Neuigkeit
Titel
Quelle
Bundesagentur für Arbeit
Datum der Aktualisierung
07.06.2022
Info
Um eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu ermöglichen, zahlt die Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) als Zuschuss.
Auszubildende erhalten BAB, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist.
Sind Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet bzw. in einer Lebenspartnerschaft verbunden (oder waren dies) oder haben mindestens ein Kind, können sie auch BAB erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben.
Gezahlt wird für die Dauer der Berufsausbildung. Der Antrag muss rechtzeitig, am besten vor Beginn der Berufsausbildung, bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.
Wird die BAB nach Beginn der Berufsausbildung beantragt, wird sie rückwirkend längstens vom Beginn des Monats der Antragstellung geleistet.
Die Höhe der BAB richtet sich nach der Art der Unterbringung.
Eigenes Einkommen der oder des Auszubildenden wird grundsätzlich voll angerechnet, das der Person, mit der sie oder er verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist, und der Eltern nur, soweit es bestimmte Freibeträge übersteigt.
Für eine schulische Ausbildung (z.B. Physiotherapeut/-in), kann BAB nicht gewährt werden.
Nach einer erfolgreich abgeschlossenen ersten Berufsausbildung, gleich welcher Art (betrieblich, außerbetrieblich, schulisch), mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von mindestens 2 Jahren steht BAB grundsätzlich nicht zu.
Nur in wenigen Ausnahmefällen kann BAB für eine zweite Berufsausbildung in Betracht kommen.
Nähere Informationen zur Berufsausbildungsbeihilfe erhalten Sie im Internet (www.arbeitsagentur.de) unter der Rubrik ''Bürgerinnen und Bürger, Ausbildung, Finanzielle Hilfen, Berufsausbildungsbeihilfe'' oder bei Ihrer Agentur für Arbeit.
Sie können BAB online unter www.arbeitsagentur.de, Rubrik ''eServices'', persönlich bei Ihrer Agentur für Arbeit oder telefonisch unter der gebührenfreien Servicerufnummer 0800 4 5555 00 beantragen.
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