Geschenke bei der Weihnachtsfeier
Oftmals erfolgt die Übergabe von Geschenken anlässlich der Weihnachtsfeier des Unternehmens.
Zunächst gilt für die Feier (und damit auch für anlässlich der Feier überreichte Geschenke)
ein Freibetrag von 110 Euro für bis zu zwei Veranstaltungen pro Jahr.
Die zu berücksichtigenden Aufwendungen (Gesamtkosten) des Arbeitgebers sind zu gleichen Teilen auf die
bei der Betriebsveranstaltung anwesenden Teilnehmenden aufzuteilen (BFH, Urteil v. 29. April 2021, VI R 31/18).
Ist der Steuerfreibetrag von 110 Euro bei Betriebsveranstaltungen überschritten
oder werden mehr als zwei Veranstaltungen durchgeführt, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.
Für den besteht aber die Möglichkeit zur begünstigten Besteuerung.
Arbeitslohn aus Anlass von Betriebsveranstaltungen
kann mit 25 Prozent pauschal besteuert und sozialversicherungsfrei belassen werden.
Dabei sind Geschenke (und auch Verlosungsgewinne) ohne Höchstgrenze und von beliebigem Wert
in die Berechnung des Freibetrags einzubeziehen.
Ist der Freibetrag überstiegen, können die Vorteile insoweit mit 25 Prozent pauschal besteuert werden.
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