Neuigkeit
Titel
Quelle
Faktor A, Bundesagentur für Arbeit
Datum der Aktualisierung
09.01.2022
Info
Überlässt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden einen Dienstwagen, gibt es zahlreiche lohnsteuerliche Vergünstigungen, wenn es sich um ein Elektro- oder Hybridfahrzeug handelt.
Die Bemessungsgrundlage wird bei diesen Fahrzeugen nämlich regelmäßig halbiert, teilweise sogar geviertelt. Der geldwerte Vorteil sinkt entsprechend.
Ab 2022 müssen Arbeitgeber hier jedoch beachten, dass die Voraussetzungen für die Halbierung bei Hybridfahrzeugen zum Januar verschärft werden.
Das Fahrzeug darf pro Kilometer maximal 50 Gramm Kohlenstoffdioxid ausstoßen, und die Reichweite des elektrischen Antriebs muss 60 Kilometer betragen, wenn das Fahrzeug nach dem 31. Dezember 2021 angeschafft wird.
Ihre Weiterempfehlung
Gefällt Ihnen diese Infoseite? Wir stellen Ihnen hier die Links zur Verfügung, mit denen Sie eine Weiterempfehlung in den sozialen Medien realisieren können...
Mit einem Mausklick oder einem Fingertipp öffnen Sie die entsprechende Funktion.