Neuigkeit
Titel
Quelle
bewerberAktiv
Datum der Aktualisierung
02.01.2022
Info
Zum Jahreswechsel haben 19 von 97 gesetzlichen Krankenversicherungen den Zusatzbeitrag erhöht. Zugleich haben neun Kassen ihre Beiträge gesenkt.
Wer unzufrieden mit seiner Krankenkasse und mindestens zwölf Monate Mitglied ist, kann sich jederzeit eine neue Kasse suchen.
Anders als in der Privatversicherung muss jede gesetzliche Krankenkasse jeden aufnehmen, der unter die Versicherungspflicht fällt, unabhängig vom Alter oder Vorerkrankungen.
Wenn eine Kasse den Beitrag zum Jahreswechsel anhebt, haben auch diejenigen, die noch keine zwölf Monate dabei sind, ein Sonderkündigungsrecht. Es gilt bis Ende Januar.
Mittlerweile ist es so, dass man nicht mehr ein Kündigungsschreiben an die alte Krankenkasse schickt, sondern dass man sich unmittelbar an die neue, gewünschte Krankenkasse wendet.
Diese teilt im elektronischen Meldeverfahren der bisherigen Krankenkasse mit, dass der Versicherte jetzt Mitglied bei der neuen Krankenkasse sein möchte.
Der Großteil der Leistungen ist bei den gesetzlichen Kassen zwar identisch. Aber es gibt Unterschiede bei den sogenannten Satzungsleistungen oder auch im Service, die sinnvoll machen, erst einmal zu prüfen, ob sich ein Wechsel wirklich lohnt.
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