Neuigkeit
Titel
Quelle
BMAS
Datum der Aktualisierung
15.12.2021
Info
Zum 1. Januar 2022 tritt die Neuregelung zur elektronischen Arbeitslosmeldung in Kraft. Neben der persönlichen Vorsprache in der zuständigen Agentur für Arbeit besteht damit künftig eine rechtssichere elektronische Form für die Arbeitslosmeldung.
Die elektronische Arbeitslosmeldung nutzt dazu den elektronischen Identitätsnachweis nach dem Personalausweisgesetz, das heißt die Nutzung der sogenannten ''Online-Ausweisfunktion'' des Personalausweises.
Dadurch ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Digitalisierung des Sozialverwaltungsverfahrens und gleichzeitig zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) erfolgt.
Bei der Arbeitslosmeldung handelt es sich um eine Anspruchsvoraussetzung für das Arbeitslosengeld. Das heißt, wer bereits arbeitslos ist oder innerhalb der nächsten drei Monate wird, muss dies zunächst vor Ort oder digital bei der zuständigen Arbeitsagentur melden. Erst dann kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld entstehen.
Bürgerinnen und Bürger können bereits jetzt verschiedene Leistungen über das Portal www.arbeitsagentur.de online in Anspruch nehmen. Dazu gehören beispielsweise die Beantragung von Kurzarbeitergeld oder der Weiterbewilligungsantrag von Arbeitslosengeld II.
Die Zahl der Leistungen, die bei der Bundesagentur für Arbeit digital beantragt werden können, wächst durch die Umsetzung des OZG kontinuierlich.
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