Hilfe und Unterstützung in der Schwangerschaft

Hilfe und Unterstützung in der Schwangerschaft

Dieser Flyer informiert über die finanziellen Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind für schwangere Frauen

in einer Notlage sowie die Voraussetzungen und Antragsmodalitäten.

Zusätzlich wird auf verschiedene gesetzliche Leistungen hingewiesen und es werden weitere Hilfen

des BMFSFJ rund um Schwangerschaft, Geburt und das Leben mit Kindern kurz vorgestellt.

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Seit 1984 hilft die Bundesstiftung Mutter und Kind Schutz des ungeborenen Lebens schwangeren Frauen in Notlagen schnell und unbürokratisch durch ergänzende finanzielle Unterstützung in Verbindung mit individueller Beratung. Ziel der Bundesstiftung ist es, der schwangeren Frau die Entscheidung für ein Leben mit dem Kind und somit die Fortsetzung ihrer Schwangerschaft zu erleichtern. Dafür stellt der Bund jährlich Mittel zur Verfügung, die den 16 zentralen Einrichtungen in den Bundesländern zur direkten Vergabe an Schwangere in einer prekären Notlage zugewiesen werden. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft umfassen die Vorsorgeuntersuchungen, ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, die Versorgung mit Arznei-, Verband- sowie Heil- und Hilfsmitteln, die Entbindung, die häusliche Pflege, die Haushaltshilfe und das Mutterschaftsgeld. Über die bestehenden Ansprüche bei Schwangerschaft und Mutterschaft informieren die Krankenkassen. Eltern können ab der Schwangerschaft und mit Kindern bis drei Jahre Unterstützung durch die verschiedenen Angebote der Frühen Hilfen erhalten. Frühe Hilfen richten sich insbesondere an Familien, die das Gefühl haben, im Alltag mit Kind überfordert zu sein, und sich Unterstützung wünschen. Zum Beispiel begleiten Familienhebammen oder Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende junge Familien bei Fragen zur gesunden Entwicklung und Versorgung ihres Babys, es gibt Eltern-Kind-Treffs und offene Sprechstunden oder ehrenamtliche Familienpatinnen und -paten, die Familien im Alltag unterstützen und entlasten. Die Angebote sind kostenfrei und einfach zu erhalten. Weitere Informationen zu den Angeboten der Frühen Hilfen inklusive einer Postleitzahlensuche gibt es unter www.elternsein.info. Mütter und Väter haben die Möglichkeit, Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Diese sind besser bekannt als Mutter-Kind-Kuren beziehungsweise Vater-Kind-Kuren. Es gibt aber auch Maßnahmen, die Mütter beziehungsweise Väter ohne ihre Kinder wahrnehmen können. Die Einrichtungen haben ganzheitliche Therapiekonzepte, die jeweils auf die entsprechenden Zielgruppen abgestimmt sind. Auch schwangere Mütter können Kuren zur Vorsorge oder Rehabilitation in einer vom Müttergenesungswerk (MGW) anerkannten und auf die Aufnahme von Schwangeren spezialisierten Einrichtungen wahrnehmen. Diese Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen und müssen dort auch beantragt werden. Notwendig ist eine ärztliche Verordnung. Da die Einrichtungen sehr unterschiedliche Schwerpunkte haben, empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme mit einer Beratungsstelle oder der zuständigen Krankenkasse. Deutschlandweit gibt es circa 1.000 Beratungsstellen, die von den Wohlfahrtsverbänden im MGW-Verbund betrieben werden. Informationen dazu sind auf der Website des MGW verfügbar: www.muettergenesungswerk.de

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