Neuigkeit
Titel
Quelle
Bundesagentur für Arbeit
Datum der Aktualisierung
20.12.2021
Info
Ab dem 1. Januar 2022 steigt der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag um vier Euro auf 209 Euro pro Kind und Monat. Familien, die bereits Kinderzuschlag beantragt haben oder diesen bereits erhalten, müssen von sich aus nicht aktiv werden. Der Auszahlungsbetrag wird ab Januar automatisch angepasst.
Kinderzuschlag erhalten Elternpaare und Alleinerziehende von der Familienkasse, wenn sie für das jeweilige Kind kindergeldberechtigt sind, es unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist und wenn es im selben Haushalt lebt. Der Antrag auf Kinderzuschlag kann direkt online ausgefüllt und die notwendigen Nachweise hochgeladen werden.
Mit dem KiZ-Lotsen lässt sich unter www.kinderzuschlag.de in wenigen Schritten prüfen, ob sich ein Antrag auf Kinderzuschlag lohnen könnte. Hier finden sich auch weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen.
Für die Beantwortung individueller Fragen zum Kinderzuschlag kann von zu Hause auch bequem und unkompliziert eine Videoberatung vereinbart werden.
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