Büroarbeit sicher, gesund und erfolgreich gestalten

Büroarbeit sicher, gesund und erfolgreich gestalten

Der Praxisleitfaden richtet sich an Unternehmer und Führungskräfte von Unternehmen mit Büroarbeitsplätzen.

Es werden Beispiele guter Praxis sowie die Anforderungen

aus Gesetzen und Vorschriften für eine präventiv gestaltete Büroarbeit zusammengefasst.

Zudem werden Wege aufgezeigt, wie die Arbeitsbedingungen im Büro verbessert werden können.

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Büroarbeit - sicher, gesund und erfolgreich Allgemeine Arbeitsschutzmaßnahmen in der Büroarbeit Verantwortung der Führungsebenen Unterstützung im Arbeitsschutz Gefährdungsbeurteilung Befähigung Unterweisung und Kommunikation Beschaffung und Prüfung Vorsorge und Gesundheitsförderung Notfallvorsorge Gestaltung der Büroarbeit Arbeitsaufgabe Arbeitszeit Soziale Faktoren Telearbeit und Arbeiten unterwegs Arbeitsstätte - baulich Raumplanung Abmessungen des Arbeitsraumes Verkehrswege Arbeitsstätte - Arbeitsumgebung Arbeitsplätze und Verkehrswege Raumklima Beleuchtung Lärm Software Arbeitsmittel und Einrichtungen Bildschirmgeräte Tastaturen und Mäuse Arbeitstische Büroarbeitsstühle Fußstützen Vorlagenhalter Schränke und Regale Elektrische Geräte, Anlagen und Leitungen Elektrische Installation in Büromöbeln Leitern und Tritte Teeküche Sanitärräume Pausenraum Sichere und gesundheitsgerechte Leistungen im Büro sind das Ergebnis vorausschauend und vorsorgend gestalteter Arbeit. Sicherheit, Gesundheit und Qualität sind Kriterien für Erfolg in der Büroarbeit. Das VBG-Fachwissen ''Büroarbeit - sicher, gesund und erfolgreich'' zeigt Wege, wie die Arbeitsbedingungen im Büro verbessert werden können, hilft, Beschäftigte zu sicherem, gesundem und qualitätsbewusstem Arbeiten zu motivieren, führt zu weiteren Praxishilfen, wie Unterweisungshilfen, Betriebsanweisungen oder Checklisten hin, mit denen Arbeitsprozesse präventiv gestaltet werden können. Das vorliegende VBG-Fachwissen richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Führungskräfte von Unternehmen mit Büroarbeitsplätzen. Das Ziel des sicheren, gesunden und qualitätsbewussten Arbeitens im Büro sollte in die Unternehmensziele mit aufgenommen werden - zum Beispiel in Leitlinien oder anderen allgemeinen Vereinbarungen. Mit den Führungskräften und Beschäftigten ist schriftlich - zum Beispiel in Arbeitsverträgen, Stellen-, Arbeitsbeschreibungen - zu vereinbaren, welche Aufgaben sie in der präventiven Arbeitsgestaltung haben, beispielsweise durch Verpflichtung zu sicherem und gesundem Arbeiten, zur Berücksichtigung der Unterweisungsinhalte und des staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerkes. Die Anforderungen von Sicherheit und Gesundheitsschutz sind in alle Arbeitsanweisungen mit aufzunehmen. Die Weisungs- und Entscheidungsbefugnisse der einzelnen Beschäftigten und der Teams sind eindeutig festzulegen. Die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche im Arbeitsschutz und die erforderlichen Befugnisse sind schriftlich zu übertragen. Die Übergänge der Informationen und Leistungen an den Schnittstellen der Verantwortungsbereiche sind zu definieren. Die vorgeschriebene sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung ist sicherzustellen. Für den betrieblichen Arbeitsschutz sind Sicherheits beauftragte zu benennen (Zuständigkeit, Notwendigkeit, Anzahl, Qualifikation, Zusammenarbeit) - ab 20 Beschäftigten ist ihre Bestellung gesetzliche Pflicht. Nur in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten: Es ist ein Arbeitsschutzausschuss zu bilden (Vertreter/in des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin, des Betriebsrates, von Betriebsärzten/-innen, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten). Er tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen. Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses können auch mit Teambesprechungen oder anderen Besprechungen kombiniert werden. Arbeitsschutzaufgaben werden nur an Personen über sind regelmäßig zu analysieren und zu beurteilen. Die Erfahrungen der Beschäftigten sind dabei möglichst zu berücksichtigen. Auf der Grundlage der ermittelten Gefährdungen und Belastungen sind Maßnahmen festzulegen. Es ist festzulegen, wer die Maßnahmen verantwortlich durchführt und wer ihre Wirksamkeit kontrolliert. Wenn Beschäftigte auch zu Hause - zum Beispiel bei Telearbeit - oder außerhalb arbeiten, ist festzulegen beziehungsweise zu vereinbaren, Breite von Verkehrswegen und Treppen Rutschhemmung von Bodenbelägen Bewertungsgruppe der Rutschgefahr (R-Gruppe) Umkleide- und Waschräume Toilettenräume Kaffee- und Teeküchen Speiseräume, Kantinen, Bedienungs-, Serviergänge Betriebliche Verkehrswege in Außenbereichen Gehwege Fluchtwege Beleuchtung Maximale Länge von Fluchtwegen Beleuchtungsstärken Normale Arbeitsräume Für brandgefährdete Räume mit selbsttätigen Feuerlöscheinrichtungen Mindestwert der Beleuchtungsstärke Lagerräume mit Leseaufgaben Kantinen Pausenräume Umkleideräume Waschräume, Toilettenräume Verkehrswege in Gebäuden Verkehrsflächen und Flure Verkehrsflächen und Flure mit Fahrzeugverkehr Treppen, Fahrtreppen, Fahrsteige, Aufzüge Büros und büroähnliche Arbeitsbereiche Büroräume Räume für Datenverarbeitung Empfangstheke, Schalter, Portiertheke Haustechnik Energieversorgung und -verteilung Verkehrswege im Außenbereich Toranlagen Laderampen Feuerlöscher Raumtemperaturen Überwiegende Arbeitshaltung Arbeitsschwere Effektive Steuerung des Sonnens

chutzes - zum Beispiel Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten Effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen - zum Beispiel Nachtauskühlung Reduzierung der inneren thermischen Lasten - zum Beispiel elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben Lüftung in den frühen Morgenstunden Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung Lockerung der Bekleidungsregelungen Bereitstellung geeigneter Getränke - zum Beispiel Trinkwasser Absturzhöhen Arbeiten unterwegs Arbeitsanweisung Arbeitsaufgabe Arbeitsmittel Arbeitsplätze Arbeitsräume Arbeitsraumhöhe Arbeitsschutzausschuss Arbeitstische Arbeitstische, höhenverstellbare Arbeitszeit Aufgabenbereiche Außenbereich Feuerlöscher Fluchttüren Fluchtwege Fußböden Fußstützen Barrierefreiheit Beinraum Beleuchtung Beschaffung Betriebsärzte Betriebsanweisung Betriebsrat Beurteilungspegel Bewegungsfläche Bildschirmgerät Blendung Brandschutz Brandschutzhelfer Büroarbeitsstuhl Bürocontainer Einrichtungen Elektrische Anlagen Elektrische Betriebsmittel, Prüfung Elektrische Geräte Elektrische Installation in Büromöbeln Elektrische Leitungen Elektrofachkraft Erste Hilfe Ersthelfer Evakuierung Fachkräfte für Arbeitssicherheit Fensterlüftung Gebrauchstauglichkeit Gefahrstoffe Gefährdungsbeurteilung Gesundheitsförderung Grundfläche Hautschutzplan Kennzeichnung Kommunikation Küchen Lärm Lärmminderung Leitern Leitlinien/Leitbild Leuchten Lüftung Luftaustausch Luftfeuchte Luftqualität Luftraum Lufttemperatur Maus Mehrfachsteckdosen Möblierung Nennbeleuchtungsstärke Notausgang Pausenraum Pausenzeiten Personalrat Prüfung Verkehrswege Verlängerungsleitungen Vorlagenhalter Qualifizierungsbedarf Wände Wartungsplan der Beleuchtungsanlage Waschgelegenheiten Waschräume Weiterbildung Weisungsbefugnisse Raumhöhe Raumklima Raumtemperaturen Raumplanung Regale Reinigungsarbeiten Rettungsweg Rollen, Büroarbeitsstuhl Rutschhemmung Sanitärräume Schränke Schubladen Sicherheitsbeauftragte Sicherheitsdatenblatt Software Sonnenschutzvorrichtungen Speiseräume Steckdosen Stolperstellen Tastatur Teeküche Telearbeit Temperatur-Grenzwerte Toilettenräume Treppen Tritte Unternehmensziele Unterweisung Verantwortlichkeiten Verantwortungsbereiche Verbandbuch Verbesserungsprozess Zielvereinbarung Zugluft

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