Rekrutierung von Menschen mit Behinderung

Rekrutierung von Menschen mit Behinderung

Die meisten Menschen mit Behinderung sind heute sehr gut ausgebildet.

Ihre Leistungsfähigkeit unterscheidet sich in vielen Tätigkeitsbereichen nicht.

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Rekrutierung von Menschen mit Behinderung. Was bringt die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung? Lohnt sich die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung? Rekrutierung von Menschen mit Behinderung. Passende Rekrutierungswege nutzen. Planung und Gestaltung des Vorstellungsgesprächs. Der barrierefreie Arbeitsplatz. Die meisten Menschen mit Behinderung sind heute sehr gut ausgebildet. Ihre Leistungsfähigkeit unterscheidet sich in vielen Tätigkeitsbereichen nicht von vergleichbaren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ohne Handicap. Der Anteil arbeitsloser Fachkräfte bei Menschen mit Behinderung ist allerdings höher als bei nichtbehinderten Fachkräften. Nach wie vorgehen viele Unternehmen davon aus, dass die Behinderung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters auch einer geringeren Leistungsfähigkeit gleichkommt. Dies ist jedoch meist nicht der Fall. Einschränkungen können in vielen Fällen durch eine Vielzahl an verfügbaren Unterstützungsmaßnahmen ausgeglichen werden. Dadurch können Menschen mit Behinderung in der täglichen Arbeit ebenso mithalten. Diese Handlungsempfehlung gibt Hilfestellungen, wie Sie Menschen mit Behinderung für Ihr Unternehmen rekrutieren und erfolgreich einsetzen können. Da es viele Formen von Behinderungen gibt, müssen auch die Lösungen individuell gestaltet werden. Dieser Leitfaden stellt in der Praxis erprobte Strategien vor, die Sie für Ihr Unternehmen und Ihre Fachkräfte mit Behinderung spezifisch anpassen können. Weiterhin werden kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner genannt, die Ihnen mit Unterstützung und Beratung zur Seite stehen können. Es gibt keine allgemeingültige Definition für Behinderung, da sich das gesellschaftliche Verständnis ständig weiterentwickelt. Eine zeitgemäße Erläute rung finden Sie auf dem Informationsportal des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung. Grob gefasst lassen sich vier verschiedene Formen der Behinderung unterscheiden: 1. körperliche Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel der Funktionsverlust einzelner Gliedmaßen oder chronische Erkrankungen, 2. Sinnesbeeinträchtigungen, wie zum Beispiel der Verlust der Sehfähigkeit auf einem oder beiden Augen, 3. kognitive Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel geistige Behinderungen oder Lernbehinderungen, 4. psychische Behinderungen, wie Depressionen oder Persönlichkeitsstörungen. Von einer Behinderung wird gesprochen, wenn die gesundheitlichen Probleme länger als sechs Monate anhalten und zu einer Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft führen. Für Sie als Unternehmen sind aus rechtlicher Sicht bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinde rung drei Gruppen zu unterscheiden. 1. Menschen mit einer Schwerbehinderung sind Personen, denen vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung von mindestens 50 bescheinigt wird. 2. Menschen mit einem geringeren Grad der Behinderung als 50, die durch die Arbeitsagentur formal schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Dies ist der Fall, wenn einem Menschen durch seine Behinderung Wettbewerbsnachteile auf dem Arbeitsmarkt entstehen, wodurch beispielsweise ein geeigneter Arbeitsplatz nicht erhalten oder gefunden werden kann. 3. Menschen mit einem geringeren Grad der Behinderung als 50, die weder schwerbehindert noch gleichgestellt sind. Innerhalb der vorliegenden Handlungsempfehlung werden die drei Gruppen meist zusammengefasst. Aus rechtlicher Sicht gibt es jedoch Unterschiede. Einige rechtliche Regelungen, wie zum Beispiel der besondere Kündigungsschutz gelten nur für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen. Auf entsprechende rechtliche Besonderheiten wird an den relevanten Stellen gezielt eingegangen

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