Beschäftigte mit Migrationshintergrund integrieren (Beispiele)

Beschäftigte mit Migrationshintergrund integrieren (Beispiele)

Diese Studie stellt verschiedene Handlungsansätze und Praxisbeispiele aus Betrieben und Verwaltungen

zur Integration von Beschäftigten mit Migrationshintergrund vor.

Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere Fragen der Ausbildung, Beschäftigung und Weiterbildung.

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Beschäftigte mit Migrationshintergrund integrieren - Beispiele guter Praxis. Integration durch Ausbildung. Integration durch Beschäftigung. Integration durch Weiterbildung. Zuwanderung und Integration - kaum ein Thema wird in Deutschland häufiger und intensiver diskutiert. Nicht immer geht es um Fakten, sondern häufig um Ängste und Vorurteile, befeuert durch Stammtischparolen. Umso wichtiger ist es, konstruktiv mit der Thematik umzugehen. In Unternehmen und Verwaltungen ist der Umgang mit Zuwanderinnen und Zuwanderern seit langer Zeit Realität, aber unterschiedlich intensiv gestaltet. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat die Aufgabe, die Integration von Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit zu unterstützen. Betriebsräte können in diesem Rahmen freiwillige Betriebsvereinbarungen vorschlagen. In der Praxis wird dieses Mittel eher selten genutzt. Wenn, dann wird zumeist auf Vereinbarungen gegen Rassismus verwiesen. Diese wurden ab den 1990er Jahren unter dem Eindruck der rassistisch motivierten Anschläge in Deutschland geschlossen. Sie werden in erster Linie als Absichtserklärung nach innen und nach außen verstanden, um ein Zeichen gegen Rassismus zu setzen. Vereinbarungen mit dem direkten Ziel, die Integration von Beschäftigten mit Migrationshintergrund zu fördern, gibt es kaum. Die vorliegende Studie fragt gezielt nach Wirkungsweisen von Betriebsvereinbarungen, die Aus- und Weiterbildung thematisieren, um Integration aktiv voranzutreiben. Die Umsetzung wird auf der Grundlage von Interviews mit betrieblichen Experten beschrieben. Darüber hinaus werden einzelne Handlungsansätze aus der Praxis auf der Basis einer Literaturrecherche dargestellt. Zuwanderung und Integration - kaum ein Thema wird in Deutschland häufiger und intensiver diskutiert. Nicht immer geht es um Fakten, häufig um Ängste und Vorurteile, befeuert durch Stammtischparolen von Politikern - umso wichtiger ist es, konstruktiv mit der Thematik umzugehen. In Betrieben und Verwaltungen ist der Umgang mit Zuwanderinnen und Zuwanderern seit Langem Realität. Über 16 Millionen Menschen in Deutschland, davon 8 Millionen Beschäftigte, werden mit der Bezeichnung ''mit Migrationshintergrund'' versehen.1 Zuwanderung ist und bleibt eine Konstante in der Bundesrepublik. Waren es nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst Flüchtlinge und Vertriebene, wurden in Zeiten des Arbeitskräftemangels ab Mitte der 1950er Jahre gezielt Beschäftigte für an- und ungelernte Tätigkeiten in der industriellen Massenfertigung, der Schwerindustrie und im Bergbau angeworben. Offiziell wurde die Anwerbung 1973 beendet, aber zahlreiche Ausnahmeregelungen ermöglichten Zuwanderung weiterhin. Auch in die DDR war Zuwanderung möglich, wenngleich in weit geringerem Maße. Ab 1966 wurden rund 500.000 Arbeitskräfte aus Vietnam, Polen, Mosambik sowie anderen Staaten 1 Dieses Wortungetüm ist notwendig, da die Unterscheidung in ausländische und deutsche Staatsangehörige in Deutschland keinen Hinweis darauf gibt, ob jemand eingewandert ist oder nicht. So haben Spätaussiedlerinnen und -aussiedler die deutsche Staatsangehörigkeit, darüber hinaus gibt es viele eingebürgerte Migrantinnen und Migranten. Um mögliche Ungleichheiten für Zuwanderinnen, Zuwanderer und deren Nachkommen sichtbar zu machen, wurde daher das Konstrukt ''mit Migrations- hintergrund'' entwickelt. Um valide Aussagen treffen zu können wird die Klassifizierung seit 2005 im Mikrozensus genutzt, seit 2012 in der Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Nichtsdestotrotz ist der Begriff umstritten. So gibt es verschie- dene Definitionen, was als Migrationshintergrund verstanden wird. Ein Vergleich verschiedener Statistiken ist nicht ohne Weiteres möglich. Darüber hinaus kann der Begriff stigmatisierend wirken, da es sich um eine Zuschreibung von außen handelt

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