Arbeitnehmer richtig versichern

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Welche Pflichten haben Arbeitgeber? Wie werden die Beiträge richtig berechnet?

Wie werden Arbeitnehmer richtig angemeldet?

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Versicherung und Beitrag Arbeitgeber: Arbeitnehmer richtig versichern Wie Sie Ihre Arbeitnehmer korrekt anmelden Wie Sie die Beiträge vollständig berechnen Hilfe bei Betriebsprüfungen So melden Sie Ihre Arbeitnehmer korrekt an So berechnen Sie Beiträge So überweisen Sie Beiträge richtig So pflegen Sie Ihre Entgeltunterlagen richtig So versichern Sie Arbeitnehmer gegen Unfälle Wie Sie die Verdienstfortzahlung sicherstellen Betriebsprüfungen - alles richtig gemacht? Ein starker Service für starke Firmen Als Arbeitgeber haben Sie unter anderem die Aufgabe, Verantwortung für die soziale Sicherheit Ihrer Beschäftigten zu übernehmen. Dieser Verantwortung werden Sie gerecht, indem Sie Ihre Mitarbeiter bei der zuständigen Einzugsstelle (gesetzliche Krankenkasse) an- und abmelden, die Sozialabgaben für die Renten-, Kranken- und Pflege- sowie die Arbeitslosenversicherung berechnen und überweisen, Jahresmeldungen mit den Beschäftigungszeiten sowie den beitragspflichtigen Arbeitsverdiensten der Arbeitnehmer erstatten, alle Mitarbeiter bei der gesetzlichen Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften anmelden und bei Krankheit, in der Regel in den ersten sechs Wochen, weiter das Gehalt zahlen. Wenn Sie als Arbeitgeber erstmalig Mitarbeiter einstellen, fallen Ihnen diese Aufgaben sicher noch schwer. Hilfe können Sie zum Beispiel bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) bekommen. Diese beraten Sie auch bei einer Existenzgründung. Mit unserer Broschüre wollen wir Ihnen helfen, Ihre Mitarbeiter korrekt an zumelden, die Beiträge vollständig zu berechnen und abzuführen sowie alle notwendigen Unterlagen rechtssicher aufzubewahren. Wir wollen, dass eine Betriebsprüfung bei Ihnen den bestmöglichen Verlauf nimmt. Die Beurteilung, ob eine versicherungspflichtige abhängige Beschäftigung oder eine nicht versicherungspflichtige selbständige Tätigkeit vorliegt, kann schwierig sein. Wer sicher gehen will, kann bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren beantragen. Darüber hinaus sind auch die gesetzlichen Krankenkassen als Einzugsstellen der Sozialversicherungsbeiträge in Zweifelsfällen die richtigen Ansprechpartner. Für Familienangehörige existiert ein obligatorisches Anfrageverfahren, welches mit der Anmeldung des Arbeitnehmers bei der Einzugsstelle ausgelöst wird

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