Darlehen beim Jobcenter beantragen

Darlehen beim Jobcenter beantragen

Vom Bürgergeld Regelsatz unerwartete Ausgaben bestreiten

oder einen größeren Notgroschen beiseitelegen, ist nahezu unmöglich.

Vielen Betroffenen bleibt in einer Notsituation wie einer drohenden Stromsperre oder einer teuren Reparatur

oft nur die Bitte um ein Darlehen beim Jobcenter.

Dabei gilt es allerdings einiges zu beachten, insbesondere bei den Voraussetzungen.

Wann ist ein Darlehen möglich?

Jobcenter vergeben Darlehen an Bürgergeldempfänger nicht nach Gutdünken oder wie Banken nach ökonomischen Kriterien.

Grundvoraussetzung ist eine akute Notsituation, aus der sich ein unabweisbarer Bedarf ergibt.

Das heißt, der Bedarf kann nicht aufgeschoben, durch eigene Mittel, die nächsten Bürgergeldzahlung

oder auf anderem Wege wie Kleiderkammern oder Gebrauchtwarenhändler gedeckt werden.

Als Notsituation definiert die Bundesagentur für Arbeit (BA) notwendige Reparaturen oder Anschaffungen,

Diebstahl, Verlust, Brand oder auch die Androhung einer Stromsperre.

Unabweisbarer Bedarf

Gerade bei Anschaffungen muss nach unabweisbarem und abweisbarem Bedarf unterschieden werden.

Während ein Darlehen für eine Waschmaschine denkbar ist, gibt es kein Geld für einen neuen Trockner.

Auch eine Spülmaschinen fällt nicht unter den Begriff unabweisbarer Bedarf,

da nicht zwingend im Haushalt notwendig, wohl aber z.B. Winterkleidung für Kinder.

Wie hoch ist das Darlehen?

Die Höhe des Darlehens für Bürgergeld Bedürftige entspricht immer exakt dem Wert des erforderlichen Bedarfs.

Kostet eine Anschaffung oder Reparatur 200 Euro, werden vom Jobcenter auch nur 200 Euro zur Verfügung gestellt.

Wie wird das Darlehen beantragt?

Das Darlehen muss vorher beantragt werden. Der Antrag muss selbst formuliert werden.

Wichtig ist, dass die Notlage und der Grund geschildert,

Nachweise (etwa ein Kostenvoranschlag) beigefügt werden und der Betrag genannt wird.

Im Idealfall gibt man den Antrag persönlich ab (den Eingang bestätigen lassen und/oder einen Zeugen mitnehmen)

und kann die Situation gegebenenfalls sogar im Gespräch klären.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungszeit durch das Jobcenter kann bis zu sechs Monaten betragen.

Vor dem Hintergrund einer Notlage sollten Antragsteller die Sachbearbeiter deshalb auf die Dringlichkeit hinweisen.

Erst, wenn das 6-monatige Zeitfenster überschritten wird, kann man mit einer Untätigkeitsklage reagieren.

Kann das Jobcenter ein Darlehen ablehnen?

Aktiv werden sollte man auch, wenn das Jobcenter das Darlehen ablehnt,

obwohl man sich in einer unabweisbaren Notlage befindet.

Dann gilt es, sofort Widerspruch einzulegen und im Fall der Fälle zu klagen.

Der schnellste Weg aus der Misere ist ein Antrag auf einstweilige Anordnung,

der parallel zum Widerspruch gestellt werden kann.

Wie erfolgt die Rückzahlung des Darlehens?

Wird das Darlehen bewilligt, erfolgt die Rückzahlung über den Regelsatz.

Dieser wird ab dem Folgemonat der Auszahlung um 5% monatlich gekürzt.

Weitere Informationen

Quelle

Buergergeld.org

Datum der Aktualisierung

27.03.2024

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