Neuigkeit
Titel
Quelle
Verbraucherzentrale
Datum der Aktualisierung
23.12.2021
Info
Ab dem 1. Januar 2022 werden Beträge für Pflegesachleistungen und Kurzzeitpflege erhöht. Pflegesachleistungen werden um fünf Prozent erhöht:
Die Leistungen der Kurzzeitpflege steigen um zehn Prozent von 1.612 Euro pro Kalenderjahr auf 1.774 Euro pro Kalenderjahr. Um die Anhebung zu erhalten, müssen pflegebedürftige Menschen keinen separaten Antrag stellen.
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