Neuigkeit
Titel
Quelle
bewerberAktiv
Datum der Aktualisierung
28.06.2022
Info
Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen umziehen, dürfen dem Finanzamt ohne Nachweis von tatsächlichen Ausgaben pauschale Umzugskosten als Werbungskosten präsentieren.
Die pauschalen Umzugskosten und Nachhilfekosten für Kinder erhöhen sich 2022 (BMF-Schreiben v. 21.07.2021). Ein Umzug gilt übrigens bereits dann als beruflich veranlasst, wenn man sich durch den Umzug für die Hin- und Rückfahrt zur Arbeit täglich eine Stunde Fahrtzeit spart.
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