BAföG (Info für Studierende)

BAföG (Info für Studierende)

Im BAföG sind sogenannte Bedarfssätze festgelegt. Das sind pauschal festgelegte Beträge,

die Studierende in der Regel für ihren Lebensunterhalt wie Essen, Kleidung

und Wohnkosten sowie für Ausbildungskosten wie Lehrbücher und Fahrtkosten benötigen.

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Wer bekommt BAföG? Manchmal gibt es Umwege auf dem Weg zum Studien- Also: Wer BAföG-berechtigt ist, kann trotzdem einen abschluss. Daher ist es unter bestimmten Voraussetzungen Ferien- oder Nebenjob ausüben. Grundsätzlich können Studierende an Hochschulen sowie möglich, eine weitere Förderung für eine andere Ausbildung Liebe Studierende, Berufsakademien, deren Abschlüsse nach Landesrecht zu bekommen, z.B. wenn man das Studienfach wechselt Die Hälfte der BAföG-Förderung ist ein Zuschuss, der Hochschulabschlüssen gleichgestellt sind, BAföG beantragen. (Fachrichtungswechsel). nicht zurückgezahlt werden muss. Die andere Hälfte wird Ihnen steht die Welt offen. Sie haben alle Chancen, Ihre Pläne Das gilt auch für private Hochschulen und private Berufs- § 7 BAföG, Stichwort Erstausbildung als Darlehen gewährt - und zwar ganz ohne Zinsen. Die von einem Studium und Ihrem späteren Berufsziel wahr akademien. § 2 BAföG, Stichwort Ausbildungsstätten Rückzahlung erfolgt allerdings zu sehr günstigen werden zu lassen. Sollten in Ihrem Elternhaus die finanziellen Grundsätzlich gilt: Nach einem Bachelor- Bedingungen, niemand soll sich Sorgen Voraussetzungen für ein Studium fehlen, gibt es Hilfe vom Das BAföG fördert deutsche Berechtigte, darüber hinaus studium kann auch ein Masterstudien- über Schulden machen müssen. Mehr Staat. Er fördert junge Leute mit dem BAföG. Die Abkürzung unter bestimmten Voraussetzungen auch Ausländer, wie gang noch gefördert werden. als 10.010 Euro sind auf keinen Fall BAföG steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz, das EU-Angehörige und Personen, die eine Niederlassungs- zurückzuzahlen, auch wenn das den Start in die berufliche Zukunft für Studierende mit einer erlaubnis haben oder als Flüchtling anerkannt sind, sowie Was bietet das BAföG? Darlehen höher war. Rückzahlungs Kombination aus Zuschüssen und einem zinslosen Darlehen deren Familienangehörige. beginn ist fünf Jahre nach Ablauf absichert. § 8 BAföG, Stichwort Staatsangehörigkeit Im BAföG sind sogenannte Bedarfs- der Förderungshöchstdauer. In der sätze festgelegt. Das sind pauschal Regel ist die Rückzahlung des Ob und wie viel BAföG gezahlt wird, hängt von Ihren individu- Um BAföG zu erhalten, ist es nicht nötig, eine besondere festgelegte Beträge, die Studierende Darlehensanteils beim BAföG nach ellen Lebensumständen ab. Hier können Sie sich einen ersten Eignung oder Begabung für die konkret gewählte Ausbildung in der Regel für ihren Lebensunterhalt 6,5 Jahren abgeschlossen. Überblick über die Voraussetzungen für eine BAföG-Förderung nachzuweisen. § 9 BAföG, Stichwort Eignung wie Essen, Kleidung und Wohnkosten § 18 BAföG, Stichwort Rückzahlung verschaffen. Noch mehr Informationen und konkrete Beispiel- sowie für Ausbildungskosten wie Lehrbücher rechnungen bietet die Website bafög.de. Dort finden Sie auch Grundsätzlich gilt: Wer BAföG erhalten möchte, darf bei und Fahrtkosten benötigen Wo und wie wird BAföG beantragt? die notwendigen Antragsformulare. Also, greifen Sie zum Stift Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr noch nicht § 13 BAföG, Stichwort Lebenshaltungskosten oder in die Tastatur und legen Sie los. Ihre Zukunft freut sich vollendet haben. Ausnahmen von dieser Altersgrenze gelten Wer BAföG beantragen will, wendet sich an das Amt für auf Ihren Antrag! jedoch z.B. für Auszubildende des zweiten Bildungsweges Ob und wie viel BAföG monatlich gezahlt wird, hängt von Ausbildungsförderung (Studierendenwerk) am Standort der und für Auszubildende mit Kindern unter 14 Jahren. Ihren persönlichen Lebensumständen und der gewählten besuchten Hochschule. Dort sind alle nötigen Formulare § 10 BAföG, Stichwort Altersgrenze Ausbildungsform ab. Die Förderung ist abgestimmt auf die erhältlich. individuellen finanziellen Möglichkeiten der Antragstellenden § 45 Absatz 3 BAföG, Stichwort örtliche Zuständigkeit Ihr Bundesministerium für Bildung und Forschung Wie lange gibt es BAföG? und ihrer Familien. Wer von zu Hause mehr Unterstützung erhalten kann, benötigt weniger Hilfe vom Staat. Deshalb Wer möchte, füllt den Antrag elektronisch auf bafög.de aus. Der zentrale Gedanke beim BAföG ist, eine zielstrebig durch- spielt bei der Festsetzung des Förderbetrags vor allem das Der ausgefüllte Antrag kann per Post an das zuständige Amt geführte Ausbildung bis zu einem berufsqualifizierenden Einkommen der Eltern (ggf. auch das des Ehepartners oder geschickt oder direkt online dorthin übermittelt werden. Abschluss finanziell zu unterstützen. Studierende an Hoch- eingetragenen Lebenspartners) eine Rolle. Studierende mit Für die elektronische Übermittlung sind die technischen schulen und Akademien werden grundsätzlich bis zum Ende eigenem Einkommen oder finanziellen Rücklagen müssen Verfahren eID oder De-Mail nötig, denn sie ermöglichen der Regelstudienzeit (Förderungshöchstdauer) gefördert - auch einen Teil davon für ihre A

usbildung einsetzen. Gut zu wissen: die sichere Übermittlung von Daten und Dokumenten über in der vorlesungsfreien Zeit. In Ausnahmefällen kann die Einkommen und Vermögen werden nicht vollständig ange- das Internet. Förderung auf Antrag verlängert werden, z.B. wegen Schwan- rechnet. Es werden jeweils sogenannte Freibeträge abgezogen, gerschaft, Kindererziehung, Gremientätigkeit oder Pflege das heißt, nicht die volle Höhe von Einkommen bzw. Vermögen Die Formulare müssen unterschrieben werden, bevor sie bei eines nahen Angehörigen. dient als Grundlage der Berechnung. Das klingt wahrschein- der zuständigen Behörde eingereicht werden. lich komplizierter, als es ist. Auf der Website bafög.de sind § 46 BAföG Wichtig: Die Förderung beginnt frühestens mit dem ausführliche Informationen bereitgestellt. Tabellen und Antragsmonat, auch dann, wenn die Ausbildung schon Beispielrechnungen erleichtern den Überblick. früher begonnen hat! §§ 21, 23, 25 BAföG, Stichworte Einkommen und Freibetrag

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