Neuigkeit
Titel
Quelle
Minijob-Zentrale
Datum der Aktualisierung
26.12.2021
Info
Ab dem 01.01.2022 erhalten Arbeitgeber nach der Anmeldung eines kurzfristigen Minijobbers eine Rückmeldung über Vorbeschäftigungszeiten von der Minijob-Zentrale.
Für die Prüfung, ob eine kurzfristige Beschäftigung vorliegt, muss der Arbeitgeber mögliche Vorbeschäftigungszeiten des Minijobbers berücksichtigen.
Ein Minijobber darf mit mehreren kurzfristigen Minijobs in einem Kalenderjahr insgesamt maximal die Zeitgrenze von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen erreichen.
Dazu fragt der Arbeitgeber den Minijobber vor Beginn der Beschäftigung, ob er bereits andere kurzfristige Beschäftigungen im laufenden Kalenderjahr ausgeübt hat. Hierzu eignet sich besonders ein Einstellungsfragebogen, den der Arbeitgeber zu den Entgeltunterlagen nehmen muss.
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