Neuigkeit
Titel
Quelle
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Datum der Aktualisierung
12.12.2021
Info
Wer in die gesetzliche Rentenversicherung oder in berufsständigen Versorgungswerken einzahlt, darf im Jahr 2022 maximal 94 Prozent des Höchstbetrages steuerlich geltend machen. Bis zum Jahr 2025 steigt dieser Wert um jährlich zwei Prozentpunkte.
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