Neuigkeit
Titel
Quelle
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Datum der Aktualisierung
05.01.2022
Info
Übernimmt ein Arbeitgeber die Zahlung von Bußgeldern während einer Dienstfahrt, müssen die Mitarbeiter* diesen geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern.
So entschied der Bundesfinanzhof (BFH), das oberste Gericht für Steuersachen in Deutschland (Aktenzeichen VI R 36/12).
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