Neuigkeit
Titel
Quelle
Deutsche Handwerks Zeitung
Datum der Aktualisierung
11.12.2021
Info
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können maximal 1500 Euro als steuerfreien Corona-Bonus von ihrem Arbeitgeber erhalten. Dies gilt bis zum 31. März 2022.
Es bleibt aber bei der Höchstgrenze von 1500 Euro. Das heißt: Wer im Jahr 2020 bereits 1500 Euro als Corona-Bonus von seinem Arbeitgeber erhalten hat, kann 2021 oder 2022 nicht nochmals eine steuerfreie Auszahlung bekommen.
Hat ein Unternehmen seinen Beschäftigten 2020 einen Corona-Bonus von 1000 Euro gezahlt, kann jetzt bis zum 31. März 2022 nochmals ein Bonus von 500 Euro gewährt werden.
Wurde 2020 kein Corona-Bonus gewährt, darf bis 31. März 2022 der Höchstbetrag ausgeschöpft werden. Wird der Bonus als Sachzuwendung geleistet, sollte der Arbeitnehmer den Zeitpunkt des Empfangs schriftlich bestätigen.
Wichtig zu wissen: Wer zwei oder mehr Dienstverhältnisse bei jeweils einem anderen Arbeitgeber hat, darf den Corona-Bonus von bis zu 1.500 Euro für jedes Dienstverhältnis erhalten, auch innerhalb eines Kalenderjahres.
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