Neuigkeit
Titel
Quelle
Die Bundesregierung
Datum der Aktualisierung
16.03.2022
Info
Wer Leistungen nach Sozialgesetzbuch II, Sozialgesetzbuch XII, Asylbewerberleistungsgesetz oder Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz erhält, wird zudem durch eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro unterstützt.
Voraussetzung ist, dass im Juli 2022 ein Leistungsanspruch besteht.
Die Einmalzahlung dient dem Ausgleich von erhöhten Lebenshaltungskosten und von pandemiebedingten Ausgaben. Der Zuschuss soll im Juli 2022 ausgezahlt werden.
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