Neuigkeit
Titel
Quelle
bewerberAktiv
Datum der Aktualisierung
11.03.2022
Info
Wer während seines Urlaubs krank wird, kann diese Urlaubstage in der Regel nachholen. Da der Urlaub der Erholung dienen soll, werden Tage der Arbeitsunfähigkeit gemäß § 9 Bundesurlaubsgesetz (BurlG) auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.
Unter den Gerichten ist derzeit äußerst umstritten, ob der Arbeitgeber für eine behördliche Quarantäne während des Urlaubs im nachhinein Urlaubstage gutschreiben muss.
Das LAG Hamm hat diese Frage jetzt bejaht (Urteil vom 27.01.2022, Aktenzeichen 5 Sa 1030/21). Das LAG Köln hatte diese Frage verneint (Urteil vom 13.12.2021, Aktenzeichen 2 Sa 488/21).
Aufgrund der uneinheitlichen Rechtsprechung der Instanzgerichte bleibt abzuwarten, wie das BAG bezüglich der Nichtanrechnung von Urlaub aufgrund einer behördlichen Quarantäneanordnung entscheiden wird.
Derzeit sind Revisionen gegen beide Urteile beim BAG anhängig.
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