Fortschrittsreport zur altersgerechten Arbeitswelt (Nr. 1)

Fortschrittsreport zur altersgerechten Arbeitswelt (Nr. 1)

Viele Unternehmen haben mittlerweile die Erfahrung gemacht,

dass sie der Mix der Generationen in der Belegschaft voranbringt.

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Fortschrittsreport Altersgerechte Arbeitswelt Entwicklung des Arbeitsmarkts für Ältere Auf dem Weg zu einem längeren Erwerbsleben Produktivität älterer Beschäftigter - personalwirtschaftliche Instrumente haben positive Wirkungen Veränderungen der kognitiven Leistungsfähigkeit mit dem Alter? Die Beschäftigung Älterer bei nahendem Ruhestand Wirkungen des Arbeitsplatzverlustes und Wiederaufnahme einer Beschäftigung Längeres Erwerbsleben in der Praxis Fortschritte und Herausforderungen auf dem Weg in die altersgerechte Arbeitswelt Der demografische Wandel verändert den Altersaufbau der Bevölkerung in unserem Land grundlegend. Wir werden insgesamt weniger und wir leben länger. Diese Entwicklung setzt sich weiter fort und ist auch auf dem Arbeitsmarkt längst zu spüren. Schon heute werden in vielen Bereichen Auszubildende und Fachkräfte händeringend gesucht. Bis zum Jahr 2030 wird die Zahl der 20- bis 64-Jährigen insgesamt um mehr als sechs Millionen zurückgehen. Gleichzeitig wächst die Altersgruppe der über 64-Jährigen um 5,5 Millionen Personen an. Dies bedeutet, dass künftig weniger und durchschnittlich ältere Erwerbstätige Wohlstand und soziale Sicherung für alle erwirtschaften müssen. Um dieser Herausforderung zu begegnen, muss die Erwerbsbeteiligung steigen, insbesondere auch die der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dies untermauert auch der Ende 2011 veröffentlichte Arbeitskräftereport des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der über mögliche Arbeitskräfteengpässe in Deutschland berichtet. Wir haben bereits wichtige Weichen für die Erhöhung der Erwerbstätigkeit von Älteren gestellt. Wir haben Fehlanreize zur Frühverrentung beseitigt und beschlossen, die Regelaltersgrenze bis zum Jahr 2029 in moderaten Stufen um insgesamt zwei Jahre anzuheben. Dieser Die Anhebung der Regelaltersgrenze ist vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung unabdingbar. Sie wurde bewusst so ausgestaltet, dass weder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch Unternehmen auf dem Weg in ein längeres Erwerbsleben überfordert werden. Die fachlichen Kompetenzen, das umfassende Erfahrungswissen und die hohe Sozialkompetenz der Älteren werden in Zukunft immer stärker nachgefragt werden. Ein längeres Erwerbsleben wird in hohem Maße dazu beitragen, dem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Zahlreiche Unternehmen haben die Zeichen der Zeit bereits erkannt, das zeigt die Entwicklung der vergangenen Jahre. Allein seit 2005 ist die Zahl der Erwerbstätigen über 55 Jahre um über eine Million gestiegen. Sowohl die Erwerbstätigenquote der 55- bis 60-Jährigen als auch die Erwerbstätigenquote der über 60-Jährigen haben sich in diesem Zeitraum deutlich erhöht. Zudem gibt es eine Vielzahl von regionalen Netzwerken und Projekten, die einen Beitrag zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung, aber auch zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie zum Arbeiten in altersgemischten Teams leisten. Diese werden vom Innovationsbüro Fachkräfte für die Region unterstützt, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Jahr 2011 neu eingerichtet wurde. Eine längere Erwerbsdauer ist Chance und Herausforderung zugleich. Chance für Ältere, weil Erwerbstätigkeit gesellschaftliche Teilhabe, Einkommen, sozialen Status und Selbstwertgefühl bedeutet. Chance auch für Unternehmen, weil ältere Erwerbstätige leistungsfähig und motiviert sind und mit ihrem Erfahrungswissen zur Qualitätssteigerung der Produkte und Dienstleistungen beitragen. Herausforderung für alle, weil sich unsere Arbeitswelt an die sich ändernden Ansprüche und Bedürfnisse der Beschäftigten anpassen muss. Viele Unternehmen haben mittlerweile die Erfahrung gemacht, dass sie der Mix der Generationen in der Belegschaft voranbringt. Die Jungen profitieren von der Erfahrung der älteren Beschäftigten und bringen sich selbst mit neuen Ideen ein. Das Miteinander von Jung und Alt ist erfolgreich, wenn alle ihren Teil dazu beitragen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können beispielsweise durch eine gesunde Lebensführung und die Bereitschaft zu lebenslanger Qualifizierung das eigene Engagement und die eigene Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit beeinflussen. Unternehmen und Sozialpartner stehen in der Verantwortung, die Arbeitsbedingungen alters- und alternsgerecht zu gestalten. Arbeitsplätze müssen besser als bisher auf die Möglichkeiten und Bedürfnisse aller Altersgruppen zugeschnitten werden. Wie dies am besten gelingen kann, hängt von der Branche, der Tätigkeit und auch der Größe der Betriebe ab. Grundsätzlich gilt es, den Hebel in allen relevanten Bereichen anzusetzen: bei der Arbeitsorganisation und -gestaltung ebenso wie bei der Weiterbildung und Qualifizierung oder der Gesundheitsförderung. Die Bundesregierung will, dass mehr Ältere länger in Arbeit bleiben, und ermutigt zur Gestaltung altersgerechter Arbeitsbedingungen. Diesem Ziel dient a

uch der vorliegende Fortschrittsreport, der als erste Veröffentlichung eine Zwischenbilanz zieht und künftig in einer halbjährlich erscheinenden Reihe einen Überblick über die Quantität und Qualität der Erwerbsbeteiligung Älterer gibt. Neben der statistischen Analyse werden die wichtigsten Ergebnisse wissenschaftlicher Studien aufgearbeitet, Beispiele guter betrieblicher Praxis vorgestellt und wird damit in kompakter Form der Einstieg in eine alters- und alternsgerechte Arbeitswelt beschrieben. Die Fortschrittsreports ergänzen die im Jahr 2010 begonnene Berichterstattung der Bundesregierung zur Anhebung der Altersgrenzen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften alle vier Jahre erfolgt. Gut informieren, verlässlich analysieren und zum Mitgestalten motivieren - diesem Anspruch ist die aktuelle Veröffentlichung genauso verpflichtet wie kommende Ausgaben dieses Reports, die sich thematischen Schwerpunkten wie z.B. Fragen der Arbeitsorganisation und -gestaltung, der Weiterbildung und Qualifizierung oder der Gesundheitsförderung widmen werden. Wir freuen uns, ein solches Angebot vorlegen zu können, und laden Sie ein, es zu nutzen. Auf dem Weg zu einem längeren Erwerbsleben Deutschland gehört mit Japan und Italien zu den Ländern mit der weltweit ältesten Bevölkerung. Im Jahr 2009 war jede fünfte in Deutschland lebende Person 65 Jahre oder älter. Vor 60 Jahren traf dies nur auf jede zehnte Person zu. Bereits jetzt ist sicher, dass die Bevölkerung in den kommenden Jahrzehnten noch deutlich älter werden wird. Aktuelle Projektionen1 zeigen, dass im Jahr 2030 etwa 17 Prozent weniger Kinder und Jugendliche als heute in Deutschland leben werden und gleichzeitig die Altersgruppe der über 64-Jährigen um etwa ein Drittel größer sein wird. Rückgang der Erwerbspersonen um sechs Millionen bis 2030 Von besonderer Tragweite ist, dass die Zahl der Einwohner im erwerbsfähigen Alter (20 bis unter 65 Jahre) in den nächsten 20 Jahren stark zurückgehen wird, nämlich um über sechs Millionen Personen bzw. mehr als zwölf Prozent. Es ist unbestritten, dass diese Entwicklung für die Gestaltung des Erwerbslebens und für die Alterssicherung nicht ohne Konsequenzen bleiben kann. Daher wurden vom Gesetzgeber in den vergangenen Jahren bereits verschiedene Weichen neu gestellt. Richtungweisend war dabei vor allem das im Jahr 2007 verabschiedete Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze, das die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre in den kommenden beiden Jahrzehnten regelt. Ab 2012 steigt die Regelaltersgrenze um einen Monat pro Jahr Dieses Jahr wirkt sich die Erhöhung der Regelaltersgrenze erstmals direkt auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Betriebe aus. Beginnend mit den Versicherten des Jahrgangs 1947 wird das gesetzliche Renteneintrittsalter bis 2024 um jeweils einen Monat pro Jahr, danach bis 2029 um jeweils zwei Monate pro Jahr erhöht. Für Beschäftigte ab dem Jahrgang 1964 gilt dann eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Regelungen im Gesetz zur A npassung der Regelaltersgrenze Grundsätzlich ist im Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze aus dem Jahr 2007 festgelegt, dass - beginnend mit den Versicherten des Jahrgangs 1947 - für diesen und die folgenden Geburtsjahrgänge die Regelaltersgrenze schrittweise im Laufe der nächsten beiden Jahrzehnte um insgesamt zwei Jahre auf dann 67 Jahre angehoben wird (siehe Abbildung 1). Der Geburtsjahrgang 1964 ist der erste Jahrgang, für den die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gelten wird. Es bleiben auch weiterhin differenzierte Regelungen bestehen. Für schwerbehinderte Menschen oder für besonders langjährige Versicherte (mehr als 45 Beitragsjahre) ist weiterhin die Regelaltersgrenze von 65 Jahren maßgeblich. Für langjährige (mehr als 35 Versicherungsjahre) oder schwerbehinderte Versicherte ist nach wie vor ein vorzeitiger Renteneintritt möglich. Aufgrund der längeren Rentenbezugsdauer ist dieser weiterhin mit Abschlägen von 0,3 Prozent je Monat verbunden. Umgekehrt werden Zuschläge für jeden Monat gezahlt, in dem die Altersrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze noch nicht in Anspruch genommen wird. Da das Berechnungsprinzip der Altersrente auf Basis von Entgeltpunkten auch zukünftig unverändert bleibt, führt die Verlängerung der Beschäftigungsdauer zu höheren Rentenansprüchen des Einzelnen. An bestehenden Riester-Verträgen ändert sich nichts. Künftig werden allerdings nur noch Verträge gefördert, welche die Rente frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres auszahlen. Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters Die Anhebung der Regelaltersgrenze ist auch mit Blick auf die weiter steigende Lebenserwartung der Menschen sachgerecht. Es wird davon ausgegangen, dass sich die fernere Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren für Frauen und Männer bis zum Jahr 2030 um gut zwei Jahre weiter erhöhen wird.2 Angesichts der steigenden Lebenserwartung und der Verbesserungen in den Bereichen Gesundheit un

d Bildung bedeutet ein verlängertes Erwerbsleben für viele Menschen vor allem die Chance auf verlängerte berufliche und gesellschaftliche Teilhabe. Know-how können sie auch im Erwerbsleben länger aktiv bleiben, sind gefragt und notwendig. Die Menschen werden älter, aber die Älteren bleiben jung Ein längeres Erwerbsleben als Chance für die Betriebe Die Fortschritte in der Medizin haben dazu beigetragen, die Lebenserwartung der Menschen in Deutschland deutlich zu erhöhen. Verlängert hat sich im Durchschnitt aber nicht nur das Leben selbst, sondern auch die gesunde und aktive Phase des Lebens. Die schrittweise Erhöhung der Regelaltersgrenze ist vor diesem Hintergrund vor allem auch der Appell an die Verantwortlichen in den Betrieben und Unternehmen, ihre Personalplanung und Arbeitsorganisation auf die sich verändernden Rahmenbedingungen einzustellen. Für viele Ältere sind die Jahre im Alter gewonnene Jahre, die sie bei guter Gesundheit selbstbewusst und selbstbestimmt gestalten wollen. Sie möchten sich mit ihren sozialen, kulturellen und beruflichen Lebenserfahrungen einbringen, sie sind leistungsfähig und stehen neuen technologischen Entwicklungen aufgeschlossen gegenüber.4 Mit ihrem Wissen und Nicht nur die demografische Entwicklung kann zu Personalengpässen führen. Auch der Strukturwandel hin zu wissensintensiven Produkten und Dienstleistungen wird den Bedarf an gut ausgebildeten Arbeitskräften noch erhöhen. Es liegt also nahe und ist im Interesse der Unternehmen selbst, die spezifischen Potenziale der Älteren zu fördern und die verlängerte Lebensarbeitszeit zu nutzen. Der demografische Wandel erfordert eine neue Bewertung des Alters. Dazu gehören Anerkennung und Förderung des aktiven Alterns sowie die Vermittlung realistischer und differenzierter Bilder vom Alter und vom Altern in der Gesellschaft. Nicht zuletzt heute noch zögernden Unternehmen sollte vor Augen geführt werden, dass diese Entwicklung insbesondere als Chance zu begreifen ist. Aber auch in Deutschland leisten eine Vielzahl von regionalen Netzwerken und Projekten einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Neuerdings werden viele dieser Initiativen vom Innovationsbüro Fachkräfte für die Region (www.fachkraeftebuero.de) beraten, miteinander vernetzt und bei der Entwicklung gemeinsamer Qualitätsstandards unterstützt. Das Innovationsbüro wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im März 2011 eingerichtet

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