag an. Diese Angabe dient der Berechnung Ihres Beitrags zur Krankenversicherung. Bereits seit 2019 wird dieser Zusatzbeitrag wieder von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen geleistet.

Anzahl der Kinder

Midijobrechner Zusatzbeitrag Anhand dieser Abfrage wird der Beitrag zur Pflegeversicherung berechnet. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt seit dem 1. Juli 2023 aufgrund des Pflege­unterstützungs- und entlastungs­gesetzes (PUEG) 3,40 Prozent statt zuvor 3,05 Prozent. Grundsätzlich tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber diesen Satz je zur Hälfte, also mit jeweils dann 1,70 Prozent. Arbeitnehmer, die noch keine Kinder haben, aber bereits 23 Jahre oder älter sind ("0 Kinder, ≥ 23"), müssen seit 1. Juli 2023 einen zusätzlichen Beitrag von 0,60 Prozent (vorher 0,35 Prozent) zur Pflegeversicherung leisten. Damit ergibt sich ein Beitragssatz für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr von 1,70 + 0,60 = 2,30 Prozent. Eltern mit mindestens einem Kind, müssen diesen Zuschlag unabhängig vom Alter des Kindes nicht leisten.

Eltern mit mehr als einem Kind werden nun entlastet. Der Beitrag ab dem zweiten Kind wird um 0,25 Prozent pro Kind gesenkt. Die Entlastung ist auf maximal 1,00 Prozent begrenzt. Ab dem fünften Kind bleibt es also bei einer Entlastung in Höhe eines Abschlags von insgesamt bis zu 1,00 Prozent. Der Abschlag gilt nur bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat, also 25 wird. Damit ergeben sich folgende Beitragssätze:

  • 1,70 Prozent für Eltern mit einem Kind
  • 1,45 Prozent für Eltern mit 2 Kindern
  • 1,20 Prozent für Eltern mit 3 Kindern
  • 0,95 Prozent für Eltern mit 4 Kindern
  • 0,70 Prozent für Eltern mit 5 und mehr Kindern

Formel für das Gleitzonenentgelt

Die Gleitzone liegt ab 1. Januar 2024 u.a. aufgrund der Anhebung der Minijobgrenze) zwischen 538,01 und 2.000 Euro. Neben der Berechnung eines allgemeinen Gleitzonenentgelts wird auch ein spezielles Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer berechnet. So erfolgt bereits seit Oktober 2022 eine weitergehende Entlastung für Midijobber. Der Belastungssprung beim Übergang vom Minijob zum Midijob wurde weiter geglättet und gleichzeitig wurden Arbeitgeber stärker belastet als zuvor.

Die Beiträge der Arbeitnehmer werden nun anhand des gesonderten Gleitzonenentgelts für Arbeitnehmer bestimmt. Dieses ist geringer als das allgemeine Gleitzonenentgelt. Der Gesamtbeitrag wird weiterhin anhand des allgemeinen Gleitzonenentgelts berechnet. Der Arbeitgeberanteil entspricht schließlich dem Gesamtbeitrag abzüglich des Arbeitnehmeranteils.

Hier folgt die neu hinzugekommene Formel zum Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer.

Neue Formel: Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer
Gleitzonenentgelt AN = (2.000/(2.000-538) × (Monatsbrutto − 538)

Die Formel für das allgemeine Gleitzonenentgelt hat sich strukturell gegenüber der alten nicht geändert. Berücksichtigt sind nun aber die höheren Midijobgrenzen sowie ein veränderter Faktor F:

Formel für Gleitzonenentgelt, wobei F = 0,6846 (2024)
Gleitzonenentgelt = F × 538 + ((2.000/(2.000−538)) − (538/(2.000-538)) × F) × (Monatsbrutto − 538)

Bestimmung des Faktors F für die Gleitzonenformel ab 2024

Der Faktor F wird vom Bundesministerium für Gesundheit und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Er beträgt seit Oktober 2022 28% statt zuvor 30% geteilt durch den durchschnittlichen Gesamtsozial­versicherungs­beitragssatz. Für 2024 gilt:

Faktor F für 2024
Beitragssatz zur Krankenversicherung14,60 Prozent
+ Durchsschnittlicher Zusatzbeitragssatz1,70 Prozent
+ Beitragssatz zur Pflegeversicherung3,40 Prozent
+ Beitragssatz zur Rentenversicherung18,60 Prozent
+ Beitragssatz zur Arbeitslosen­versicherung2,60 Prozent
= Gesamtsozial­versicherungs­beitragssatz40,90 Prozent
28 /  Gesamtsozial­versicherungs­beitragssatz0,6846

Aufteilung der Beiträge zur Sozialversicherung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die Sozialversicherungsbeiträge richten sich für den Arbeitnehmer nun am neuen Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer, das gegenüber dem bereits reduzierten allgemeinen Gleitzonenentgelt noch niedriger ausfällt. Der Gesamtbeitrag für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird weiterhin vom allgemeinen Gleitzonenentgelt berechnet. Die Beitrag für Arbeitgeber ergibt sich seit Oktober 2022 nun, indem man die Beiträge für den Arbeitnehmer von berechneten Gesamtbeitrag abzieht.

Berechnung Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil anhand Gleitzonenentgelt
Beitrag Arbeitnehmer =Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer × Beitragssatz Arbeitnehmer
Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung =Allgemeines Gleitzonenentgelt × Gesamtbeitragssatz
Beitrag Arbeitgeber =Gesamtbeitrag − Beitrag Arbeitnehmer

So rechnet der Gleitzonenrechner 2024 - Ein Beispiel zur Berechnung

Beispiel für Herrn Kurz, Arbeitnehmer in Midijob mit Kind in NRW für August 2024

Allgemeine Beitragssätze 2024

14,60 % Kranken­versicherung

  1,70 % Zusatz­beitrag zur Kranken­versicherung

  3,40 % Pflege­versicherung

18,60 % Renten­versicherung

  2,60 % Arbeits­losen­versicherung

Regelmäßiges monatliches Entgelt von Herrn Kurz 1 000,00 €
Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer gemäß obiger Formel 632,01 €
Allgemeines Gleitzonenentgelt gemäß obiger Formel 883,94 €
Krankenversicherung  
Arbeitnehmer­beitragsanteil (632,01×7,3%) 46,14 €
Zwischenrechnung: Gesamtbeitrag (883,94×7,3%×2) 129,06 €
Arbeitgeber­beitragsanteil (129,06−46,14) 82,92 €
Kassenindividueller Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung  
Arbeitnehmer­beitragsanteil (632,01×0,85%) 5,37 €
Zwischenrechnung: Gesamtbeitrag (883,94×0,85%×2) 15,02 €
Arbeitgeber­beitragsanteil (15,02−5,37) 9,65 €
Pflegeversicherung  
Arbeitnehmer­beitragsanteil (632,01×1,700%) 10,74 €
Zwischenrechnung: Gesamtbeitrag (883,94×1,700%×2) 30,06 €
Arbeitgeber­beitragsanteil (30,06−10,74) 19,32 €
Rentenversicherung  
Arbeitnehmer­beitragsanteil (632,01×9,3%) 58,78 €
Zwischenrechnung: Gesamtbeitrag (883,94×9,3%×2) 164,42 €
Arbeitgeber­beitragsanteil (164,42−58,78) 105,64 €
Arbeitslosenversicherung  
Arbeitnehmer­beitragsanteil (632,01×1,30%) 8,22 €
Zwischenrechnung: Gesamtbeitrag (883,94×1,30%×2) 22,98 €
Arbeitgeber­beitragsanteil (22,98−8,22) 14,76 €
 

Beispiel: Mehrere Jobs mit einem Arbeitsentgelt in der Gleitzone

Grundsätzlich gilt die Gleitzonenregelung, wenn das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone liegt. Das Gleitzonenentgelt, an dem sich die Beitragsberechnung für den Beschäftigten orientiert, wird zunächst anteilig für jede Beschäftigung einzeln ermittelt. Dann wird für jede Beschäftigung anhand deren Gleitzonenentgelt die Beitragsberechnung für jeden Zweig der Sozialversicherung durchgeführt.

Folgendes ist bei der Addition der Arbeitslöhne zu beachten

Wenn die erste Beschäftigung über 538 Euro liegt (Stand 2024), ist die zweite Beschäftigung (bis 538 Euro) versicherungs­frei. Deren Arbeitsentgelt ist also nicht zu addieren. Jede weitere Beschäftigung (bis 538 Euro) ist wieder versicherungs­pflichtig und hier hinzuzuaddieren. Anders ausgedrückt: Sofern die erste Beschäftigung ein Midijob ist, ist ein Minijob versicherungs­frei. Jeder weitere Minijob, der zeitlich danach aufgenommen wurde, ist versicherungs­pflichtig und dessen Lohn zu berücksichtigen. Falls die erste Beschäftigung jedoch ein Minijob ist, werden alle Minijob-Löhne, also auch der des zweiten Minijobs addiert.

Beispiel-Berechnung

Frau Schmitz übt im August 2024 einen Midijob mit einem monatlichen Entgelt von 750 Euro aus. Zudem ist sie in zwei Minijobs tätig, bei denen sie jeweils 200 Euro verdient. Der erste Minijob bleibt für Frau Schmitz sozial­versicherungs­frei, der zweite unterliegt hingegen der Beitragspflicht. Somit hat Frau Schmitz ein insgesamt erzieltes Arbeitsentgelt von 750 + 200 = 950 Euro und liegt damit in der Gleitzone. Nun wird einzeln zu jedem der beiden Entgelte das Gleitzonenentgelt wie folgt berechnet:

  • Das Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer zum Entgelt von 750 Euro wird ermittelt, indem das Gleitzonenentgelt zu den gesamten 950 Euro multipliziert wird mit 750/950. Das Ergebnis ist 444,96 Euro.
  • Das Gleitzonenentgelt zum Entgelt von 200 Euro wird ermittelt, indem das Gleitzonenentgelt zu den gesamten 950 Euro multipliziert wird mit 200/950. Das Ergebnis ist 118,66 Euro.

Dann wird anhand der Summe der beiden Gleitzonenentgelte, also 563,62 Euro analog zur Tabelle unter "So rechnet der Gleitzonenrechner - Ein Berechnungs­beispiel" die Sozialabgaben berechnet. Der Gleitzonenrechner gibt hierzu für jeden Sozial­versicherungs­zweig direkt die Summe aus beiden Jobs aus.

Beispiel: Teilmonate - Berechnung im Gleitzonenrechner

Falls nicht für einen vollen Kalendermonat Arbeitslohn erzielt wird, also im Falle eines Teilmonats wird der Arbeitslohn auf den vollen Monat hochgerechnet. Liegt dieser monatliche Betrag innerhalb der Gleitzone von 538,01 bis 2.000 Euro, werden die besonderen Regelungen zur Gleitzone angewendet und ein anteiliges Gleitzonenentgelt berechnet. Gründe für den Bezug von Teilarbeitsentgelt sind z.B. der Ablauf der Lohnfortzahlung bei Arbeits­unfähigkeit oder bei Beginn bzw. Ende der Beschäftigung im Laufe eines Kalendermonats.

Beispiel: Liegt Entgelt aus Teilmonat in Gleitzone?
Arbeitsentgelt im Dezember für 2 Tage 140 Euro
Hochgerechnetes Entgelt Dezember 140 × 30 / 2 2.100 Euro
Das Arbeitsentgelt im Dezember beträgt voraussichtlich 2.100 Euro und liegt damit nicht in der Gleitzone, deren Obergrenze 2024 bei 2.000 Euro liegt.

Beispiel-Berechnung

Herr Schulz hat 2024 für die ersten beiden Tage im September ein Arbeitsentgelt in Höhe von 100 Euro erhalten und danach die Beschäftigung beendet. Somit hat er auf den Monat hochgerechnet ein Arbeitsentgelt in Höhe von 100 × 30 / 2 = 1.500 Euro erzielt. Das auf den Monat hochgerechnete Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer beträgt dann gemäß Formel 1.316,01 Euro. Diese beitragspflichtige Einnahme ist nun wieder auf 2 Tage herunterzurechnen, so dass das anteilige Gleitzonenentgelt 1.316,01 × 2 / 30 = 87,73 Euro beträgt. Dann werden wiederum analog zur Tabelle unter "So rechnet der Gleitzonenrechner - Ein Berechnungs­beispiel" die Sozial­versicherungs­beiträge ausgehend von einem Entgelt von 100 Euro und einem Gleitzonen­entgelt für Arbeitnehmer in Höhe von 87,73 Euro berechnet.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Midijob" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Midijob" wurde zuletzt am 12.11.2023 redaktionell überprüft oder ergänzt durch Stefan Banse. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

Änderungen in Themenwelt "Midijob"

  • Updaten des Midijob-Rechners für 2024: Berücksichtigen der neuen Gleitzonen-Untergrenze für 2024 von 538 Euro und des veränderten Gleitzonenfaktors 2024.
  • Berücksichtigung der geänderten Pflegeversicherungs­beiträge ab 1. Juli 2023 aufgrund des Pflege­unterstützungs- und entlastungs­gesetzes (PUEG) im Midijobrechner.
  • Anpassungen des Midijob-Rechners an die neue Gleitzonen-Obergrenze für 2023 von 2.000 Euro, den neuen Gleitzonenfaktor 2023 und die Erhöhung des Arbeitslosenversicherungssatzes ab 2023.
  • Die am 10. Juni 2022 vom Bundesrat bewilligte Erhöhung der Midijob-Grenzen von 450 Euro und 1.300 Euro auf 520 Euro und 1.600 Euro ab 1. Oktober 2022 im Midijobrechner integriert.
  • Erweitern des Midijob-Rechners um eine Option zur Auswahl des ermäßigten Beitragssatzes zur Krankenversicherung.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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