Neuigkeit
Titel
Quelle
bewerberAktiv
Datum der Aktualisierung
28.12.2021
Info
Werden ausländische Pflegekräfte nach Deutschland in einen Privathaushalt entsandt, um dort rund um die Uhr pflegebedürftige Senioren zu betreuen, dann haben sie nicht nur für die tatsächlich geleistete Vollarbeit Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, sondern auch für die Zeiten, in denen sie sich im Bereitschaftsdienst in dem Haushalt aufhalten (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Juni 2021, Az. 5 AZR 505/20).
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