Wie viele Steuern Sie für Ihre Abfindung zahlen müssen

Abfindungsrechner 2024 - Wie viel netto bleibt übrig?

Thema Abfindung ﹣ Rechner

Leider müssen Abfindungen beim Ausscheiden aus einem Unternehmen versteuert werden. Unser Abfindungsrechner hilft Ihnen, die Höhe der zu erwartenden Steuer einfach zu berechnen. Auch interessant: Welche Abfindungshöhe ist realistisch?

Das Wichtigste in Kürze

  • Abfindungen werden häufig von Unternehmen gezahlt, da sie das Risiko eines Gerichtsverfahrens vermeiden wollen.
  • Die Fünftelregelung bei der Abfindung führt zu einer geringeren Steuerbelastung, als bei normaler Besteuerung des Gesamtbetrags.
  • Der Abfindungsrechner ermöglicht die Berechnung Ihrer individuellen Steuern auf Ihre Abfindung.

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Themen rund um den Abfindungsrechner

Änderungen aufgrund Wachstumschancengesetz

Am 27. März 2024 wurde das Wachstumschancengesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Folgende Änderungen zum Thema "Abfindung" wurden gesetzlich verankert.

  • Fünftelungsregelung bei der Lohnsteuer
    Bisher kann die steuerliche Ermäßigung für Abfindungen (Fünftelregelung) bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt werden. Dieses Verfahren ist für Arbeitgeber kompliziert und wird daher ab 2024 gestrichen. Die steuerliche Ermäßigung können Arbeitnehmer aber weiterhin bei der Einkommensteuererklärung geltend machen, welche hier auch durch den Abfindungsrechner berechnet wird.

Grundlagen zu Abfindungen

Möchte ein Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen, so wird häufig die Zahlung einer Abfindung angeboten. Diese richtet sich nach den gesetzlichen oder tariflichen Vorgaben, die sich beispielsweise aus der Länge der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ergeben oder nach der Kulanz des Arbeitgebers. Die Abfindung darf frühestens in dem Monat ausgezahlt werden, in dem das Arbeits­verhältnis gekündigt wurde und hat in jedem Fall sowohl eine Auswirkung auf die Zahlung von Arbeitslosengeld sowie auf die Besteuerung der Einkünfte.

Wie hoch sind in der Regel Abfindungen?

Grundsätzlich ist die Höhe der Abfindung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber frei verhandelbar. Gesetzlich gibt es keinerlei Vorgaben für den Abfindungsbetrag. Firmen, die sich von Mitarbeitern ohne Kündigung trennen wollen, bieten ihren Arbeitnehmern einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung an. Sollte es zu einem Kündigungsschutzverfahren vor Gericht kommen, so ist auch in diesem Fall ein Aufhebungsvertrag das Ergebnis.

Gibt es denn eine Faustregel, wie viel Abfindung realistisch ist? Ja, folgendes hat sich in der Praxis etabliert: Pro Jahr der Betriebszugehörigkeit können Sie mit einem halben bis maximal einem Bruttomonatsgehalt rechnen.

Beispiel: Kündigung nach 15 Jahren
Bei einem Mitarbeiter, der seit 15 Jahren in einem Unternehmen beschäftigt ist und monatlich 3.000 Euro brutto verdient, ergibt sich daraus eine Spannbreite von 22.500 Euro bis 45.000 Euro. Dies ist allerdings nur eine grobe Schätzung. Je nach Unternehmen und Sachlage kann die Höhe der Abfindung erheblich nach oben oder nach unten abweichen.

Habe ich einen Anspruch auf Abfindung?

Nein, einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Es gibt nur wenige Ausnahme mit einem konkreten Anspruch:  bei einem Sozialplan oder einer betriebsbedingter Kündigung nach § 1 a KSchG. Im Regelfall ist eine Abfindungszahlung stets das Ergebnis einer Verhandlung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in der juristische, wirtschaftliche, persönliche und nicht selten auch psychologische Faktoren eine Rolle spielen.

Wie hoch wird eine Abfindung versteuert?

Sollten Sie als Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten haben, so fragen Sie sich sicherlich: Mit wie viel Prozent wird eine Abfindung versteuert? Abfindungszahlungen gelten als außerordentliche Einkünfte und müssen seit 2006 voll versteuert werden. Allerdings müssen keinerlei Sozialversicherungsbeiträge, wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. Besonders hohe Abfindungen können sich negativ auf den Steuersatz auswirken, da Sie damit in eine höhere Progressionsstufe geraten. Sollte die Abfindung in einem Kalenderjahr ausgezahlt worden sein, kann man aber in der Regel eine Steuerermäßigung beantragen: die Fünftelregelung. Machen Sie es sich einfach, nutzen Sie unseren Rechner, um Ihre persönliche steuerliche Belastung zu berechnen.

Was bringt die Fünftelregelung bei einer Abfindung?

Früher wurden bei der Besteuerung von Abfindungen festgelegte Freibeträge berücksichtigt, die zwischen 7.200 Euro und 11.000 Euro lagen. Nach einer Gesetzesanpassung sind diese jedoch entfallen, dafür wird die so genannte Fünftelregelung angewandt. Es wird die Differenz der Steuer für das Einkommen ohne Abfindung und der Steuer für das Einkommen inklusive einem Fünftel der Abfindung gebildet. Diese Differenz bildet dann den Steuerbetrag für ein Fünftel der Abfindung und muss nur noch verfünffacht werden, um die Steuer für die gesamte Abfindung zu erhalten. So ergibt sich eine geringere Steuerprogression und damit eine deutlich geringere Steuerbelastung, als wenn der Gesamtbetrag in einer Summe der Steuer unterworfen wäre. Dies leitet sich aus der Staffelung der Einkommen­steuertabellen ab. Die genauen Auswirkungen der Besteuerung entnehmen Sie unserem Abfindungsrechner oben auf der Seite. Oder schauen Sie sich folgendes Beispiel zur Berechnung der Steuer auf die Abfindung an.

Beispiel zur Besteuerung der Abfindung in 2024

Herr Schulz hat 2024 ein Jahreseinkommen von 60.000 Euro und erhält eine Abfindung in Höhe von 100.000 Euro. Er ist ledig und ist aus der Kirche ausgetreten. (Aufgrund kleinerer Rundungen werden hier ggf. geringfügig andere Ergebnisse dargestellt, als vom Abfindungsrechner ermittelt.)

1. Einkommensteuer für 60.000 14.680
2. Einkommensteuer für 80.000
(60.000 + 1/5 der Abfindung)
22.997
3. Differenz der Steuerbeträge 8.317
4. Einkommensteuer für Abfindung (5 × 8.385) 41.585
5. zzgl. anteiliger Soli 2.287,17
4. Gesamtsteuer für Abfindung 43.872,17
In unserem Glossar finden Sie weitere Beispiele und Sonderfälle zur Steuer­berechnung anhand der Fünftelregel.

Grundtarif oder Splittingtarif bei der Abfindung

Abfindungsrechner Der Grundtarif gilt für Unverheiratete und getrenntveranlagte Ehepaare. Der Splittingtarif wird bei zusammenveranlagten Ehepaaren angewendet.

Bei der getrennten Veranlagung werden die Ehegatten einzeln zur Einkommensteuer veranlagt. Dies kann in bestimmten Konstellationen günstiger sein als die Zusammen­veranlagung. Bei der Zusammen­veranlagung wird der Gesamtbetrag beider Einkünfte gemeinsam ermittelt. Die Ehegatten werden zusammen wie ein einziger Steuerpflichtiger behandelt. Die Einkommensteuer wird für die Hälfte der Einkünfte berechnet und die so errechnete Steuer wird dann verdoppelt (Ehegattensplitting). Dies ist aufgrund der Steuerprogression im Regelfall günstiger, wenn die Einkommen beider Partner unterschiedlich sind.

Wie kann ich bei der Abfindung Steuern sparen?

Soll die betriebsbedingte Kündigung im November oder Dezember eines Jahres wirksam werden, so ist es möglich, den Auszahlungsbetrag der Abfindung auf zwei Jahre aufzuteilen. Somit hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, die anfallenden Steuerbeträge möglichst gering zu halten und ebenfalls aufzuteilen. Noch ein Tipp: Wenn Sie noch Unsicherheiten bezüglich Ihrer Lohnsteuer oder der zu erstellenden Steuererklärung haben, empfehlen wir immer den Kontakt mit einem Anwalt oder Steuerberater. Dieser berät Sie auch bei detaillierten Berechnungen der Nettoabfindung und einer möglichen Zusammenballung von Einkünften.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Abfindung" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Abfindung" wurde zuletzt am 30.10.2023 redaktionell überprüft oder ergänzt durch Michael Mühl. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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