Neuigkeit
Titel
Quelle
BMAS
Datum der Aktualisierung
17.01.2022
Info
Die Elfte Dachdeckerarbeitsbedingungenverordnung folgt auf die zum 31. Dezember 2021 außer Kraft getretene Zehnte Mindestlohnverordnung für das Dachdeckerhandwerk.
Die Verordnung setzt bundesweite Mindeststundenentgelte im Dachdeckerhandwerk fest.
Für ungelernte Arbeitnehmer/innen beträgt das bundeseinheitliche Mindeststundenentgelt (Mindestlohn 1) ab dem 1. Januar 2022 13 Euro brutto und ab dem 1. Januar 2023 13,30 Euro brutto.
Für gelernte Arbeitnehmer/innen (Gesellen) beträgt das bundeseinheitliche Mindeststundenentgelt (Mindestlohn 2) ab dem 1. Januar 2022 14,50 Euro brutto und ab dem 1. Januar 2023 14,80 Euro brutto.
Diese Entgeltuntergrenzen gelten verbindlich für alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer/innen, einschließlich der nach Deutschland entsandten Beschäftigten von Arbeitgebern der Branche mit Sitz im Ausland. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.
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