Betriebliches Eingliederungsmanagement (Ratgeber)

Betriebliches Eingliederungsmanagement (Ratgeber)

Verbesserte Arbeitsbedingungen führen regelmäßig zu sinkenden Krankenständen

und Arbeitsausfallzeiten, was sich direkt auf die Kosten auswirkt.

Publikation zeigen

Behinderung und Beruf Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) Fragen und Antworten zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) Was ist BEM? Warum wurde BEM eingeführt? Lohnt sich ein BEM? Welche Stolpersteine gibt es im BEM? Welche innerbetrieblichen Partner sind am BEM beteiligt? Welche externen Partner sind am BEM beteiligt? Die Aufgabe der Rehabilitationsträger Die Aufgabe der Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation Die Aufgabe der Integrationsämter Wie wird der Datenschutz im BEM gewährleistet? Wie läuft ein BEM-Verfahren ab? Start eines BEM-Verfahrens Wer ist für die Durchführung des BEM zuständig und wer finanziert die Maßnahmen? Welche Folgen hat es, wenn kein BEM angeboten bzw. wenn es abgelehnt wird? Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem BEM und personen- bzw. krankheitsbedingten Kündigungen? BEM bietet ein Arbeitgeber Beschäftigten an, die in den letzten zwölf Neuntes Buch Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig (SGB IX) erkrankt waren. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Langzeit-Erkrankung von 42 oder mehr Tagen handelt oder ob es im Laufe dieser Zeit zu mehreren Kurzzeit-Erkrankungen gekommen ist, die zusammengezählt sechs Wochen ergeben. Auch ob der Beschäftigte noch Lohnfortzahlung erhält oder nicht, spielt bei der Einleitung eines BEM keine Rolle. Bei der vereinbarten Unterstützung kann es sich einerseits um Maßnahmen des Arbeitgebers handeln, zum Beispiel um technische oder organisatorische Arbeitsplatzanpassungen oder um eine Kombination aus beiden. Ebenso ist aber die aktive Mitwirkung des Arbeitnehmers im BEM gefragt, zum Beispiel bei müssen aktiv der Beantragung und Durchführung von medizini- mitwirken schen oder beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen, der Bereitschaft, eine Weiter- oder Fortbildung zu absolvieren oder andere als die bisherigen Tätigkeiten zu übernehmen. Die Regelungen zum BEM sind zu finden im § 84 Absatz 2 SGB IX

Info an Freunde und Bekannte

Gefällt Ihnen diese Publikation? Möchten Sie Freunde und Bekannte über diese Publikation informieren?

Bitte empfehlen bzw. teilen Sie diese Seite bei Facebook, Twitter, LinkedIn und/oder XING.

Für einen entsprechenden Hinweis auf dem elektronischen Weg nutzen Sie bitte die Weiterempfehlung per E-Mail.

Weitere Publikationen zeigen

Info zum ServiceImpressumAGBDatenschutzRechtshinweiseJobadu.de in den sozialen NetzwerkenServiceportal für Arbeitgeber