Kinderzuschlag, Wohngeld, SGB II und Co

Kinderzuschlag, Wohngeld, SGB II und Co

Welche Unterstützung kommt für die eigene Situation in Frage? Was muss zuerst und wo beantragt werden?

Hier finden Alleinerziehenden einen Überblick über relevante Leistungen.

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Wenn das Einkommen nicht reicht Ihre Ansprüche Sie gehören zu den wahren Held innen des Alltags: Alleiner ziehende sind vielfach gut qualifiziert und erwerbstätig und meistern zusätzlich Kindererziehung und Hausarbeit allein. Das bedeutet wenig Zeit, gute Organisation und dass ein Einkommen für eine Familie zum Leben reichen muss. Manchmal ist für Alleinerziehende keine existenzsichernde Arbeit möglich, da familienfreundliche Arbeitsbedingungen und eine passgenaue Kinderbetreuung fehlen. Kinder brauchen vor allem Liebe und Geborgenheit, aber auch viele Dinge, die Geld kosten. Falls Ihr Einkommen nicht für Ihre Familie reicht, können Sie staatliche Unterstützung erhalten: Mit dem Starke-Familien-Gesetz wurde der Kinder zuschlag für Alleinerziehende geöffnet, indem die Anrechnung von Kindeseinkommen verbessert wurde. Parallel zum Kinderzu schlag können Sie mit dem Wohngeld einen Zuschuss zu Ihren Wohnkosten bekommen. Falls Sie aber weniger verdienen, als Sie für sich und Ihre Familie für das existenzielle Minimum zum Leben benötigen, haben Sie stattdessen Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), die auch als Arbeitslosengeld II oder Hartz IV bekannt sind. Ein An trag auf unterstützende Leistungen kann sich lohnen, denn wer Kinderzuschlag, Wohngeld oder SGB II-Leistungen bekommt, kann ebenso Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und eine Befreiung von den Kitakosten erhalten! Alleinerziehenden fehlt jedoch im eng getakteten Alltag häufig die Zeit, um sich mit den verschiedenen Leistungen zu befassen. Welche Unterstützung kommt für die eigene Situation in Frage, was muss zuerst und wo beantragt werden? Das Finden von Antworten wollen wir Ihnen mit dieser Broschüre erleich tern und Ihnen einen Überblick über staatliche Unterstützungs möglichkeiten für Ihre Familie geben. Bei Fragen und Problemen bieten die meisten Landesverbände des VAMV professionelle Beratung an. Zögern Sie nicht, sich Unterstützung zu suchen! Kindergeld Wer Nein 1. und 2. Kind: 204 Euro Kindergeld wird im SGB II als Ein- Familienkasse der Agentur für Arbeit - seinen Wohnsitz in Deutschland hat 3. Kind: 210 Euro kommen berücksichtigt. - hier einkommenssteuerpflichtig ist 4. und weitere Kinder: 235 Euro Schriftlicher Antrag (einmalig) - mit eigenen Kindern, Stief- Enkel- Kann rückwirkend nur für max. oder Pflegekindern im Haushalt Bezug längstens bis zur Vollendung 6 Mon ate beantragt werden. Monatliche Überweisung /Auszah zusammenlebt (ab 18 Jahren bes. des 25. Lebensjahres lungstermine: www.arbeitsagentur.de/ Voraussetzungen) familie-und-kinder/auszahlungstermine Kinderzuschlag Eltern von Kindern unter 25 Jahre, Ja, Pro Kind max. 185 Euro/Monat Zusätzlich Anspruch auf: Familienkasse der Agentur für Arbeit die im Haushalt leben, wenn Mindesteinkommensgrenze 600 Euro siehe S. 6-11 - für das Kind Kindergeld gezahlt und bei Alleinerziehenden Bei mehreren Kindern wird ein Gesamt- - Leistungen zur Bildung und Teilhabe Schriftlicher Antrag (alle 6 Monate) - durch Einkommen, Kinderzuschlag und kinderzuschlagsbetrag gebildet. - kostenfreie Kindertagesbetreu TIPP! Anspruch in wenigen Minuten evtl. Wohngeld ein Bezug von Einkommensanrechnung: ung unabhängig vom Wohnort Zuvor beantragen: Kindergeld, im Internet prüfen: SGB II-Leistungen vermieden wird. - Kindeseinkommen (z.B. Unterhalt Bemessungsgrundlage: - ggf. einmalige Leistungen nach dem Unterhaltsvorschuss www.arbeitsagentur.de/familie-und- oder Unterhaltsvorschuss) zu 45% Durchschnittseinkommen der SGB II (siehe S. 20-21) kinder/kiz-lotse - Elterneinkommen ab be- letzten 6 Monate, Vermögen ober- - ggf. Wohngeld Wird zusammen mit dem Kindergeld stimmter Grenze zu 45% halb von Freibeträgen ausgezahlt. Unterhaltsvorschuss Kinder von Alleinerziehenden, für die Nein. 0 bis 5 Jahre: 165 Euro/Mo Der Unterhaltsvorschuss Unterhaltsvorschusskasse beim kein Unterhalt gezahlt wird 6 bis 11 Jahre: 220 Euro/Mo wird angerechnet: Jugendamt siehe S. 22-23 Die Höhe entspricht dem gesetz- 12 bis 17 Jahre: 293 Euro/Mo - zu 100% auf SGB II-Leistungen lichen Mindestunterhalt abzüglich - zu 45% als Einkommen auf Schriftlicher Antrag (einmalig) mehr Informationen: des vollen Kindergeldes. Unter Für Kinder von 12-17 Jahren nur, den Kinderzuschlag www.vamv.de/uploads/media/web dem Unterhaltsvorschuss liegende wenn sie keine SGB II-Leistungen - als Teil des Haushaltseinkommens FlyerUnterhaltVAMV-B.pdf Unterhaltszahlungen/Waisenbezüge erhalten oder Alleinerziehende im auf den Wohngeldanspruch. werden angerechnet. SGB II mind. 600 Euro brutto verdienen. Wohngeld Haushalte mit hohen Wohnkosten Ja, Je nach Wohnkostenhöhe, Haushalts- Zusätzlich Anspruch auf: Wohngeldbehörde der Stadt-, im Verhältnis zum Einkommen regionale Einkommensgrenzen größe und Haushaltseinkommen Kreis- oder Gemeindeverwaltung siehe S. 12-14 entspr. Haushaltsgröße - Leistungen zur Bildung und Teilhabe Regionale Obergrenzen für die Kindesunterhalt, Unterh

altsvor- - kostenfreie Kindertagesbetreu- Schriftlicher Antrag (jedes Jahr) mehr Informationen: zuschussfähige Miete schuss und andere staatliche ung unabhängig vom Wohnort www.bmi.bund.de Leistungen gehören zum anspruchs- - Einmalige Leistungen nach dem Zuvor beantragen: Kindergeld, unter Themen/Bauen, Stadt, Wohnen relevanten Haushaltseinkommen, SGB II (siehe S. 20-21) Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag, /Stadt und Wohnen/Wohngeld und Kindergeld und Kinderzuschlag andere Sozialleistungen (z.B. Arbeits Wohnraumförderung/Wohngeld nicht. losengeld I oder Krankengeld) Steuerklasse II Alleinerziehende mit mindestens Nein Entlastungsbetrag von Schriftlicher Antrag auf Lohnsteuerer einem Kind ohne weitere erwachsene 1.908 Euro / Jahr und 240 Euro für jedes wei- mäßigung beim Finanzamt (einmalig) siehe S. 22 Person im Haushalt, sofern das Kind tere Kind wird laufend vom zu ver Kindergeld erhält steuern den Einkommen abgezogen. Zuvor beantragen: Kindergeld SGB II-Leistungen Personen und Familien, die aus eige - Ja, Pauschaler Regelbedarf für Zusätzlich Anspruch auf: Jobcenter nem Einkommen (u.a. auch Arbeits- Alleinerziehende: 432 Euro - Leistungen zur Bildung und Teilhabe siehe S. 15-18 losengeld I, Krankengeld, Elterngeld, eigenes Einkommen und andere - kostenfreie Kindertagesbetreu- Schriftlicher Antrag (jedes Jahr) Kindergeld oder Unterhaltsvorschuss) Leistungen werden angerechnet Kinder: ung unabhängig vom Wohnort und Vermögen ihr Existenzminimum - 0 bis 5 Jahre 250 Euro/Mo - ggf. Lernmittelfreiheit oder Zuvor beantragen: Kindergeld, Unter nicht decken könnten, selbst wenn sie - 6 bis 13 Jahre 308 Euro/Mo Mehrbedarf für Lernmittel haltsvorschuss, andere Sozialleis Wohngeld und/ oder Kinderzuschlag - 14 bis 17 Jahre 328 Euro/Mo - Einmalige Leistungen tungen (z.B. Arbeitslosengeld I und erhielten - Rundfunkgebührenbefreiung Krankengeld), Kinderzuschlag und und Mehrbedarf für Alleinerziehende Wohngeld (Anspruch prüfen) und ggf. weitere Mehrbedarfe Bezieher innen von SGB II-Leistungen müssen alles Zumutbare tun, um und Miete/Kosten der Unterkunft bis ihren Lebensunterhalt künftig aus zu kommunaler Obergrenze eigenem Einkommen zu sichern

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